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Aktueller Stand zur Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG)

Mit dem Erfahrungsbericht zum EEG vom Juli 2007 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit das wichtigste und erfolgreichste Instrument zum Ausbau der Erneuerbaren Energien im Strombereich evaluiert und Handlungsempfehlungen zur Novellierung erarbeitet. Die Novellierung des EEG sieht vor, die Förderung der Erneuerbaren Energien noch zielgerichteter und effizienter zu gestalten. Zum einen sollen Überförderungen vermieden werden und zum anderen soll dort nachgesteuert werden, wo der erwünschte Aus-bauschub bisher ausgeblieben ist.

Entwicklung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien

Die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien hat sich seit Einführung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes im Jahr 2000 bis 2006 mehr als verdoppelt (vgl. Abbildung 1). Das Wachstum ist insbesondere auf das EEG zurückzuführen. Seit 2000 hat sich der Anteil der Bruttostromerzeugung von 6,3 % auf 12 % in 2006 entwickelt. Die höchste absolute Zunahme entfällt auf die Windstromerzeu-gung, wobei seit der Neuregelung des EEG 2004 sowohl die Verstromung von Biomasse als auch die solare Stromerzeugung ein deutlich relatives Wachstum zu verzeichnen ist (vgl. Abbildung 2).

Entwicklung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien im Zeitraum 1990 – 2006 in Deutschland

Abbildung 1: Entwicklung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien im Zeitraum 1990 – 2006 in Deutschland

Quelle: Eigene Darstellung auf der Basis von BMU (2007)


Die Förderung der Erneuerbaren Energien ist jedoch auch mit ökonomischen Konsequenzen verbunden. Die Vergütungszahlungen sind von 3,2 Mrd. EUR in 2004 auf ca. 5,5 Mrd. EUR in 2006 angestiegen. Daraus resultiert eine durch-schnittliche EEG-Umlage für die nicht privilegierten Stromverbraucher von etwa 0,72 ct/kWh, was knapp 4 % der Stromkosten entspricht. Hinzu kommen rund 4 %, die auf das Kraft-Wärme-Koppelungs-Gesetz entfallen.
Neben der insgesamt positiven Bilanz, insbesondere im Hinblick auf den Beitrag zum Klimaschutz, sind jedoch auch unerwünschte Trends zu beobachten. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Bioenergieträger, da der Anbau auf Flächen mit Energieprämie stark zugenommen hat. Nach einer Schätzung des BMU, liegt der Substratbedarf für den Einsatz in Biogasanlagen 2006 bereits bei 400.000 bis 500.000 ha. Neben den Umweltwirkungen ist insbesondere die Situation Bioenergie kontra Lebensmittelproduktion zu thematisieren.

Entwicklung der installierten Leistung zur Stromerzeugung aus Er-neuerbaren Energien  im Zeitraum 1990 – 2006 in Deutschland

Abbildung 2: Entwicklung der installierten Leistung zur Stromerzeugung aus Er-neuerbaren Energien im Zeitraum 1990 – 2006 in Deutschland

Quelle: Eigene Darstellung auf der Basis von BMU (2007)


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Entwicklung und Ausbau der Förderinstrumente

Seit der Einführung des gesetzlich geregelten Einspeisevergütungssystems für Strom aus Erneuerbaren Energien in Deutschland 1990 wurde das EEG 2000 deutlich ausgeweitet und 2004 weiter optimiert. Das EEG stellt das wichtigste Förderinstrument zum Ausbau der Erneuerbaren Energien im Strommarkt dar und dient gleichzeitig der Umsetzung der Richtlinie EG 2001/77 zur Förderung Erneuerbarer Energien.
2007 hat der Europäische Rat die Ziele für die EU bis zum Jahr 2020 formuliert. Demnach wird die Reduktion des Primärenergieverbrauchs um 20 % und die Er-höhung des Anteils Erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch von derzeit 6,5 % auf 20 % angestrebt. Hinzu kommen die Herausforderungen des Klimaschutzes mit dem Ziel, die Treibhausgasemissionen um 40 % im Jahr 2020 gegenüber 1990 zu reduzieren.

