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Nährstoffbilanz Bayern - Häufig gestellte Fragen

Allgemeine Fragen

  • An wen kann ich mich mit Fragen wenden? Wer kann mir helfen?
    • Bei Fragen wenden Sie Sich bitte an Ihr zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
  • Wie kann ein Ringwart für mich rechnen?
    • Bitte geben Sie Ihre PIN nicht weiter!
    • Sie können einen Ringwart schriftlich dazu bevollmächtigen, die Nährstoffbilanz für Sie zu erstellen.
    • Vollmacht als PDF-Datei  PDF-Dokument
      Das ausgefüllte Formular leiten Sie bitte an das LKV Bayern weiter (Kontaktdaten am Ende des Formulars). Nach der Bearbeitung der Vollmacht kann die bevollmächtigte Person mit eigener Betriebsnummer und eigener PIN Ihren Betrieb auswählen und berechnen.
  • Warum kann ich keine Hof-Tor-Bilanz rechnen?
    • Die Hof-Tor-Bilanz ist nach der neuen Düngeverordnung, die im Januar 2006 in Kraft getreten ist, nicht mehr zulässig. Die neuen Vergleiche müssen auf Basis von Flächenbilanzen oder aggregierten Schlagbilanzen durchgeführt werden (Feld-Stall-Bilanz).
  • Gibt es die Nährstoffbilanz Bayern auch zum Herunterladen?
    • Nein.
  • Gibt es ein Handformular zur Nährstoffbilanz?
    • Nein.

Fragen zur Anmeldung

  • Nach der Anmeldung passiert nichts.
    • Das Programm wurde mit mehreren Browser getestet. In der Praxis jedoch kann es immer wieder vorkommen, dass es mit einigen Browsern Probleme gibt. Bitte versuchen Sie Sich nochmals mit einem anderen Browser anzumelden, falls Sie einen zweiten Browser installiert haben.
  • Nach der Anmeldung passiert nichts. Ich bin angemeldet, aber das Programm startet nicht.
    • Bitte überprüfen Sie die Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers. Nach der Anmeldung werden Sie automatisch auf das Programm weitergeleitet. Wenn Sie die Weiterleitung deaktiviert haben, kann der Browser nicht zur Anwendung wechseln.
  • Ich habe meine Betriebsnummer (10-stellig) und Pin korrekt eingegeben, kann mich aber nicht anmelden.
    • Bitte beachten Sie, dass die Betriebsnummer 12-stellig ohne Leerzeichen angegeben werden muss z.B.: 091781110001
  • Nach der Anmeldung passiert nichts. Ich bin nicht angemeldet, es erscheint auch keine Fehlermeldung. Ich gelange immer wieder auf dieselbe Seite zurück.
    • Bitte stellen Sie sicher, dass Sie eine gültige PIN eingegeben haben. Ist Ihre PIN abgelaufen, müssen Sie die PIN aus Sicherheitsgründen zuerst in eine neue PIN abändern, bevor Sie Sich anmelden können. Sie können direkt auf der Anmeldeseite Ihre PIN ändern.
  • Wie lautet meine PIN-Nummer? / Ich habe meine PIN vergessen. / Ich habe keine PIN.
    • Für die Pin-Verwaltung in Bayern ist das Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredlung in Bayern e.V. (LKV) zuständig.
    • Landwirte, die vom LKV für die HI-Tierdatenbank oder den Mehrfachantrag-Online bereits eine PIN erhalten haben, können diese nutzen.
    • Bei Fragen oder zur Beantragung Ihrer Pin wenden Sie sich unter Bereithaltung ihrer Betriebsnummer an die LKV-Hotline: 089/544348-71 oder drucken Sie dieses Formular aus und reichen Sie es ausgefüllt beim LKV ein (per Post, Fax oder Email).
    • Antrag auf Zuteilung einer PIN.  PDF-Dokument
  • Ich habe mir zuerst die Demo-Version angeschaut und will mich jetzt im Echt-System unter 'Nährstoffbilanz Bayern - Zur Anmeldung mit Betriebsnummer und Pin.' anmelden, lande aber immer wieder in der Demo-Version.
    • Rufen Sie noch einmal die Demo-Version auf und verlassen Sie dann den Testbetrieb indem Sie sich 'Abmelden' und nicht einfach die Seite verlassen. Melden Sie sich nun im Echt-System an.

