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EU-Umstrukturierungsfond für Zucker: Freiwillige Rückgabe von Vertragsrüben?
Zuckerrübenanbauer haben noch bis 16. November 2007 Zeit, über die freiwillige Rückgabe von Vertragsrüben zu entscheiden. Insbesondere auslaufende Betriebe, Betriebe mit sehr weiten Frachtentfernungen oder Betriebe die neue Betriebszweige aufbauen, sind gefragt.
Im Rahmen der Reform der Zuckermarktordnung vom November 2005 wurden neben Preissenkungsmaßnahmen auch die Bildung eines sogenannten Restrukturierungsfonds beschlossen, mit dem Zucker freiwillig aus der Produktion genommen werden soll. Für die weitere Zukunft der EU-Zuckermarktordnung ist die Wirkung dieser Maßnahme besonders wichtig. Als Zielgröße wurde die Einschränkung der Produktion um ca. 6 Mio. t Zucker festgelegt. Über diesen Umstrukturierungsfonds konnten Zuckerhersteller Entschädigungszahlungen bei freiwilliger Rückgabe ihrer Zuckerquote und der Stilllegung von Fabrikkapazitäten erhalten.
Entgegen den ursprünglichen Erwartungen wurden in 2006 und 2007 in der EU aber bislang nur rd. 2,2 Mio. t Zuckerquote in den EU-Umstrukturierungsfonds gegeben. Große, wettbewerbsfähige Erzeugerländer wie Deutschland, Frankreich oder Polen haben bisher noch keine Mengen abgegeben. Lediglich Länder wie Italien, Irland oder Griechenland sowie die Baltischen Länder haben sich bisher beteiligt. Ohne die Beteiligung der großen Anbauerländer droht spätestens im Jahr 2010 eine Zwangskürzung der Quoten ohne einen entsprechenden Ausgleich.
Abbildung 1: Rückgabe von Zuckerquoten in den Restrukurierungfonds
Nachbesserung des Umstrukturierungsfonds durch die EU
Daher haben die EU-Agrarminister am 26. September 2007 in einem Nachschlag zur Reform der Zuckermarktordnung eine Nachbesserung des Umstrukturierungsfonds beschlossen. Im Prinzip kann jeder Landwirt direkt Quote in den Fonds zurückgeben. Diese Rückgabe ist allerdings auf maximal 10 % der Zuckerquote des Zuckerunternehmens begrenzt. Falls ein Unternehmen jedoch mehr als 10 % seiner Quote zurück gibt, sind die direkten Rückgaben einzelner Landwirte an den Fonds gegenstandslos. Im Falle einer Quotenrückgabe und bei entsprechender Schließung von Werkskapazitäten werden 625 €/t Zucker Umstrukturierungsbeihilfe bezahlt. Davon entfallen 90 % auf die Zuckerindustrie (562,5 €/t Zucker) und 10 % auf die Rübenanbauer (62,5 €/t Zucker). Die Zuckerindustrie verpflichtet sich ihrerseits, mit dem erhaltenen Betrag die stillgelegten Werksstandorte zurückzubauen und Sozialpläne für die Arbeitnehmer zu erstellen. Zusätzlich zu seinem Anteil aus der Umstrukturierungsbeihilfe erhält der Rübenanbauer eine Zahlung von 237,5 €/t Zuckerquote, zusammen ergibt dies 300 €/t Zucker. Auf die Vertragsrüben umgerechnet beträgt der Betrag
45 €/t
Vertragsrüben für das Verbandsgebiet von Südzucker.
Süddeutsches Modell zur Rückgabe von Vertragsrüben
Für die Umsetzung der EU-Vorgaben haben Südzucker, der Verband Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e.V. mit seinen Landesverbänden und die Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG (SZVG) beschlossen, an dem freiwilligen Rückgabeprogramm teilzunehmen und 13,5 % der Zuckerquote gegen eine finanzielle Entschädigung dauerhaft in den EU-Umstrukturierungsfonds zurückzugeben.
Südzucker verfolgt mit dieser Maßnahme auch das Ziel, die Anbauerstruktur zu verbessern und eine spätere allgemeine Kürzung der Vertragsrüben für alle Rübenanbauer zu vermeiden. Sollten dennoch nicht genügend Vertragsrüben zur Rückgabe zusammen kommen, wird die Vertragsmenge der verbleibenden Rübenanbauer in 2010 entsprechend gekürzt.
Abbildung 2: Entfernungsabhängige Umstrukturierungsmaßnahme für Südzucker
Einzug, freiwillige Rückgabe und Kürzung von Vertragsrüben
In einem 1. Schritt werden die Vertragsrüben, die nicht mit Lieferrechten abgedeckt sind, eingezogen. Dies sind diejenigen Rüben, die zuletzt auch nach dem Erinnerungsschreiben vom Januar 2007 noch nicht mit der Zeichnung von Lieferrechten „M“ abgesichert wurden.
