Was dürfen Photovoltaik-Dachanlagen ab Mai 2013 kosten?

Berechnungsbasis: Novellierung des EEG vom 29. Juni 2012

Mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vom Juni 2012 hat der Gesetzgeber unter anderem festgelegt, dass sich die Höhe der weiteren monatlichen Absenkungen der Einspeisevergütung nach dem Zubau neuer PV-Leistung richtet.

Senkung der Einspeisevergütung

Der Zubau an PV-Leistung hat sich in den letzten drei Monaten nochmals verlangsamt. Der kalte und lange Winter hat sicherlich seinen Teil dazu beigetragen. Die monatliche Absenkung der Vergütungen für den Zeitraum Mai bis Juli vermindert sich deshalb von 2,2 Prozent auf 1,8 Prozent.
Ab 2014 wird die vergütungsfähige Strommenge von Anlagen mit einer installierten Leistung über 10 kW bis 1.000 kW auf 90 Prozent des insgesamt in einem Kalenderjahr erzeugten Stroms begrenzt. Dies gilt auch für Anlagen, die nach dem 31. März 2012 und vor dem 1. Januar 2014 in Betrieb genommen worden sind.
Für die Restmenge, soweit sie nicht selbst verbraucht oder selbst vermarktet wird, verringert sich dann die Vergütung auf den Mittelwert des Marktwerts für Strom aus solarer Strahlungsenergie. Die Eigenverbrauchsregelung einschließlich der Vergütung ist mit Inkrafttreten der Novelle weggefallen. Es lohnt sich in der Regel, den selbsterzeugten Strom zu nutzen. Die Strombezugspreise liegen zumindest für Privathaushalte, Landwirte und Handwerker in der Regel deutlich über der Einspeisevergütung.
Vergütungen für Strom aus solarer Strahlungsenergie (nach EEG 2012)
bis einschließlich einer Leistung von ab 01.04.2013
[Ct/kWh]
ab 01.05.2013
[Ct/kWh]
ab 01.06.2013
[Ct/kWh]
ab 01.07.2013
[Ct/kWh]
10 kW 15,92 15,63 15,35 15,07
40 kW 15,10 14,83 14,56 14,30
1.000 kW 13,47 13,23 12,99 12,75

Wirtschaftlichkeit unter den neuen Rahmenbedingungen

Im Mai 2013 neu in Betrieb genommene Kleinanlagen bis 10 kWp dürfen in Abhängigkeit der gewünschten Kapitalrendite und je nach Stromertrag (ohne Umsatzsteuer) kosten:

  • Bei einer Rendite von 6 Prozent: Zwischen 1.250 und 1.600 €/kWp
  • Bei einer Rendite von 10 Prozent: Zwischen 1.050 und ca. 1.300 €/kWp
Ab einer installierten Leistung von mehr als 10 kWp vermindert sich mit zunehmender Anlagenleistung die spezifische Vergütung. Die Anschaffungskosten müssen demnach mit zunehmender Anlagenleistung bei einem gleichbleibenden Renditeanspruch sinken. Da Anlagen zwischen 10 kW und 1.000 kW nur noch für 90 Prozent der gesamten erzeugten Strommenge pro Jahr eine EEG-Vergütung erhalten, kommt es zu einer abrupten Abnahme der tragbaren Anschaffungskosten.
Soll eine Anlage erst im Juli 2013 ans Netz gehen, lassen sich ähnliche Renditen nur dann erzielen, wenn die Anschaffungskosten nochmals um rund 3,2 Prozent nachgeben.
Auch wenn viele Experten damit rechnen, dass die Verkaufspreise auf Grund weltweiter Überkapazitäten auch 2013 weiter sinken werden, hat sich der Preisverfall bei Solarmodulen zumindest im ersten Quartal 2013 nicht fortgesetzt. Sollten die umstrittenen Pläne der EU-Kommission, chinesische PV-Module mit Strafzöllen zu belegen, realisiert werden, ist wohl eher mit moderat steigenden Modul- und Anlagenpreisen zu rechnen.

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