Fragen zum Import der Daten des Mehrfachantrags

  • Die Flächen, die aus dem Mehrfachantrag übernommen wurden, stimmen nicht.
    • Bitte beachten Sie, dass der Import der Daten aus dem Mehrfachantrag nur eine Hilfe beim Ausfüllen der Eingabefelder darstellen soll. Falls sich nachträglich Änderungen ergeben haben, so ändern Sie bitte die Eingaben auf die korrekten Daten ab. Es ist auch in einigen Fällen nicht möglich, eine exakte Zuordnung vorzunehmen (z.B. Stilllegungsflächen, Sonderkulturen). Bitte ergänzen Sie dann die Angaben. Sie können die Daten jederzeit abändern, da diese Daten von Ihrem Mehrfachantrag getrennt gespeichert werden.
  • Ich habe Mutterkühe und keine Milchkühe. Wie kann ich das abändern?
    • Im Mehrfachantrag wurde erfasst, dass Sie Kühe halten. In den meisten Fällen in Bayern sind es Milchkühe, daher wurden Ihre Angaben den Milchkühen zugewiesen. Wenn Sie diesen Eintrag markieren und das Menü "Austauschen" auswählen, können Sie den Eintrag abändern. Sie können aber auch den Eintrag löschen und Mutterkühe einfügen.
  • Ich habe nachwachsende Rohstoffe (NaWaRo) im Mehrfachantrag angegeben. Warum sind diese Flächen nicht aufgeführt? Warum wird statt dessen Silomais angegeben, obwohl ich keinen Mais angebaut habe?
    • Im Mehrfachantrag wurde erfasst, dass Sie NaWaRo angebaut haben. Diese Angabe ist für eine Nährstoffbilanz jedoch zu allgemein, da NaWaRo für viele Kulturen stehen kann. Daher wurde standardmäßig Mais zugeordnet und darauf hingewiesen. Bitte ändern Sie den Eintrag ab.
  • Im Themengebiet "Grünland" sind nach dem Import keine Einträge vorhanden, nur die Summe. Was soll ich tun?
    • Im Mehrfachantrag wird nur die Größe der Grünlandflächen erfasst, nicht jedoch der Wiesentyp und die Nutzungsart. Sie müssen daher über die Schaltfläche "Einfügen" die Wiesentypen in Ihre Liste übernehmen. Die Summe der Flächen der einzeln genutzten Wiesen muss mit der gesamten Grünlandfläche übereinstimmen (inkl. Stillegung im Grünland). Wenn die Gesamtsumme nicht stimmt, können Sie im Themengebiet "Allgemeine Daten" eine Korrektur vornehmen.

