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Berechnung Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft (Grenze 170/230 kg N/ha)
Nach § 4 der Düngeverordnung darf mit Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft nur soviel Stickstoff ausgebracht werden, dass im Durchschnitt der landwirtschaftlich genutzten Flächen des Betriebes 170 kg/ha und Jahr nicht überschritten werden. Nach gesonderter Antragstellung beim Amt für Landwirtschaft und Forsten ist es möglich, auf intensiv genutztes Grünland, Wechselgrünland und Feldgras unter Einhaltung von weiteren Auflagen Stickstoff bis zu 230 kg/ha auszubringen.
Mit dem bereitgestellten Programm können Sie für ihren Betrieb berechnen,
- ob die Grenze von 170 kg eingehalten wird,
- für wieviel ha intensives Grünland oder Feldgras sie gegebenenfalls die Ausbringung von 230 kg N/ha/Jahr beantragen müssten,
- wie viel Wirtschaftsdünger sie abgeben müssten oder noch aufnehmen könnten,
- wieweit der Viehbestand abzustocken wäre oder noch aufgestockt werden könnte,
- wie viel Flächen noch zugepachtet werden müssten oder abgegeben werden könnten
- oder welche Maßnahmenkombinationen notwendig wären
um die vorgegebenen Obergrenzen einhalten zu können.
Dabei ist zu beachten:
- Anrechenbarer Viehbestand
Bei der Kontrolle der Obergrenze 170/230 kg Stickstoff aus tierischen Ausscheidungen durch die Cross-Compliance-Teams wird beispielsweise für das Jahr 2008 der mittlere Tierbestand im Kalenderjahr 2008 (01.01.2008 bis 31.12.2008) zu Grunde gelegt. Wir empfehlen daher einen Sicherheitszuschlag zu berücksichtigen, da zum Planungszeitpunkt noch nicht alle Einflussfaktoren endgültig bekannt sind (Tierbestandsschwankungen, Flächenschwankungen, Stickstoffbedarf der Flächen)
- Die Milchleistung berechnet sich aus der abgelieferten Milch geteilt durch die Kuhzahl des Betriebes
- das Programm kann nur berechnen, wie viel Fläche sie zur Einhaltung der Obergrenze unbedingt benötigen. Die Beurteilung, welche Flächen den Vorgaben (mindestens 4 Nutzungen) entsprechen und ob sie in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen, muss der Landwirt selbst treffen.
Excel-Programme zum Download für die Jahre:
2006
- Stand 18.03.2007
2007
- Stand 18.03.2007
2008
- Stand 02.04.2008
2009
- Stand 18.05.2009
2010
- Stand 08.04.2010
2011
- Stand 21.06.2011
Bei Fragen zum Programm wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Juni 2011
Dr. Matthias Wendland, Anja Fischer, Konrad Offenberger
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Agrarökologie, Ökologischen Landbau und Bodenschutz
Tel.: 08161/71-3640 • Fax: 08161/71-5848
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