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Milchtechnologe / Milchtechnologin
Im Folgenden finden Sie Informationen zu den Inhalten des Ausbildungsrahmenplans für die Berufsausbildung zum/r Milchtechnologen/in. Desweiteren werden Sie über die überbetriebliche Ausbildung und die Prüfungsinhalte informiert.
Ausbildungsrahmenplan
Prüfungstermine für Auszubildende nach der alten/neuen Ausbildungsverordnung >>
Informationen über den Berufsschulbesuch finden Sie hier >>
Überbetriebliche Ausbildung
| 1. Jahr |
Milchbe- und -verarbeitung: Grundprozesse |
| 2. Jahr |
Milchbe- und -verarbeitung: Ergänzung |
| 3. Jahr |
Spezielle Milchbe- und -verarbeitung |
Der überbetrieblichen Ausbildung kommt im Ausbildungsberuf Milchtechnologe/in besondere Bedeutung zu. Dabei werden vor allem Ausbildungsinhalte unterrichtet, die Molkereibetriebe aufgrund ihrer Spezialisierung nicht oder nur unzureichend vermitteln können. Die Maßnahmen finden am Lehr-, Versuchs- und Fachzentrum für Molkereiwirtschaft in Kempten statt.
Zwischenprüfung
| Prüfungsbereiche |
Prüfungsart |
Dauer |
| Milchbehandlung |
schriftlich |
120 Min. |
| Produktionsabläufe |
praktisch |
180 Min. |
Im Prüfungsbereich Milchbehandlung soll der Prüfling nachweisen, dass er
Verfahren zur Annahme und Reinigung, zur Erhitzung und Standardisierung, zur Kühlung und Lagerung von Milch unter Berücksichtigung der weiteren Verarbeitung beherrschen und dabei Maßnahmen zur Wirtschaftlichkeit und zur Arbeitsorganisation sowie Vorschriften zur Herstellung von Lebensmitteln, zur Hygiene, zum Umweltschutz, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit berücksichtigen kann.
Im Prüfungsbereich Produktionsabläufe soll der Prüfling nachweisen, dass er
Produkte aus Milch herstellen und dafür Roh-, Hilfs-, Zusatz- und Betriebsstoffe annehmen, kontrollieren und produktspezifisch vorbereiten, Anlagen bedienen, Prozesse überwachen sowie die dazu notwendigen Dokumentationen führen und dabei Vorschriften zur Herstellung von Lebensmitteln, Maßnahmen zur Hygienesicherung, zur Arbeitsorganisation, zum Umweltschutz, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zur Wirtschaftlichkeit berücksichtigen und seine Vorgehensweise begründen kann.
Hierfür sind aus folgenden Tätigkeiten mindestens zwei auszuwählen, wobei sich die Tätigkeit jeweils auf ein konkretes Produkt einschließlich Zwischenprodukte bezieht:
- Herstellen von Konsummilch
- Herstellen von gesäuerten Milcherzeugnissen
- Herstellen von Butter
- Herstellen von Käse
Abschlussprüfung
| Prüfungsbereiche |
Prüfungsart |
Dauer |
Gewichtung |
| Produktherstellung |
praktisch |
240 Min. |
60 % |
| Milchtechnologie |
schriftlich |
120 Min. |
30 % |
| Wirtschafts- und Sozialkunde |
schriftlich |
60 Min. |
10 % |
Im Prüfungsbereich Produktherstellung soll der Prüfling nachweisen, dass er
Produkte aus Milch herstellen und dafür
- Roh-, Hilfs-, Zusatz- und Betriebsstoffe einsetzen,
- Anlagen vorbereiten und in Betrieb nehmen,
- Rezepturen umsetzen,
- produktspezifische Untersuchungen bewerten und Maßnahmen ergreifen,
- Prozesse überwachen und die dazu notwendigen Dokumentationen durchführen,
- Anlagen umrüsten, reinigen und desinfizieren,
- Qualitätssicherungssysteme anwenden
und dabei Vorschriften zur Herstellung von Lebensmitteln, der Hygiene, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz sowie Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit umsetzen kann.
Hierfür sind aus folgenden Tätigkeiten mindestens zwei auszuwählen, wobei sich die Tätigkeit jeweils auf ein konkretes Produkt einschließlich Zwischenprodukte bezieht:
- Herstellen von Konsummilch
- Herstellen von Milcherzeugnissen
- Herstellen von Butter
- Herstellen von Käse
Bei der Auswahl einer der Tätigkeiten ist ein Produktionsschwerpunkt des Ausbildungsbetriebes zu berücksichtigen.
Im Prüfungsbereich Milchtechnologie soll der Prüfling nachweisen, dass er
- Arbeitsabläufe vorbereiten und organisieren,
- Einsätze von Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung ihres Aufbaus, ihrer Funktion und ihrer Wartungsintervalle für Produktionsabläufe planen,
- Abläufe anhand von Fließschemata steuern, kontrollieren und Maßnahmen aufzeigen,
- Qualitätssicherungssysteme erläutern,
- Verpackungsmaterialien lagern, beurteilen und auswählen,
- Hygiene-, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen erläutern
und dabei die Vorschriften zur Herstellung von Lebensmitteln, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit und zum Umweltschutz anwenden und Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit berücksichtigen kann.
Im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde soll der Prüfling nachweisen, dass er
allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann.
Die Abschlussprüfung ist bei folgenden Leistungen bestanden:
- Gesamtergebnis mindestens „ausreichend“,
- im Prüfungsbereich „Produktherstellung“ mindestens „ausreichend“,
- in mindestens einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens „ausreichend“
- kein Prüfungsbereich „ungenügend“.
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2:1 zu gewichten.
Umschulung zum/r Milchtechnologen/in
Maßnahmen der beruflichen Umschulung nach dem Berufsbildungsgesetz müssen den besonderen Erfordernissen der beruflichen Erwachsenenbildung entsprechen. Das Ausbildungsziel sollte bei entsprechender Eigenverantwortung und Engagement des Umschülers und des Ausbildungsbetriebes in der vorgesehenen Zeit von 2 Jahren erreicht werden.
Für die Umschulung zum/r Milchtechnologen/in verwenden Sie bitte das Vertragsformular für die Berufsausbildung zum/zur Milchtechnologen/in .
Im Einzelnen ist noch Folgendes zu berücksichtigen:
- Umschulungsverträge sind spätestens zum 1. August abzuschließen.
- Umschüler haben in gleichem Umfang an der überbetrieblichen Ausbildung teilzunehmen, wie dies bei einer dreijährigen Ausbildungszeit erforderlich wäre.
- Bewerber für Umschulungsmaßnahmen sind i.d.R. nicht mehr berufsschulpflichtig, jedoch berufsschulberechtigt. Der Besuch des Berufschulunterrichtes der zwölften oder dreizehnten Jahrgangsstufe ist grundsätzlich zu empfehlen.
Das Vertragsformular finden Sie hier
Kontakt
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Lehr-, Versuchs- und Fachzentrum für Molkereiwirtschaft
Auf dem Bühl 84
87437 Kempten
Ihren Ansprechpartner bei Fragen vermittelt:
Petra Gmeiner
Tel: 0831/57125-0
Fax: 0831/57125-50
Email: LVFZ-Kempten@LfL.bayern.de
Februar 2012
Dr. Valentin Sauerer
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Vöttinger Str. 38, 85354 Freising-Weihenstephan
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