Fragen zu den Eingabeseiten

  • Ich komme auf den Seiten einfach nicht weiter. Ich soll meine Angaben überprüfen.
    • Bitte beachten Sie, dass Sie in die Eingabefelder nur Zahlen (Komma möglich) ohne Leerzeichen eingeben. Die maximale Genauigkeit beträgt zwei Nachkommastellen. Sie müssen und können keine Einheiten (ha, dt, %) eingeben.
  • Muss ich die Nährstoffbilanzen der vergangenen Jahre eintragen?
    • Sie können die Ergebnisse der Bilanzen der vergangenen Jahre einfügen, damit automatisch Ihr langjähriger Durchschnitt berechnet werden kann. Diese Eingabe ist aber nicht zwingend erforderlich, da Sie den Durchschnitt auch selbst berechnen können.
  • Wo kann ich den Verkauf von z.B. W-Weizen eingeben?
    • Die Hof-Tor-Bilanz ist nach der neuen Düngeverordnung, die im Januar 2006 in Kraft getreten ist, nicht mehr zulässig. Die neuen Vergleiche müssen auf Basis von Flächenbilanzen durchgeführt werden (Feld-Stall-Bilanz). Daher spielt in der Bilanz nur eine Rolle, welche Nährstoffmenge durch die angebaute Feldfrucht von der Fläche abgefahren wird, nicht wie die Feldfrucht verwertet wird.
  • Muss die Strohabfuhr eingegeben werden?
    • Die Abfuhr von Stroh von Ernteflächen muss nicht angegeben werden, wenn das Stroh im eigenen Betrieb verbleibt und als Einstreu genutzt wird. Die Nährstoffe des Strohs bleiben im innerbetrieblichen Nährstoffkreislauf (was das Stroh der Fläche an Nährstoffen entzieht, kommt in Form von Stallmist wieder zurück).
  • Wenn Stroh zu- oder verkauft wird, was dann?
    • Wenn das Stroh zu- oder verkauft wird, muss die Nährstoffzufuhr oder -abfuhr des Strohs in der Berechnung berücksichtigt werden. Sie müssen daher die Menge des zu- bzw. verkauften Strohs im Themenbereich "Organischer Dünger" angeben.
  • Ich baue ein Gemenge an, das ich nicht in der Liste finde. Was soll ich tun?
    • Wenn Sie z.B. ein Hektar Hafer/Gerstengemenge mit einem Anteil von 50% zu 50% anbauen, teilen Sie das Hektar auf je ein halbes Hektar Hafer und ein halbes Hektar Gerste auf. Sie haben dann für Ihre Fläche zwei Einträge in der Liste.
  • Ich habe z.B. keine Stillegungsflächen, was muß ich eingeben?
    • Wenn Sie auf einer Eingabeseite keine Angaben machen können, dann können Sie mit der Schaltfläche "Weiter" zum nächsten Themengebiet wechseln.
  • Ich kann einen Eintrag zum Einfügen in die Daten nicht finden. Wie kann ich z.B. eine Mineraldünger-Eigenmischung eingeben?
    • In vielen Themengebieten steht Ihnen durch den Menüpunkt "Anpassen" die Möglichkeit zur Verfügung, eigene Einträge zu erstellen und auf Ihre betrieblichen Gegebenheiten anzupassen. Bitte beachten Sie, dass bei Kontrollen in der Regel für eigene Einträge ein Nachweis, z.B. durch Analysenergebnisse, zu erbringen ist.
  • Ich weiß nicht, wie groß die Güllemenge meiner Tiere ist, wie soll ich die Menge beim Themengebiet "organischer Dünger" eingeben?
    • Ihr Viehbestand wird im Themengebiet "Vieh" gesondert erfasst und berechnet. Das Themengebiet "organischer Dünger" behandelt organische Düngemittel (z.B. Mist, Gülle, Stroh, Kompost), die Ihren Betrieb verlassen oder zusätzlich aufgenommen werden.
  • Ich habe keine Milchkühe im Betrieb und deshalb keine Milchleistung angegeben. Bei der Überprüfung der Daten kommt die Fehlermeldung, dass ich Milchkühe eingetragen und keine Milchleistung angegeben habe.
    • Wenn Sie in Ihrem Betrieb keine Milchkühe halten, aber in der Eingabeseite mit den Viehdaten Einträge mit Milchkühen angezeigt werden, dann löschen Sie diese Einträge bitte, anstatt einfach die Anzahl der Tiere auf 0 zu setzen. Um Einträge zu löschen, markieren Sie diese mit einem Häkchen am Beginn der Zeile und wählen dann die Schaltfläche „Markierte löschen“ aus.
  • In der Berechnung werden doppelt so viele Tierausscheidungen berechnet, wie ich Tiere im Betrieb halte.
    • Nach dem Import der Daten des Mehrfachantrags werden standardmässig alle Tiere der Haltungsart "Gülle" zugewiesen. Wenn Sie alle oder eine Teil der Tiere der Haltungsart "Festmist" zuweisen möchten, tragen Sie im Eingabefeld "Gülle" eine 0 (bzw. gewünschte Anzahl) und im Eingabefeld "Festmist" die Anzahl der Tiere ein.
  • Der Biogasgärrest ist eine Mischung aus tierischen und pflanzlichen Bestandteilen. Was muss ich tun?
    • Bitte teilen Sie die Menge des Biogasgärrests in eine Menge (m³/t) tierischen und eine Menge pflanzlichen Biogasgärrests auf, je nach anteiligem Einsatz und Anfall der Produkte.
  • Wenn ich Grundfutter verkaufe, warum wird mein Saldo nicht besser?
    • Die Hof-Tor-Bilanz ist nach der neuen Düngeverordnung, die im Januar 2006 in Kraft getreten ist, nicht mehr zulässig. Die neuen Vergleiche müssen auf Basis von Flächenbilanzen durchgeführt werden (Feld-Stall-Bilanz). Daher spielt in der Bilanz nur eine Rolle, was durch die Futterpflanze an Nährstoffen von der Fläche abgefahren wird, nicht was mit der Futterpflanze geschieht. Die Angabe der Menge von zu- oder verkauften Grundfutter ist eine notwendige Angabe, um zu überprüfen, ob die Tiere in Ihrem Betrieb die Menge an Futter überhaupt verwerten können. Dadurch können Sie erkennen und überprüfen, ob die Angaben zu Viehbestand und Grundfuttererzeugung (z.B. Grünlandnutzung) stimmig sind und Ihre Bilanz korrekt gerechnet ist.
  • Ich bleibe auf einer Seite hängen und komme trotz korrekter Eingaben nicht weiter.
    • Evtl. versucht Ihr Browser, gespeicherte, aber veraltete Formulardaten zu übertragen. In den meisten Fällen hilft eine Abmeldung vom Programm, das Schließen Ihres Browsers und der Neueinstieg in das Programm.
    • In hartnäckigen Fällen gehen Sie bitte wie folgt vor:
    • Mit Internet Explorer und darauf basierenden Browsern: - Wählen Sie im Browser den Menüpunkt "Extras". - Wählen Sie im angezeigten Menü "Internetoptionen". - Wählen Sie die Ansicht "Allgemein". - Betätigen Sie die Schaltfläche "Browserverlauf löschen". - Löschen Sie alle gespeicherten Formulardaten. - Laden Sie die angezeigte Seite neu.
    • Mit Firefox und darauf basierenden Browsern: - Wählen Sie im Browser den Menüpunkt "Extras". - Wählen Sie im angezeigten Menü "Private Daten löschen". - Löschen Sie alle gespeicherten Formulardaten. - Laden Sie die angezeigte Seite neu.

