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Imkern an Schulen
Zur Neuimkerwerbung hat das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Jahr 2008 eine neue Fördermaßnahme genehmigt: das "Imkern an Schulen".
Wer kann einen Antrag stellen?
Alle bayerischen Schulen der Primar- und Sekundarstufe (wie z.B. Grund- und Hauptschulen, Realschulen und Gynmasien), die den Wahlkurs „Bienenhaltung“ anbieten und damit den Imkernachwuchs fördern.
Welche Anforderungen muss der Wahlkurs "Imkerei" erfüllen?
Förderfähige Imkerei-Gruppen beschäftigen sich regelmäßig theoretisch und praktisch mit der Bienenhaltung. Dabei ist mindestens ein Bienenvolk zu Demonstrationszwecken vorhanden. Die Schüler und Schülerinnen sollen alle Arbeiten rund um das Bienenjahr (Rähmchenbau, Mittelwände gießen, Honigschleudern, Varroatosebekämpfung etc.) kennenlernen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Es kann mit einem Zuschuss von bis zu 300 € pro Schuljahr und Gruppe gerechnet werden.
Welche Ausgaben sind förderfähig?
Anrechenbare Ausgaben für die imkerliche Wissensvermittlung sind z. B. Kosten für Referenten, Fachmedien, imkerliche Geräte zur Bearbeitung von Honig und Wachs, Beuten, Verbrauchsmaterial (Rähmchen, Honiggläser, Wachs, Dochte u. ä.) und Informationsfahrten. Es können nur Aufwendungen berücksichtigt werden, die im aktuellen Schuljahr angefallen sind.
Wer ist für die Abwicklung der Förderung zuständig?
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)
Abteilung Förderwesen und Fachrecht
Menzinger Straße 54
80638 München
Welche Termine müssen beachtet werden?
Die Schulen stellen den Antrag bis spätestens 15. Juni an die Landesanstalt für Landwirtschaft.
Der Kostennachweis ist bis 31. Juli ebenfalls bei der Landesanstalt für Landwirtschaft einzureichen.
Wo gibt es die Antragsformulare?
Die jeweils gültigen Formulare und das dazugehörige Merkblatt sind dem Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu entnehmen und können hier abgerufen werden:
September 2011
Eva-Maria Eidelsburger
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Abteilung Förderwesen und Fachrecht
Tel.: 089/17800-201 • Fax: 089/17800-240
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