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Landesanstalt für LandwirtschaftFörderwesen
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Imkern auf Probe

Schulung am Bienenvolk

„Imkern auf Probe“ ist eine beliebte Möglichkeit, ohne große Verbindlichkeiten einen Einblick in die theoretischen und praktischen Grundlagen der Imkerei zu erhalten.

Wie funktioniert das „Imkern auf Probe“?

Die Interessenten wenden sich an einen Imkerverein, der das „Imkern auf Probe“ anbietet. Dort erhalten sie unter fachlicher Anleitung eines erfahrenen Imkers („Pate“) einen Einblick in die theoretischen und praktischen Grundlagen der Imkerei und erlernen dabei alle Tätigkeiten, die im Laufe eines Bienenjahres anfallen. Der Verein erhebt für seine Aufwendungen meistens einen Unkostenbeitrag. Nach Ablauf des ersten Jahres können sich die Probeimker entscheiden, ob sie ein weiteres, förderfähiges Probeimkerjahr absolvieren wollen.

Wer kann eine Patenschaft melden?

Imkervereine, die das „Imkern auf Probe“ anbieten und damit den Imkernachwuchs fördern, können seit 2008 mit einem Zuschuss des Freistaates Bayern rechnen.
Der jeweilige Imker-Landesverband sammelt alle Patenschaftsmeldungen und stellt einen Antrag bei der Landesanstalt für Landwirtschaft.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Der Imkerverein kann für jede Patenschaft bis zu 100 € pro Jahr bekommen.

Was sind die Voraussetzungen, damit der Verein einen Zuschuss erhält?

  • Der Probeimker betreut mindestens ein Bienenvolk.
  • Der Probeimker wird mindestens vier Monate lang von einem erfahrenen Imker betreut (max. 10 Probeimker pro „Pate“).
  • Der Probeimker besucht mindestens einen Theoriekurs.

Welcher Termin muss beachtet werden?

Patenschaftsmeldungen müssen bis zum 30. September dem jeweiligen Imker-Landesverband vorliegen.

Wer ist für die Abwicklung der Förderung zuständig?

Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)
Abteilung Förderwesen und Fachrecht
Menzinger Straße 54
80638 München

Wo gibt es die Formulare?

Die jeweils gültigen Formulare und das dazugehörige Merkblatt sind dem Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu entnehmen und können hier abgerufen werden:



September 2011
Eva-Maria Eidelsburger, Nadine Partes

Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Abteilung Förderwesen und Fachrecht
Tel.: 089/17800-201 • Fax: 089/17800-240