Was dürfen Photovoltaik-Dachanlagen ab Mai 2014 kosten?

Berechnungsbasis: Novellierung des EEG vom 29. Juni 2012

Mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vom Juni 2012 hat der Gesetzgeber unter anderem festgelegt, dass sich die Höhe der weiteren monatlichen Absenkungen der Einspeisevergütung nach dem Zubau neuer PV-Leistung richtet.

Senkung der Einspeisevergütung

Der Zubau an PV-Leistung hat sich in den letzten drei Monaten im Vergleich zu den vorangegangen drei Monaten weiter abgeschwächt (Abbildung 1). Die monatliche Absenkung der Vergütungen für den Zeitraum Mai bis Juli liegt weiterhin bei 1,0 Prozent.
Ab 2014 wird die vergütungsfähige Strommenge von Anlagen mit einer installierten Leistung über 10 kW bis 1.000 kW auf 90 Prozent des insgesamt in einem Kalenderjahr erzeugten Stroms begrenzt. Dies gilt auch für Anlagen, die nach dem 31. März 2012 und vor dem 1. Januar 2014 in Betrieb genommen worden sind. Für die Restmenge, soweit sie nicht selbst verbraucht oder selbst vermarktet wird, verringert sich dann die Vergütung auf den Mittelwert des Marktwerts für Strom aus solarer Strahlungsenergie.
Die Eigenverbrauchsregelung einschließlich der Vergütung ist mit Inkrafttreten der Novelle weggefallen. Es lohnt sich in der Regel, den selbsterzeugten Strom zu nutzen. Die Strombezugspreise liegen zumindest für Privathaushalte, Landwirte und Handwerker in der Regel deutlich über der Einspeisevergütung (Tabelle1).
PV-Anlagen im Außenbereich erhalten die höhere Dachflächenvergütung nur, wenn die Anlage auf Wohn- oder Stallgebäuden, im Zusammenhang mit einer neuen landwirtschaftlichen Hofstelle oder auf bestehenden Gebäuden installiert wird.
Tabelle 1: Vergütungen für Strom aus solarer Strahlungsenergie (nach EEG 2012)
bis einschließlich einer Leistung von ab 01.04.2014
[Cent/kWh]
ab 01.05.2014
[Cent/kWh]
ab 01.06.2014
[Cent/kWh]
ab 01.07.2014
[Cent/kWh]
10 kW 13,28 13,14 13,01 12,88
40 kW 12,60 12,47 12,34 12,22
1.000 kW 11,23 11,12 11,01 10,90
Hinweis zur Tabelle:
Anlagen mit einer installierten Leistung über 1.000 kW sind in dieser Zusammenstellung nicht berücksichtigt.
Aus der Einhaltung des Zubaukorridors ergibt sich eine Absenkung um 1,0 Prozent je Monat.
Zu beachten ist, dass neue PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 30 kW und höchstens 100 kW mit technischen Einrichtungen ausgestattet sein müssen, die dem Netzbetreiber erlauben, jederzeit die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert zu reduzieren. Kleinere Anlagen können auf diese Einrichtungen verzichten, wenn am Verknüpfungspunkt der Anlage mit dem Netz die maximale Wirkleistungseinspeisung auf 70 Prozent der installierten Leistung begrenzt wird. Der Netzverknüpfungspunkt ist bei diesen Anlagen in der Regel der Hausanschluss.

Wirtschaftlichkeit unter den neuen Rahmenbedingungen

Wie viel eine Photovoltaikdachanlage - schlüsselfertig installiert – unter den neuen Vergütungsbedingungen kosten darf, hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab: Dem Stromertrag und den eigenen Renditeansprüchen. Die zugrunde liegenden Annahmen und die Berechnung sind im Beitrag "Was dürfen Photovoltaik-Dachanlagen ab Februar 2013 kosten?" genauer beschrieben.

Was dürfen Photovoltaik-Dachanlagen ab Februar 2013 kosten?

Inbetriebnahme Mai 2014

Die Ergebnisse der Berechnungen – Inbetriebnahme Mai 2014 – sind in Abbildung 2 zusammengefasst. Wer mit einer geringen Gesamtkapitalrendite zufrieden ist – 6 Prozent sollten es mindestens sein –, kann etwas höhere Anschaffungskosten hinnehmen. Kleinanlagen dürften an schlechteren Standorten (Stromertrag 900 kWh/kWp) ca. 1.050 €/kWp ohne Umsatzsteuer kosten. An sehr guten Standorten (Stromertrag 1.100 kWh/kWp) könnten unter sonst gleichen Annahmen ca. 1.300 €/kWp investiert werden. Eine Anlage mit hochwertigen Komponenten unter ca. 1.300 €/kWp zu realisieren, wird nicht ganz einfach sein. Der Bundesverband Solarwirtschaft veröffentlichte einen durchschnittlichen Endkundenpreis im ersten Quartal 2014 in Höhe von 1.640 €/kWp ohne Umsatzsteuer für fertig installierten Aufdachanlagen bis 10 kWp (Quelle: http://www.solarwirtschaft.de).
Ab einer installierten Leistung von mehr als 10 kWp vermindert sich mit zunehmender Anlagenleistung die spezifische Vergütung. Die Anschaffungskosten müssen demnach mit zunehmender Anlagenleistung bei einem gleichbleibenden Renditeanspruch sinken. Da Anlagen zwischen 10 kW und 1.000 kW nur noch für 90 Prozent der gesamten erzeugten Strommenge pro Jahr eine EEG-Vergütung erhalten, kommt es zu einer abrupten Abnahme der tragbaren Anschaffungskosten. Für den nicht nach EEG vergütungsfähigen Strom ist ein durchschnittlicher Börsenpreis von 4,0 Ct/kWh angesetzt. Ein Substitutionswert für den Eigenverbrauch, der insbesondere bei kleineren Anlagen zu besseren Ergebnissen führen kann, ist nicht berücksichtigt.
Will man eine dem Investitionsrisiko eher angemessene Gesamtkapitalrendite erzielen, sind ca. 10 Prozent anzusetzen. Die tragbaren Anschaffungskosten einer kleinen Dachanlage liegen dann an schlechteren Standorten in einer Größenordnung von ca. 880 €/kWp. An sehr guten Standorten könnten ca. 1.100 €/kWp investiert werden. Große Dachanlagen müssen je nach Standort bis zu 270 €/kWp günstiger sein.
Abbildung 2
Abbildung 2: Spezifische Anschaffungskosten einer PV-Dachanlage bei unterschiedlichen Stromerträgen und Renditeansprüchen – Inbetriebnahme Mai 2014
(Anlagen über 10 kWp: Vergütung für 90% des erzeugten Stroms; Börsenpreis für den Reststrom 4,0 Ct/kWh)

