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Geprüfter Klauenpfleger - Geprüfte Klauenpflegerin
Bildungsziel
Ziel der Qualifikation ist es, klauenpflegerische Arbeiten fachgerecht und unter Beachtung der Ansprüche des Tieres durchführen zu können. Im Einzelnen müssen geprüfte Klauenpfleger und Klauenpflegerinnen gemäß der Klauenpflege-Prüfungsverordnung vom 7. Februar 2011 Folgendes können:
- Feststellen des Bedarfs an klauenpflegerischen Maßnahmen
- Bewerten und Beurteilen von Lahmheiten bei Klauentieren
- Planen und Organisieren von Arbeitsabläufen
- Einrichten und Organisieren von Arbeitsplätzen
- Vorbereiten, Durchführen und Bewerten von Maßnahmen der funktionellen Klauenpflege
- Umsetzen der Vorgaben zur Dokumentation
- Information von Kunden über klauenpflegerische Maßnahmen
- Erstellen von Abrechnungen
Zugangsvoraussetzungen
Die Fortbildungsprüfung kann nach der erfolgreichen Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Landwirt/Landwirtin oder Tierwirt/Tierwirtin und einer mindestens sechsmonatigen einschlägigen Berufspraxis, d.h. klauenpflegerischen Tätigkeit abgelegt werden. Darüber hinaus kann an der Prüfung teilnehmen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis oder wer eine mindestens vierjährige einschlägige Berufspraxis nachweist. Gegebenenfalls wird geprüft, ob die für die Zulassung erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) auf andere Weise erworben worden sind.
Zuständige Stelle
Zuständige Stelle für die Fortbildungsprüfung ist die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) bzw. die Abteilung Berufliche Bildung der LfL in Freising.
Prüfung
Die Prüfung umfasst drei Prüfungsteile, nämlich Tiergesundheit und Tierschutz, funktionelle Klauenpflege sowie Rechtsgrundlagen, Wirtschafts- und Sozialkunde. Näheres zu den Prüfungsinhalten sowie zur Durchführung der Prüfung und Bewertung ist in den §§ 3-9 der Klauenpflege-Prüfungsverordnung vom 7. Februar 2011 geregelt.
| Prüfungsteile |
Prüfungsart |
Dauer |
Gewichtung |
| Tiergesundheit und Tierschutz |
schriftlich |
120 Min. |
25 % |
| Funktionelle Klauenpflege |
praktisch/ Fachgespräch |
90 Min. |
60 % |
| Rechtsgrundlagen, Wirtschafts- und Sozialkunde |
schriftlich |
60 Min. |
15 % |
Vorbereitungslehrgang
Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung werden aller Voraussicht nach vom Lehr-, Versuchs- und Fachzentrum für Milchvieh- und Rinderhaltung der LfL in Achselschwang in Zusammenarbeit mit den Lehr-, Versuchs- und Fachzentren Spitalhof in Kempten, Almesbach und Kringell ab 2012 durchgeführt. Näheres dazu und die Lehrgangstermine werden so bald als möglich bekannt gegeben.
Gebühren
Die Prüfungsgebühr beträgt 180 €.
Die Lehrgangsgebühr wird festgelegt, wenn Klarheit über die anfallenden Unkosten besteht.
Weitergehende Fortbildung im Bereich Klauenpflege
Geprüfte Klauenpfleger und Klauenpflegerinnen können sich nach der Klauenpflege-Prüfungsverordnung vom 7. Februar 2011 zum anerkannten Fachagrarwirt Klauenpflege / Fachagrarwirtin Klauenpflege weiter qualifizieren. Ziel dieser Fortbildung ist die Befähigung, als Führungskraft in Unternehmen der Klauenpflege und der Tierproduktion Führungsaufgaben im Bereich Klauenpflege wahrzunehmen. Die Fortbildungsprüfung zum Fachagrarwirt und zur Fachagrarwirtin Klauenpflege sowie Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung werden in Bayern vorerst nicht angeboten. Interessenten können sich jedoch an die nachstehend aufgeführten Ansprechpartner wenden.
Kontakt
Dr. Rudolf Seidl
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Abteilung Berufliche Bildung
Lange Point 12
85354 Freising
Tel: 08161/71-5803
Fax: 08161/71-5980
Email: ABB@LfL.bayern.de
Rainer Höfler
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Lehr-, Versuchs- und Fachzentrum für Milchvieh- und Rinderhaltung
Achselschwang
86919 Utting am Ammersee
Tel.: 08806/9203-12
Fax: 08806/9203-33
Email: LVFZ-Achselschwang@LfL.bayern.de
März 2012
Dr. Rudolf Seidl
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Vöttinger Str. 38, 85354 Freising-Weihenstephan
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