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Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger
Für den Vollzug der Verordnung ist in Bayern die Landesanstalt für Landwirtschaft - Institut für Agrarökologie, Ökologischen Landbau und Bodenschutz (LfL-IAB) die zuständige Behörde.
Ab 1. September 2010 besteht bei der Abgabe, dem Befördern und der Aufnahme von Wirtschaftsdüngern Aufzeichnungs- und Meldepflicht.
Verordnungstext und Erläuterungen
Formular zur Aufzeichnung
Es besteht Aufzeichnungspflicht (§3) für Abgeber, Beförderer und Empfänger nach Abschluss des Inverkehrbringens.
Nachfolgendes Formular ist zur Aufzeichnung für die eigenen Unterlagen.
Formulare zur Meldung bzw. Mitteilung
Es besteht Meldepflicht (§4) für Empfänger von Importen aus anderen Bundesländern oder dem Ausland.
Alle gewerbsmäßigen Inverkehrsbringer haben Mitteilungspflicht (§5).
Nachfolgende Links führen zu den Formularen für die Meldung bzw. Mitteilung an die zuständige Behörde (LfL-IAB).
September 2010
Dr. Matthias Wendland
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Ökologischen Landbau, Bodenkultur und Ressourcenschutz
Tel.: 08161/71-3640 • Fax: 08161/71-5848
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