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KULAP-Nährstoff-Saldo 2011

EDV-Programme zur Prüfung der GV-Grenzen bei KULAP-Maßnahmen mit Verpflichtungsbeginn ab 2007

KULAP-Nährstoff-Saldo mit Verpflichtungsbeginn ab 2007 - Excel-Anwendung - Stand 16.06.2011

KULAP-Nährstoff-Saldo mit Verpflichtungsbeginn ab 2007 für Betriebe mit hofeigener Biogasanlage - Excel-Anwendung - Stand 16.06.2011

Kalkulationsblatt zur Abschätzung des GV-Besatzes und der Hauptfutterfläche - Excel-Anwendung - Stand 07.04.2010

KULAP-Nährstoff-Saldo bei Maßnahmen mit Verpflichtungsbeginn ab 2007

Ab 2007:

Bei Maßnahmen mit Verpflichtungsbeginn ab 2007 stellt der KULAP-Nährstoff-Saldo keine Berechnung der Nährstoffbilanz mehr dar, diese wird seit 2006 bereits im Rahmen der Düngeverordnung jährlich gefordert und bewertet.
Ab 2007 wird bei bestimmten Maßnahmen das Einhalten von GV-Grenzen überprüft:

KULAP-Maßnahme GV-Grenze
A11 Ökologischer Landbau
A21 Umweltorientierte Dauergrünlandnutzung
A30 Extensive Fruchtfolge
A31 Vielfältige Fruchtfolge 
Max. Viehbesatz und Max. Ausbringung Wirtschaftssdünger
2,00 GV/ha LF 
A22 Grünlandextensivierung  Max. Viehbesatz 1,76 GV/ha HFF
Max. Ausbringung Wirtschaftssdünger 1,76 GV/ha LF 
A23 Grünlandextensivierung  Max. Viehbesatz 1,40 GV/ha HFF
Max. Ausbringung Wirtschaftssdünger 1,40 GV/ha LF 
A27 Extensive Weidenutzung durch Schafe und Ziegen  Max. Viehbesatz 1,20 GV/ha LF
Keine Berechnung KULAP-Nährstoff-Saldo notwendig! 
A49 Sommerweidehaltung für Rinder  Max. Viehbesatz 2,40 GV/ha LF
Keine Berechnung KULAP-Nährstoff-Saldo notwendig! 

Um für die Maßnahmen A11-A23, A30 und A31 vorab berechnen zu können, ob bei Aufnahme betriebsfremder organischer Dünger bzw. betriebsfremder pflanzlicher Produkte zur Vergärung in der betriebseigenen Biogasanlage die beschriebenen GV-Grenzen noch eingehalten werden, werden oben aufgeführte Excelprogramme zur Beratungsberechnung zur Verfügung gestellt.

Für welche Betriebe muss der KULAP-Nährstoff-Saldo ermittelt werden?

Hier finden Sie alle Informationen zum Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm (KULAP):

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.



Juni 2011
Anja Fischer
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Agrarökologie, Ökologischen Landbau und Bodenschutz
Tel.: 08161/71-3640 • Fax: 08161/71-5848