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Ausnahmeregelung 230 kg - Düngeplan "per Hand"

Die Düngeverordnung lässt unter besonderen Auflagen und nach jährlicher Antragstellung beim Amt für Landwirtschaft und Forsten die Ausbringung von 230 kg Gesamtstickstoff je ha und Jahr aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft auf intensives Grünland, Wechselgrünland und Feldgras zu. Eine Auflage ist die Führung eines Düngeplanes, in dem die Fruchtfolge und die geplante Ausbringung von Wirtschaftsdüngern sowie von sonstigen Stickstoff- und Phosphatdüngern eingetragen wird.
Das vorliegende Geheft zur Erstellung des Düngeplanes „per Hand“ berücksichtigt die Vorgaben der EU-Kommission und ist vor allem für Betriebe geeignet, die nur wenige, einheitliche Kulturen anbauen. Betrieben mit Zukauf von organischen Düngern wird empfohlen einschlägige EDV-Programme zu verwenden, da die zu berücksichtigenden Faktoren aufgrund des Umfanges nicht mehr mit Handformularen berechnet werden können.
Mit diesem Handformular werden die Mindestanforderungen eines Düngeplanes erfüllt. Die darin enthaltene Düngebedarfsermittlung für Stickstoff und Phosphat kann nur zur groben Einschätzung der notwendigen Düngung herangezogen werden.

Weitere Auskünfte erteilen die Ämter für Landwirtschaft und Forsten.

Düngeplan "per Hand"  PDF-Dokument - PDF-Dokument (1 MB)



März 2007
Dr. Matthias Wendland, Konrad Offenberger
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Agrarökologie, Ökologischen Landbau und Bodenschutz
Tel.: 08161/71-3640 • Fax: 08161/71-5848