Abbildung 2: Spezifische Anschaffungskosten einer PV-Dachanlage bei unterschiedlichen Stromerträgen und Renditeansprüchen (Anlagen über 10 kWp: Vergütung für 90% des erzeugten Stroms; Börsenpreis für den Reststrom 4,0 Ct/kWh) – Inbetriebnahme Mai 2014

Unter der Annahme, dass 30 % des erzeugten Stroms zu einem Substitutionswert von 20,0 Ct/kWh selbst verbraucht werden, können an schwachen Standorten ca. 1.240 €/kWp (6 % Rendite, Inbetriebnahme Mai 2014) bzw. ca. 1.530 €/kWp (6 % Rendite, Inbetriebnahme Mai 2014) an sehr guten Standorten investiert werden (Abbildung 3).
Abbildung 3
Abbildung 3: Spezifische Anschaffungskosten einer PV-Dachanlage bei unterschiedlichen Stromerträgen und Renditeansprüchen – Inbetriebnahme Mai 2014
(Eigenverbrauch bei 30 % des erzeugten Stroms, Substitutionswert für den Eigenverbrauchsanteil bei 20,0 Ct/kWh)

Abbildung 3: Spezifische Anschaffungskosten einer PV-Dachanlage bei unterschiedlichen Stromerträgen und Renditeansprüchen (Eigenverbrauch bei 30 % des erzeugten Stroms, Substitutionswert für den Eigenverbrauchsanteil bei 20,0 Ct/kWh) – Inbetriebnahme Mai 2014

Inbetriebnahme Juli 2014

Soll eine Anlage erst im Juli an das Netz gehen, lassen sich ähnliche Renditen nur dann erzielen, wenn die Anschaffungskosten nochmals um rund 2,1 Prozent nachgeben (Abbildungen 4 und 5). Im letzten Jahr hat sich der Preisverfall von Photovoltaikmodulen stark reduziert (Abbildung 6). Ein Grund liegt darin, dass die EU-Kommission Strafzölle auf chinesische Photovoltaikmodule verhängt hat. Viele Experten rechnen damit, dass sich die Verkaufspreise in diesem Jahr weiter stabilisieren werden.
Abbildung 4
Abbildung 4: Spezifische Anschaffungskosten einer PV-Dachanlage bei unterschiedlichen Stromerträgen und Renditeansprüchen – Inbetriebnahme Juli 2014
(Anlagen über 10 kWp: Vergütung für 90% des erzeugten Stroms; Börsenpreis für den Reststrom 4,0 Ct/kWh)

Abbildung 4: Spezifische Anschaffungskosten einer PV-Dachanlage bei unterschiedlichen Stromerträgen und Renditeansprüchen (Anlagen über 10 kWp: Vergütung für 90% des erzeugten Stroms; Börsenpreis für den Reststrom 4,0 Ct/kWh) – Inbetriebnahme Juli 2014

Abbildung 5
Abbildung 5: Spezifische Anschaffungskosten einer PV-Dachanlage bei unterschiedlichen Stromerträgen und Renditeansprüchen – Inbetriebnahme Juli 2014
(Eigenverbrauch bei 30 % des erzeugten Stroms, Substitutionswert für den Eigenverbrauchsanteil bei 20,0 Ct/kWh)

Abbildung 5: Spezifische Anschaffungskosten einer PV-Dachanlage bei unterschiedlichen Stromerträgen und Renditeansprüchen (Eigenverbrauch bei 30 % des erzeugten Stroms, Substitutionswert für den Eigenverbrauchsanteil bei 20,0 Ct/kWh) – Inbetriebnahme Juli 2014

Abbildung 6
Abbildung 6: Entwicklung der Großhandelspreise von April 2013 – März 2014 von kristallinen Modulen nach Herkunftsland (Quelle: SolarServer)

Abbildung 6: Entwicklung der Preise für Photovoltaikmodule von April 2013 bis März 2014

Ansprechpartner:
Johannes Graf und Ulrich Keymer
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Agrarökonomie
Menzinger Straße 54, 80638 München
Tel.: 089 17800-111
E-Mail: Agraroekonomie@LfL.bayern.de

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