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Bodenerosion - Ermittlung des Bodenabtrags
Wie ermittle ich den Bodenabtrag auf meinen Flächen?
Warum muss ich den Boden vor Erosion schützen?
Bodenerosion ist die Verlagerung von Bodenmaterial an der Bodenoberfläche durch Wasser oder Wind als Transportmittel. Sie gilt nicht nur weltweit, sondern auch in Bayern als die derzeit größte Gefährdung der Böden und ihrer Funktionen. In Bayern spielt insbesondere die Erosion durch Wasser eine große Rolle. Hierdurch entstehen u. a. Schäden auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche durch:
- Verletzen, Entwurzeln und Überdecken von Kulturpflanzen,
- Verlust an durchwurzelbarer Bodensubstanz und damit vermindertes Wasserspeicher-, Filter- und Puffervermögen,
- Verarmung des Bodens an Humus und Pflanzennährstoffen,
- Wegspülen von Saatgut, Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln vom Ausbringungsort und Ablagerung an unerwünschter Stelle,
- Anreicherung von Schadstoffen durch Konzentration von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln im Ablagerungsbereich,
- erschwertes Befahren der Äcker durch tiefe Erosionsrinnen oder Auflandungen,
- Beeinträchtigung der ökologischen Funktionsfähigkeit geschädigter Böden,
- Minderung der Ertragsfähigkeit.
Andere Bestandteile des Naturhaushaltes werden zum Teil erheblich beeinträchtigt durch:
- Einträge von Boden, Pflanzenschutzmitteln und Pflanzennährstoffen in benachbarte Biotope, Vorfluter oder andere Nachbarsysteme,
- Verschmutzung von angrenzenden Straßen, Wegen und Gräben.
Nach dem Bodenschutzrecht hat der Landwirt die Pflicht zur Gefahrenabwehr und zur Vorsorge. Diese Pflichten erfüllt der Landwirt in der Regel durch die Anwendung der guten fachlichen Praxis. Zu deren Grundsätzen gehört, dass Bodenabträge durch standortangepasste Nutzung möglichst vermieden werden.
Wovon hängt das Ausmaß der Bodenerosion ab?
Bodenabtrag findet im wesentlichen auf Ackerflächen statt. Das Ausmaß der Bodenerosion hängt insbesondere von Art und Ausmaß der Niederschläge, von der Bodenart, von Hanglänge und Hangneigung und von den Bewirtschaftungsmaßnahmen des Landwirts ab. Der langfristige Bodenabtrag einer bestimmten Ackerfläche lässt sich unter Berücksichtigung dieser Faktoren mit Hilfe der Allgemeinen Bodenabtragsgleichung (ABAG) bestimmen.
Wie viel Erosion verträgt der Boden?
Bodenabtrag lässt sich auf Ackerflächen nicht völlig vermeiden. Ideal wäre es, den Bodenabtrag so weit zu senken, dass er die natürliche Bodenbildung nicht übertrifft. Dann wäre allerdings auf vielen Flächen Ackerbau nicht möglich. Aus landwirtschaftlicher Sicht muss aber zumindest die langfristige Minderung der Bodenfruchtbarkeit erträglich bleiben. Flachgründige Böden mit niedriger Ackerzahl sind empfindlicher als tiefgründige mit einer hohen Ackerzahl. Dem entsprechend soll aus heutiger Sicht der mit Hilfe der ABAG ermittelte Abtrag 1 t bzw. 10 t pro Hektar und Jahr nicht übersteigen. Der gerade noch tolerierbare Abtrag (At) mitteltiefer Böden liegt dazwischen. 10 t Boden/ha entsprechen 1 kg Boden/m2 oder etwa 0,6 mm Krumentiefe.
Unabhängig davon soll der Landwirt in erosionsgefährdeten Lagen alle zumutbaren Vorkehrungen in seiner Bewirtschaftung treffen, um den Bodenabtrag so gering wie möglich zu halten. Hierzu gehören Maßnahmen wie z. B. reduzierte Bodenbearbeitung, Mulchsaat, verbleibende Ernterückstände auf der Bodenoberfläche, Querbewirtschaftung, die richtige Standortwahl für den Anbau der Früchte, Zwischenfrucht, ein raues Saatbett, ausreichende Humus- und Kalkversorgung.
März 2010
Rudolf Rippel
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Agrarökologie, Ökologischen Landbau und Bodenschutz
Tel.: 08161/71-3640 • Fax: 08161/71-5848
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