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Pferdewirtschaftsmeister/in: Allgemeines zu dieser Qualifikation
Die Pferdewirtschaftsmeisterprüfung kann in folgenden vier Teilbereichen abgelegt werden:
- Pferdezucht und -haltung
- Reitausbildung
- Galopprenntraining
- Trabrenntraining
Der/die Pferdewirtschaftsmeister/in ist befähigt, Auszubildende für den Beruf Pferdewirt auszubilden.
Zulassung
Zur Meisterprüfung zugelassen wird, wer:
- im Beruf Pferdewirt die Abschlussprüfung bestanden hat und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Pferdewirtschaft nachweist oder
- in einem anerkannten landwirtschaftlichen Beruf die Abschlussprüfung bestanden hat und danach eine mindestens dreijährige praktische Tätigkeit in der Pferdewirtschaft nachweist oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis in der Pferdewirtschaft nachweist.
Wenn mit den Teilen I + II begonnen wird, muss die Zeit bereits 12 Wochen vor Lehrgangsbeginn erfüllt sein (Meisterarbeit!)
Vorbereitungslehrgänge
- Prüfungsteile I und II (Fachpraxis und Theorie) jeweils getrennt nach den Teilbereichen
- Pferdezucht und Haltung: 4 Wochen, mit anschließender schriftlicher und mündlicher Prüfung am LVFZ Schwaiganger
- Reitausbildung: 4 Wochen, mit anschließender schriftlicher und mündlicher Prüfung auf dem Gelände der Olympiareitanlage in München-Riem
- Galopprenntraining: Lehrgänge und Prüfungen werden von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen durchgeführt
- Trabrenntraining: Lehrgänge und Prüfungen werden von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen durchgeführt
- Prüfungsteil III (Wirtschaft und Recht)
- 2 Module (1 Woche und 2 Wochen) mit jeweils anschließender schriftlicher und mündlicher Prüfung an der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft in Grub
- Prüfungsteil IV (Berufsausbildung und Mitarbeiterführung)
- 14-tägiger Lehrgang mit anschließender mündlicher und schriftlicher Prüfung, Lehrgangsort: Grainau
- 1-wöchiger Lehrgang mit anschließender praktischer Prüfung (Arbeitsunterweisung), Lehrgangsort: München-Riem
Prüfungsteil I - Fachpraxis
Der Prüfungsteil I gliedert sich in folgende Prüfungsfächer:
Teilbereich Pferdezucht und -haltung
- Stallarbeiten (Halten, Pflegen und Füttern), Arbeiten im Gestüt
- Vorstellen* (3-fach gewichtet), Identifizieren von Pferden (1-fach gewichtet)
(* Dressur/Springen Kl. A, Westernreiten (Superhorse), Fahren Kl. M, Gangreiten)
- Mustern (1-fach gewichtet), Beurteilen von Pferden (3-fach gewichtet)
- Beurteilen, Berechnen und Schätzen von Futtermitteln
- Frisieren und Bandagieren von Pferden
Teilbereich Reitausbildung
- Dressurreiten Klasse M auf Trense
- Dressurreiten Klasse M auf Kandare
- Springreiten Klasse M, Geländereiten
- Longieren und Arbeiten an der Hand
- Praktische Unterrichtserteilung
- Beurteilen, Berechnen und Schätzen von Futtermitteln, Futter
Prüfungsteil II - Fachtheorie
Der Prüfungsteil II gliedert sich in folgende Prüfungsfächer:
Teilbereich Pferdezucht und -haltung
- Pferdezucht
- Futter und Fütterung
- Pferdekunde
- Tiergesundheit und -hygiene
- Weidewirtschaft, Arbeitswirtschaft
- Meisterprüfungsarbeit
Teilbereich Reitausbildung
- Reitlehre
- Unterrichtserteilung, Sportlehre
- Haltung, Fütterung, Züchtung
- Tiergesundheit und -hygiene
- Meisterprüfungsarbeit
Prüfungsteil III - Wirtschaft und Recht
Der Prüfungsteil III gliedert sich in folgende Prüfungsfächer:
- Wirtschaftslehre
- Rechnungswesen
- Rechts- und Sozialwesen
Prüfungsteil IV - Berufsausbildung und Mitarbeiterführung
Der Prüfungsteil IV gliedert sich in folgende Prüfungsfächer:
- Allgemeine Grundlagen
- Planung der Ausbildung
- Mitwirkung bei der Einstellung von Auszubildenden
- Ausbildung am Arbeitsplatz
- Förderung des Lernprozesses
- Ausbildung in der Gruppe
- Abschluss der Ausbildung
- Mitarbeiterführung und Zusammenarbeit im Betrieb
Meisterprüfungsarbeit
Die Meisterprüfungsarbeit wird als schriftliche Hausarbeit erstellt. Für die Anfertigung steht ein Zeitraum von zwölf Wochen zur Verfügung.