Fragen zur Grünlandnutzung

  • Muss ich meine Grünlandflächen nach der Nutzungsanzahl aufteilen?
    • Jeder Landwirt ist verpflichtet, eine korrekte Nährstoffbilanz zu erstellen. Wenn Sie in Ihrem Betrieb Flächen haben, die Sie unterschiedlich oft nutzen, hat das natürlich Auswirkungen auf den Ertrag der Flächen und damit auch auf den Entzug der Wiese/Weide. Wenn Ihre Angaben nicht plausibel sind, erscheint ein Hinweis bei der Berechnung des Nährsttoffsaldos.
  • Wie trage ich eine Grünlandfläche ein, die ich zum Teil als Heu und zum Teil als Silage nutze?
    • Wählen Sie die Nutzungsart, die überwiegend durchgeführt wird.
  • Ich kenne meine Wiesentypen nicht. Welchen Wiesentyp soll ich auswählen?
    • Sie können dann den Typ "ohne Angabe des Wiesentyps" auswählen.
  • Ich kenne den Kleeanteil meiner Wiesen nicht. Was soll ich angeben?
    • Standardmäßig wird von einem Kleeanteil <10% ausgegangen.
  • Ich habe eine Weide, auf der die Tiere das ganze Jahr stehen. Welche Wiese und Nutzungsanzahl soll ich auswählen?
    • Wenn Sie bei Weideflächen keine Angaben zur Anzahl der Nutzung machen können, orientieren Sie sich daran, wieviele Schnitte Sie von der Fläche bei Wiesennutzung nehmen würden. Als weiterer Anhaltspunkt kann folgende Liste dienen: Extensive Weiden entsprechen 2 Nutzungen, Mittelintensiv genutzte Weiden entsprechen 3 Nutzungen, Intensiv genutzte Weiden entsprechen 4 Nutzungen, Intensive Standweiden (Kurzrasenweiden) in Gunstlagen entsprechen 5 Nutzungen
  • Muss ich meine Grünlandnutzung jedes Jahr komplett neu erfassen?
    • Nein. Da die Art der Nutzung jedes Jahr ähnlich sein wird. Können sie über die Schaltfläche 'Aufteilung laden' die Grünlandnutzung eines vorher eingegebenen Jahres übernehmen und müssen ggf. nur noch die Fläche korrigieren.