In einem 2. Schritt können Vertragsrüben freiwillig zurückgegeben werden. Im Angebot steht die EU-Umstrukturierungsbeihilfe von 45 €/t. Zusätzlich zahlt die Südzucker bei vollständiger Rückgabe der betriebseigenen Lieferquoten eine entfernungsabhängige Frachtprämie für jeden km zum nächstgelegenen Südzucker-Werk:
| über 50 bis 85 km in Höhe von |
0,30 Euro/t, |
| von 86 bis 120 km in Höhe von |
0,45 Euro/t, |
| über 120 km in Höhe von |
0,50 Euro/t. |
Bei Rückgabe von Teilmengen erhält der Betrieb von Südzucker lediglich eine Frachtprämie für jeden km über 50 km Entfernung zur nächsten Fabrik in Höhe von 0,30 Euro/t.
Alle aktiven Zuckerrübenanbauer des Anbaujahres 2007 haben Mitte Oktober ein Angebot zur freiwilligen Rückgabe von Vertragsrüben erhalten. In diesem Angebot sind auch die Guthaben für die bestehenden Lieferrechte bei der SZVG ausgewiesen. Im Durchschnitt betragen diese 80 bis 90 €/t Vertragsrüben. Im Einzelfall können diese jedoch auch von 50 bis über 200 €/t schwanken. Im falle der freiwilligen Rückgabe erhöht sich also der Betrag von 45 €/t um den entfernungsabhängigen Frachtprämien-Zuschlag und optional um das Guthaben bei der SZVG.
Beispiel: 54 km Entfernung zur Zuckerfabrik
| Umstrukturierungsbeihilfe: |
45,00 €/t |
| Fracht (4 km * 0,30 €/t u. km): |
1,20 €/t |
| Guthaben SZVG (z. B. 85 €/t) |
85,00 €/t |
| gesamt |
131,20 €/t |
Sollte mit den ersten beiden Schritten die Rückgabe von 13,5 % der Vertragsrübenmenge nicht erreicht werden, wird die Vertragsmenge der verbleibenden Rübenbauer entsprechend gekürzt.
Vertragsrüben zurückgeben oder weiter aktiv Rüben anbauen?
Die Teilnahme am freiwilligen Rückgabeprogramm ist eine wichtige Entscheidung für jeden Betriebsleiter. Er muss die längerfristige Perspektive des Rübenanbaus für seinen Betrieb einschätzen und abwägen, ob die Rückgabe von Vertragsrüben gegen eine Entschädigungszahlung für ihn interessant ist. Die Rückgabe kommt dann in Betracht, wenn Betriebe in den nächsten Jahren auslaufen oder für Betriebe, die wegen anderer Alternativen den Rübenanbau sowieso einstellen wollen. Auch die zuletzt sehr hohen Getreide- oder Rapspreise könnten den einen oder anderen Ackerbauern dazu verleiten, an die Aufgabe des Zuckerrübenanbaues zu denken. Vor allem bei sehr hohen Entfernungen (über 100 oder 150 km) zur nächsten Zuckerrübenfabrik kann diese Frage interessant werden.
Andererseits könnten abgabewillige Betriebe auch an den Verkauf der Lieferechte auf dem freien Markt denken. Dazu wurden in der Vergangenheit mehr als 200 €/t (oder 20 €/dt) Vertragsrüben bezahlt. Auch wenn es dazu keine offizielle Statistik gibt, so werden immer noch komfortable Preise genannt. In diesen Beträgen sind die Guthaben bei der SZVG ebenfalls mit eingerechnet.
Die Vielzahl der Angebote in den letzten Ausgaben der Bayer. Landw. Wochenblattes bestätigen wohl die Annahme eines freien Verkaufes. Verkaufswillige Landwirte, die schnell das Geld benötigen, werden daher diesen direkten Weg beschreiten. Denn bei der EU kommt das Geld relativ spät. Während Südzucker die Frachtprämie und die SZVG die Guthaben im März 2008 auszahlen wollen, kommt die Umstrukturierungsbeihilfe der EU mit einer Rate von 40 % erst im Juni 2009, der Rest wird gar erst im Februar 2010 fällig.
Mit einem freien Verkauf an andere Rübenanbauer können zwar die heimischen Verarbeitungsstandorte kurzfristig gesichert werden. Sollte allerdings das Ziel des Restrukturierungsfonds, die noch notwendige Rückgabe von 3,8 Mio t Quote (entspricht 22 % der aktuellen Quote) trotz der freiwilligen Rückgabe von 13,5 % bis 2010 nicht erreicht werden, droht eine generelle Kürzung ohne Beihilfe für alle verbliebenen Rübenanbauer.
Die Anbauerverbände der Zuckerrüben stehen im Einzelfall zur Beratung zur Verfügung.
November 2007
Georg Stark
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Ernährung und Markt
Tel.: 089/17800-333 • Fax: 089/17800-332
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