BMU-Entwurf zu den zukünftigen Regelungen innerhalb des EEG ab 1.1.09

Durch die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) muss die Biogasbranche mit leicht veränderten Rahmenbedingungen rechnen (vgl. Tabelle 1 und Tabelle 2). Nach dem Entwurf des BMU wird empfohlen für Bio-masseanlagen mit einer Leistung bis 5 MW, die ab 2009 in Betrieb genommen werden, die Grundvergütung um 0,5 Cent abzusenken.
Für größere Anlagen soll eine Vergütung von 5,79 Cent fällig werden, das sind 2 Cent weniger als bisher. Die Leistungsobergrenze von 20 MW soll wegfallen. Im Gegenzug soll der Bonus für die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) um 1 Cent auf 3 Cent je kWh steigen. Durch diesen Anreiz verspricht sich das BMU deutliche Effi-zienzgewinne. Der KWK-Bonus soll künftig auch für Altanlagen gelten, die vor dem 1. Januar 2004 ans Netz gegangen sind. Darüber hinaus sollen die Einspei-severgütungen für neue Biomasseanlagen weniger stark absenken als bisher, in-dem die jährliche Degression von aktuell 1,5 % auf 1 % sinkt. Dies bedeutet aber auch, dass der Biomassestrom voraussichtlich weniger schnell wettbewerbsfähig wird als bisher angenommen. Die geplante Absenkung des Degressionssatzes wird mit dem weltweiten Anstieg der Rohstoffpreise, insbesondere für Metalle, der zu höheren Anlagenkosten führe, begründet. Hinzu kommt, dass sich die Preise für Bioenergien im Zuge des Preisanstiegs für fossile Energieträger eben-falls auf höherem Niveau bewegen.

Tabelle 1: BMU-Entwurf zur Anpassung der Grundvergütung für Strom aus Biomasse (Inbetriebnahmejahr 2009)
Leistungsanteil  Bisheriger Vergütungssatz  Neuer Vergütungssatz 
bis 150 kWel  10,67 ct/kWh  10,17 ct/kWh 
über 150 kWel bis 500 kWel  9,18 ct/kWh  8,68 ct/kWh 
über 500 kWel bis 5 MWel  8,25 ct/kWh  7,75 ct/kWh 
über 5 MWel  7,79 ct/kWh  5,79 ct/kWh 

Quelle: BMU (2007)

Für Solarstrom befürwortet das BMU hingegen kräftige Einschnitte bei den Ein-speisevergütungen mit dem Argument, die Kosten im Griff halten zu wollen. So soll die Degression für Elektrizität aus Dachanlagen ab 2009 um 2 Prozentpunkte auf 7 % angehoben werden und ab Inbetriebnahme im Jahr 2011 auf 8 % jährlich ansteigen (vgl. Tabelle 2).