Fragen zur Überprüfung der Daten

  • Ich bekomme bei der Überprüfung so viele Fehler angezeigt. Habe ich alles falsch gemacht?
    • Die Links, die Sie anklicken können, zeigen nicht an, dass in diesem Themengebiet ein Fehler aufgetreten ist. Es soll Ihnen nur helfen, möglichst schnell zu dem Themengebiet Ihrer Wahl zu gelangen, das Sie nochmals überprüfen möchten.
  • Ich habe keine Milchkühe im Betrieb und deshalb keine Milchleistung angegeben. Bei der Überprüfung der Daten kommt die Fehlermeldung, dass ich Milchkühe eingetragen und keine Milchleistung angegeben habe.
    • Wenn Sie in Ihrem Betrieb keine Milchkühe halten, aber in der Eingabeseite mit den Viehdaten Einträge mit Milchkühen angezeigt werden, dann löschen Sie diese Einträge bitte, anstatt einfach die Anzahl der Tiere auf 0 zu setzen. Um Einträge zu löschen, markieren Sie diese mit einem Häkchen am Beginn der Zeile und wählen dann die Schaltfläche „Markierte löschen“ aus.
  • Bei der Überprüfung der Daten wird mir angezeigt, das meine Flächen nicht stimmen und ich meine Stillegungsflächen überprüfen soll. Ich habe aber keine Stillegungsflächen.
    • Die Links zeigen auf mögliche Themengebiete, die für eine Überprüfung in Frage kommen könnten und nicht, ob dort auch Daten vorhanden sind. Wenn der Link Sie nicht betrifft, dann müssen Sie dort keine Überprüfung Ihrer Eingaben vornehmen.
  • Die Grundfuttermenge stimmt nicht. Habe ich falsche Angaben gemacht? Ist mein Ausdruck ungültig? Meine Kühe fressen soviel.
    • Die Überprüfung der Grundfuttermengen soll feststellen, ob die Tiere in Ihrem Betrieb die Menge an Futter überhaupt verwerten können. Dadurch können Sie erkennen und überprüfen, ob die Angaben zu Viehbestand und Grünlandnutzung stimmig sind und Ihre Bilanz korrekt gerechnet ist. Ein Grund für abweichende Grundfuttermengen kann sein, dass die Erträge von Ackerfutter oder Grünland nicht stimmen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Amt für Landwirtschaft und Forsten. Sie können den Ausdruck verwenden, müssen aber bei Kontrollen evtl. mit einer genaueren Überprüfung Ihrer Angaben rechnen.

Fragen zur Ergebnisseite

  • Ich kann das Ergebnis, nachdem ich es auf meinem Rechner gespeichert habe, nicht anzeigen lassen. Ich kann das Ergebnis nicht in Word öffnen. Was ist eine PDF-Datei?
    • Die Ergebnisse werden als ein PDF-Dokument ausgegeben. PDF-Dateien enthalten Daten aus beliebigen Anwendungen, die auf jedem Rechner angezeigt werden können. Zur Anzeige der Datei benötigen Sie das z.B. kostenlose Programm Acrobat bzw. Adobe Reader. Die neueste Version können Sie unter www.adobe.de herunterladen.
    • Sie gehen mit dem Internet Explorer ins Internet. Ihr Internet Explorer blockiert evtl. das automatische Herunterladen von PDF Dokumenten. Beim Anklicken von „Ergebnis“ erscheint oben am Bildschirmrand eine Sicherheitsabfrage (gelber Balken): “ Der Download von Dateien von dieser Site auf den Computer wurde aus Sicherheitsgründen geblockt“. Klicken Sie auf diese Sicherheitsmeldung und klicken dann „Datei herunterladen“. Danach ist das Öffnen oder Speichern des PDF-Dokumentes möglich.


März 2011
Klaus Fischer, Anja Fischer
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Agrarökologie, Ökologischen Landbau und Bodenschutz
Tel.: 08161/71-3640 • Fax: 08161/71-5848