Anpassung der Schnittführung beim Schwein

Mit Wirkung vom 01.01.2011 werden bisher nicht berücksichtigte Vorgaben für die bundeseinheitliche Schnittführung bei Schlachtschweinen umgesetzt.

Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Berücksichtigung von Augen/Augenlidern, Ohrenausschnitten und Gehirn bei der Ermittlung des Schlachtgewichts.
Augen/Augenlider und Ohrenausschnitte wurden früher als „nicht geeignet zum Genuss für Menschen“ bzw. „genussuntauglich“ eingestuft. Seit dem Inkrafttreten des EU-Hygienepaketes im Jahr 2006 gilt diese Einstufung nicht mehr. Augen/Augenlider und Ohrenausschnitte sind demnach nicht als genussuntauglich einzustufen. Folglich sind sie am Schweineschlachtkörper zu belassen und auch in das gemäß Fleischgesetzdurchführungsverordnung definierte Schlachtgewicht einzubeziehen.
Dies wurde in Deutschland bisher nicht umgesetzt. Um eine bundesweit einheitliche Vorgehensweise zu erreichen, wurde auf Bund-Länderebene festgelegt, diese Änderung in der Schnittführung ab dem 1. Januar 2011 umzusetzen. Das bedeutet, dass Augen/Augenlider und Ohrenausschnitte bis einschließlich zur Verwiegung am Schweineschlachtkörper zu belassen sind. Lediglich wenn der amtliche Veterinär bei einzelnen Tieren, z.B. aufgrund einer Verschmutzung, die Entfernung anordnet, müssen diese Abschnitte nicht in das Schlachtgewicht einbezogen werden.
Sollten die Augen/Augenlider und Ohrmuscheln auf Grund technischer Erfordernisse vor der Waage abgetrennt werden müssen, so ist ein Korrekturfaktor (Korrekturgewicht) zum Schlachtgewicht hinzuzurechnen und bei der Schlachtgewichtsabrechnung zu berücksichtigen.

Anpassung der Muskelfleischformel an den züchterischen Fortschritt

Zum 4.10.2011 trat in Deutschland die Änderung der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schweineschlachtkörper (Schweineschlachtkörper-Handelsklassenverordnung – SchwHKlV) in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt gelten neue Formeln zur Berechnung des Muskelfleischanteils (MFA) für Schweineschlachtkörper, desweiteren wurde eine neue Handelsklasse S oberhalb der Handelsklasse E eingeführt. Diese Änderungen haben auch Auswirkungen auf die Klassifizierungsergebnisse von Schweinen in Bayern.
Durch die laufenden züchterischen Verbesserungen haben sich die Schweineschlachtkörper seit der letzten Formelanpassung vor 16 Jahren in ihrer Zusammensetzung verändert. Die Tiere wurden fleisch-reicher und die Schlachtkörpergewichte stiegen von 92 kg auf über 96 kg, weshalb eine Überprüfung der Schätzformeln nötig wurde. Auf Grundlage eines umfangreichen Zerlegeversuches hat das Max-Rubner-Institut in Kulmbach daher die MFA-Schätzformel an das heutige Tiermaterial angepasst. Für jedes in Deutschland zugelassene Klassifizierungssystem gilt ab 4. Oktober 2011 neue Schätzformeln zur Ermittlung des Muskelfleischanteiles. Da die bisher verwendeten Formeln den MFA unterschätzten, wird die Einführung der neuen Formeln im Mittel zu einem höheren Muskelfleischanteil führen. Je nach Klassifizierungsverfahren sind folgende durchschnittlichen Änderungen zu erwarten:
  • Sondengeräte Anstieg um ca. 0,7 % MFA
  • Sondengeräte Anstieg um ca. 0,7 % MFA
  • AutoFOM-Systeme Anstieg um ca. 1,2 % MFA
Die Formeln gelten nach wie vor für den Gewichtsbereich von 50 bis weniger als 120 kg.

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