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Schulmilch dank Direktantrag auch bei Kindergärten und -krippen in Bayern immer beliebter
Schulmilch ist bald in aller Munde: Mittlerweile beantragen 225 schulische Einrichtungen in Bayern die Schulmilchbeihilfe direkt bei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL). Damit ist seit 2009 die Anzahl der Direktantragsteller in diesem Bereich um rund 15 Prozent gestiegen. Insbesondere Kindergärten und Kinderkrippen profitieren von der unkomplizierten Direktantragstellung, die es den Einrichtungen ermöglicht, auch für geringe Abnahmemengen Zuschüsse zu bekommen.
In der Regel erfolgt die Belieferung der Schulen über zugelassene Schulmilchlieferanten. In Bayern besteht zudem die Möglichkeit, einen Direktantrag an die LfL zu stellen, um zum Schulmilchprogramm zugelassen zu werden. Dies hat den Vorteil, dass die schulische Einrichtung oder der Kindergarten anschließend die Milch und Milchprodukte beim Lebensmittelhändler vor Ort einkaufen kann und nicht auf den Schulmilchlieferanten angewiesen ist. Nach Einreichung der Rechnungen bei der LfL wird die Beihilfe ausbezahlt. Insbesondere Kindergärten und -krippen nutzen dieses Angebot, da sie nur geringe Milchmengen benötigen und daher nicht von den zugelassenen Schulmilchlieferanten beliefert werden.
Für viele Menschen sind Milch und Milchprodukte die wichtigste Quelle für Calcium und die Vitamine B2 und B12. Besonders Calcium ist für das Knochenwachstum und verschiedene Stoffwechselvorgänge unverzichtbar. Um den Milchverzehr bei Kindern und Schülern zu steigern und schon in der Kindheit gute Ess- und Ernährungsgewohnheiten zu fördern, hat die Europäische Union das Schulmilchprogramm ins Leben gerufen.
Am bayerischen Schulmilchprogramm teilnehmen können alle schulischen Einrichtungen in Bayern. Beihilfen gibt es für Milch und Milchmixgetränke sowie Quark, Joghurt und Käse. Der Fördersatz richtet sich nach dem Produkt. Für 1 kg Milch liegt er beispielsweise bei derzeit 18,15 Cent.
Weitere Informationen und finden Sie hier
Mai 2011
Gerhard Häusler, Peter Kretschmer
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Abteilung Förderwesen und Fachrecht
Tel.: 089/17800-201 • Fax: 089/17800-240
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