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Förderung investiver Maßnahmen in der Bienenhaltung
Um wirtschaftlich und hygienisch einwandfrei produzieren zu können und um einen hohen Qualitätsstandard zu erreichen, müssen Imker hochwertige Geräte zur Honig- und Wachsgewinnung einsetzen. Dies stellt eine enorme finanzielle Belastung für die Imker dar.
Der Freistaat Bayern und die EU unterstützen die Bienenhalter, indem sie Zuschüsse für die Anschaffung von Geräten zur Honig- und Wachsgewinnung gewähren.
Entdeckelungsgerät
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Wendeschleuder
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Refraktometer
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Mittelwandgießform
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Folgende Geräte sind grundsätzlich förderfähig:
- Honigschleudern
- Honigentdeckelungsgeräte
- Honigpressen und -zentrifugen
- Abfüll-, Klär- und Lagerbehälter
- Honigauftaugeräte
- Honigpumpen und Rührwerke
- Honigabfüllmaschinen
- Honigrefraktometer
- Wachspressen, Dampfwachs- und Sonnenwachsschmelzer, Wachstöpfe
- Wachsverflüssiger
- Geräte zur Herstellung von Mittelwänden
- einachsige Hebevorrichtungen, die speziell für den Imkereibedarf entwickelt wurden
- Geräte zum Kippen von Beuten bzw. Beutenteilen
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
- Ab Anfang November stehen jeweils die neuen Antragsformulare für das darauffolgende Jahr zur Verfügung. Sie können auf dieser Seite abgerufen werden (siehe unten).
- Hier finden Sie auch das dazugehörige Merkblatt. Es beantwortet alle Fragen zum Förderverfahren. Die frühzeitige und sorgfältige Lektüre des Merkblattes beugt Missverständnissen vor, die später dazu führen können, dass Ihr Antrag abgelehnt werden muss.
- Ab Anfang November können Sie Ihren Antrag einreichen. Innerhalb weniger Tage erhalten Sie unsere Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn und können anschließend die Geräte einkaufen. Den eigentlichen Bescheid und den Zuschuss erhalten Sie voraussichtlich im Sommer darauf.
- Bitte informieren Sie sich vor der Antragsstellung, welche Geräte für Ihre Imkerei sinnvoll sind. Nachträgliche Änderungen sind leider nicht möglich.
- Wenn Sie noch keine Betriebsnummer (BN) haben: Bitte beantragen Sie diese frühzeitig beim regional zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Hier finden Sie Ihr zuständiges Amt:
- Wenn Sie bereits eine Betriebsnummer (BN) haben: Hat sich Ihre Post-, E-Mail-Adresse oder Bankverbindung seit der Beantragung Ihrer BN geändert? Wenn dies der Fall ist, dann lassen Sie Ihre Daten bitte baldmöglichst an Ihrem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten aktualisieren.
- Ein wichtiger Hinweis:
Bitte stellen Sie Ihren Antrag möglichst frühzeitig schon in den Wintermonaten, denn so lässt sich der Bearbeitungsrückstau im Frühjahr zum Fristende hin (2. Mai) vermeiden! Auch die ärgerlichen Lieferengpässe der Gerätehersteller, die jedes Jahr im Mai und Juni auftreten, lassen sich so umgehen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt maximal 30 Prozent der förderfähigen Netto-Anschaffungskosten.
Zuschussfähig sind Investitionen mit einem Antragsvolumen ab 750 €.
Um Anfängern den Start in die Bienenhaltung zu erleichtern, wurde speziell für Neu-Imker das Antragsvolumen (brutto) auf 400 € abgesenkt.
Nur Anfänger können zusätzlich zu den o.g. Geräten für die Honig- und Wachsgewinnung auch Zuschüsse für Magazinbeuten bekommen.
Die Förderung von Anhängern, Ladekränen und Staplern bleibt jedoch den Erwerbsimkern vorbehalten.
Die Förderquote betrug 2011 wegen der hohen Nachfrage 20 % der Netto-Kosten.
Welche Termine müssen beachtet werden?
- Abgabe des Antrags bis 2. Mai bei der Landesanstalt
- Abgabe des Kostennachweises bis 01. Juli bei der Landesanstalt
Wer ist für die Abwicklung der Förderung zuständig?
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), Abteilung Förderwesen und Fachrecht
Menzinger Straße 54
80638 München
Wo gibt es die Antragsformulare?
Die jeweils gültigen Formulare und das dazugehörige Merkblatt können hier abgerufen werden:
Dezember 2011
Eva-Maria Eidelsburger
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Abteilung Förderwesen und Fachrecht
Tel.: 089/17800-201 • Fax: 089/17800-240
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