Die Themenvergabe erfolgt durch die Prüfungskommission, wobei Themenvorschläge des Meisteranwärters, die bis 30.06. eines Jahres einzureichen sind, Berücksichtigung finden. Das zu bearbeitende Thema wird mit der Einladung zum Vorbereitungskurs Teil I+II mitgeteilt.
Bei der Meisterarbeit ist auf die fachlichen Inhalte und die Form zu achten.
Näheres zur Erstellung der Meisterarbeit finden Sie hier >>
Bewertung
Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn mehr als ein Fach mit "mangelhaft" oder ein Fach mit "ungenügend" bewertet wurde. Eine Meisterprüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. Dabei werden auf Antrag mit "ausreichend" oder besser bewertete Fächer angerechnet, wenn die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung innerhalb von 2 Jahren nach dem Tag der nicht bestandenen Prüfung erfolgt.
Literaturhinweise
Zur Vorbereitung auf die einzelnen Prüfungsteile empfehlen wir folgende Literatur:
- FN-Richtlinien Bände 1, 2, 4, 5, 6
- Betriebswirtschaftslehre, FN-Verlag
- Berufs- und Arbeitspädagogik, BLV-Verlag, Die Landwirtschaft Band 5
- Handbuch Pferdebeurteilung, Kosmos-Verlag, M. Schäfer
- Praxishandbuch Pferdefütterung, Kosmos-Verlag, I. Bender
- Handbuch Pferd, BLV-Verlag
Gebühren und Förderung
Die Zulassungs- und Prüfungsgebühr beträgt 300 Euro. Dazu kommt noch eine einmalige Lehrgangsgebühr in Höhe von 600 Euro. Die Zulassung wird nach Eingang der Zulassungs- und Prüfungsgebühr wirksam. Das "Meister-BAföG" (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG) unterstützt die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell und erleichtert die Gründung von Existenzen. Informationen und Antrag finden Sie unter:
Antrag Meisterbafög >>
Termine
Übersicht der aktuellen Lehrgangstermine >>
Übersicht der aktuellen Prüfungstermine >>
Anmeldung
Ihre Prüfungsanmeldung (auch einzelne Prüfungsteile) schicken Sie bitte vor Beginn des Lehrganges (bis 30.06. für Teile I und II bzw. 31.10. für Teile III und IV) an die unten angegebene Adresse.
Anmeldeformular
Kontakt
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Abteilung Berufliche Bildung
Berufsbildung Pferdewirt
Lange Point 12
85354 Freising
Ihre Ansprechpartnerin bei Fragen:
Claudia Kühn-Heydrich
Tel: 089/926967-532
Fax: 08161/71-5980
Email: Claudia.Kuehn-Heydrich@LfL.bayern.de
November 2011
Claudia Kühn-Heydrich
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Vöttinger Str. 38, 85354 Freising-Weihenstephan
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