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KULAP-Nährstoff-Saldo 2011
EDV-Programme zur Prüfung der GV-Grenzen bei KULAP-Maßnahmen mit Verpflichtungsbeginn ab 2007
KULAP-Nährstoff-Saldo mit Verpflichtungsbeginn ab 2007
- Excel-Anwendung - Stand 16.06.2011
KULAP-Nährstoff-Saldo mit Verpflichtungsbeginn ab 2007 für Betriebe mit hofeigener Biogasanlage
- Excel-Anwendung - Stand 16.06.2011
Kalkulationsblatt zur Abschätzung des GV-Besatzes und der Hauptfutterfläche
- Excel-Anwendung - Stand 07.04.2010
KULAP-Nährstoff-Saldo bei Maßnahmen mit Verpflichtungsbeginn ab 2007
Ab 2007:
Bei Maßnahmen mit Verpflichtungsbeginn ab 2007 stellt der KULAP-Nährstoff-Saldo keine Berechnung der Nährstoffbilanz mehr dar, diese wird seit 2006 bereits im Rahmen der Düngeverordnung jährlich gefordert und bewertet.
Ab 2007 wird bei bestimmten Maßnahmen das Einhalten von GV-Grenzen überprüft:
| KULAP-Maßnahme |
GV-Grenze |
A11 Ökologischer Landbau A21 Umweltorientierte Dauergrünlandnutzung A30 Extensive Fruchtfolge A31 Vielfältige Fruchtfolge |
Max. Viehbesatz und Max. Ausbringung Wirtschaftssdünger 2,00 GV/ha LF |
| A22 Grünlandextensivierung |
Max. Viehbesatz 1,76 GV/ha HFF Max. Ausbringung Wirtschaftssdünger 1,76 GV/ha LF |
| A23 Grünlandextensivierung |
Max. Viehbesatz 1,40 GV/ha HFF Max. Ausbringung Wirtschaftssdünger 1,40 GV/ha LF |
| A27 Extensive Weidenutzung durch Schafe und Ziegen |
Max. Viehbesatz 1,20 GV/ha LF Keine Berechnung KULAP-Nährstoff-Saldo notwendig! |
| A49 Sommerweidehaltung für Rinder |
Max. Viehbesatz 2,40 GV/ha LF Keine Berechnung KULAP-Nährstoff-Saldo notwendig! |
Um für die Maßnahmen A11-A23, A30 und A31 vorab berechnen zu können, ob bei Aufnahme betriebsfremder organischer Dünger bzw. betriebsfremder pflanzlicher Produkte zur Vergärung in der betriebseigenen Biogasanlage die beschriebenen GV-Grenzen noch eingehalten werden, werden oben aufgeführte Excelprogramme zur Beratungsberechnung zur Verfügung gestellt.
Für welche Betriebe muss der KULAP-Nährstoff-Saldo ermittelt werden?
Hier finden Sie alle Informationen zum Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm (KULAP):
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Juni 2011
Anja Fischer
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Agrarökologie, Ökologischen Landbau und Bodenschutz
Tel.: 08161/71-3640 • Fax: 08161/71-5848
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