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Ökologisch und landeskulturell bedeutsame Flächen(ÖLF)
Seit vielen Jahren wird die Frage diskutiert, ob unsere Landschaft ausreichend mit naturnahen Strukturen oder, wie wir lieber sagen, mit ökologisch und landeskulturell bedeutsamen Flächen (ÖLF) ausgestattet ist. Sie hat neue Aktualität, da die EU den Mitgliedstaaten jetzt die Möglichkeit gibt, spezielle Umweltauflagen als Voraussetzung für Direktzahlungen einzuführen. Das heißt zum Beispiel, die Förderung landwirtschaftlicher Betriebe an eine Mindestausstattung mit ÖLF zu koppeln. Zum anderen verlangt das Bundes-Naturschutzgesetz (BNatSchG) "10 % der Landesfläche für Vorrangfunktionen im Arten- und Biotopschutz zu bestimmen, um einen nationalen Biotopverbund zu etablieren". Einen weiteren Grund, sich mit dem Problem zu beschäftigen, bringt das Pflanzenschutzgesetz (§§ 15 und 15 c). Das Gesetz verlangt bei der Zulassung von Mitteln, auch auf die Regenerationsfähigkeit terrestrischer Biozönosen zu achten. Dies hängt neben anderen Faktoren auch von der Ausstattung der Landschaft mit nicht oder extensiv genutzten Strukturen ab.
Februar 2010
Dr. Harald Volz
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Agrarökologie, Ökologischen Landbau und Bodenschutz
Tel.: 08161/71-3640 • Fax: 08161/71-5848
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