Tabelle 2: Ausgewählte Neuregelungen im Rahmen der Novellierung des EEG für Biomasse, Solare Strahlung und Windenergie
Kategorie  Regelungen innerhalb des EEG  Flankierende Maßnahmen 
Biomasse  • Absenkung der Mindestvergütung nach § 8 Abs. 1 um 0,5 ct/kWh für Anlagen bis 5 Mwel (Inbetriebnahmejahr 2009).
• Anhebung des KWK-Bonus von 2 auf 3 Cent/kWh, Konkretisierung des KWK- Begriffs.
• Absenkung des Degressionssatzes für die Vergütung von Neuanlagen gemäß § 8 Abs. 5 von 1,5 % auf 1 % p. a.
• Aufhebung der 20 MW-Obergrenze § 8 Abs. 1 EEG in Verbindung mit hohen Effizienzanforderungen; Absenkung der Vergütung für den Leistungsbereich über 5 MWel um 2 ct/kWh.
• Aufnahme einer Positiv- und Negativliste der "NawaRo-Bonusfähigen" Biomassen in einer Anlage des EEG, mit VOErmächtigung zur Änderung der Liste.
• Ausschluss von Palmöl von der Vergütungspflicht, solange kein wirksames Zertifizierungssystem zur Sicherung eines nachhaltigen Anbaus besteht.
• Einführung einer Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer Verordnung über die Nachhaltigkeits-anforderungen für die Erzeugung von nachwachsenden Rohstoffen, insbesondere zur Vermeidung von negativen Auswirkungen auf Naturhaushalt und Landschaftsbild.
• Erweiterung des Geltungsbereichs des "KWK- Bonus" auf „Altanlagen“ (Inbetriebnahme bis 31.12.2003), sofern die Umrüstung der Anlage auf Wärmenutzung nach Inkrafttreten der Novelle/Neufassung des EEG auf Grundlage dieses Erfahrungsberichts erfolgt.
• Begünstigte Technologien beim Technologiebonus: Aufnahme von Biogasmikronetzen mit einer Mindestlänge von 500 Meter in Verbindung mit Biogasanlagen. Streichung der Trockenfermentation.
• Kopplung des Bonus für Einspeisung von aufbereitetem Biogas in das Erdgasnetz an die Einhaltung von Obergrenzen für Methanemissionen.  
• Überprüfung der Regeln der guten fachlichen Praxis und der anderweitigen Verpflichtungen für EUDirektzahlungen (Cross Compliance- Anforderungen) hinsichtlich der Vermeidung von negativen Auswirkungen des Energiepflanzenanbaus auf Natur und Umwelt.
• Sicherstellung von Maßnahmen zur Minderung der Methan-emissionen aus Biogasanlagen, insbesondere durch Verpflichtung zur Abdeckung der Nachgärbehälter. 
Solare Strahlung  • Stufenweise Erhöhung der Degressionssätze um 2 % für 2009 und 2010 und ab 2011 um 3 %, d.h. für Dachanlagen von 5% auf 7 bzw. 8 % p. a. und für Freiflächenanlagen von 6,5% auf 8,5 bzw. 9,5 % p. a.
• Einführung einer neuen Leistungsklasse für Dachanlagen ab 1.000 kWp bei Absenkung des Vergütungssatzes.  
 
Windenergie  • Absenkung des Degressionssatzes für die Vergütung von neuen Windenergieanlagen an Land von 2 % p.a. auf 1,0 % p.a.
• Erhöhung der Netzstabilität durch Verbesserung der technischen Eigenschaften von Windenergieanlagen an Land:
- Bindung der Vergütung von neuen Windenergieanlagen an die Erfüllung bestimmter technischer Anlagenanforderungen zum Verhalten im Netzfehlerfall sowie zur Spannungs- und Frequenzstützung ab 1.1.2009; hierfür Erhöhung der Anfangsvergütung um 0,7 ct/kWh für Anlagen, die bis 31.12.2013 in Betrieb gehen.
- Einführung eines zeitlich befristeten Bonus von 0,7 ct/kWh für die technische Nachrüstung von Altanlagen, die seit dem 1. Januar 2002 in Betrieb genommen wurden.
• Verbesserung des Repowering-Anreizes in § 10 Abs. 2:
- Ersatz der fixen zeitlichen Bedingung durch eine gleitende Regelung (ab 10 Betriebsjahren für Altanlagen),
- Reduzierung der geforderten Leistungs-erhöhung vom 3-fachen auf das 2-fache; Einführung einer Oberbegrenzung der Leistungserhöhung des 5-fachen Wertes,
- Einführung einer Regelung zur Übertragung des Vergütungssatzes von Alt- auf Repowering-Anlagen. 
• Erstellung eines Konzepts durch BMVBS und BMU zur Nutzung des Bauplanungsrechts, um die Repowering-Entwicklung zu verstärken; Implementierung im Dialog mit Ländern und Kommunen, auch mit dem Ziel des Abbaus administrativer Hemmnisse auf Landesebene (z.B. Höhenbegrenzungen und Abstandsregelungen).
• Erstellung eines Repowering-Leitfadens durch BMU und BMVBS mit best-practice-Beispielen unter Beteiligung von Ländern und Kommunen.
• Prüfung der Nutzung des Kommunal- und Steuerrechts durch BMIund BMF, um die Repowering- Entwicklung zu verstärken.  

Weiterführende Informationen zur Neuregelung des EEG, insbesondere für Strom aus Wasserkraft, Deponie-, Klär- und Grubengas sowie Geothermie finden Sie unter:

Erfahrungsbericht 2007 zum Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG)  PDF-Dokument - BMU-Entwurf (Kurzfassung)



Juli 2007
Wilhelm Uffelmann
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Ernährung und Markt
Tel.: 089/17800-333 • Fax: 089/17800-332