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Aktuelle Meldungen

Kindermilchgetränke nicht „gesünder“ als Kuhmilch

Kritik an der sogenannten Kindermilch, auch als Kleinkindermilch angeboten, übt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in einer aktuellen Pressemitteilung und hält diese Produkte für über-flüssig. Kindermilch, so das BfR, ist nicht den ernährungsphysiologischen Bedürfnissen von Klein-kindern angepasst und entspricht damit nicht der Diätverordnung. Die speziell für die Ernährung von Kleinkindern angebotene Kindermilch unterscheidet sich im Wesentlichen von Kuhmilch durch einen niedrigeren Eiweißgehalt und höhere Gehalte an einigen Vitaminen und Mineralstoffen. Der niedrigere Eiweißgehalt soll Übergewicht im späteren Kindesalter vorbeugen, die zugesetzten Vitamine und Mineralstoffe eine angemessene Entwicklung von Kleinkindern fördern.
Nach Einschätzung des BfR ist nicht erwiesen, ob sich der geringere Eiweißgehalt in der Kindermilch im Rahmen der gesamten Tagesernährung überhaupt bemerkbar macht und ob grundsätzlich eine geringere Eiweißzufuhr im Kleinkindalter tatsächlich einem späteren Übergewicht vorbeugt. Die zugesetzten Vitamine und Mineralstoffe bergen die Gefahr der unkontrollierten Aufnahme und der Überversorgung, die genauso wie eine Unterversorgung zu meiden ist. Nährstoffe, die für die Kuhmilch typisch sind, wie Calcium, sind zudem in geringeren Mengen enthalten. Der Fettgehalt ist dem der Vollmilch angepasst und damit für diese Altersstufe zu hoch.

Presseinformationen 29/2011, 16.08.2011 - Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)


Nährwertangaben in der EU nun verpflichtend

Mehr verpflichtende Angaben auf den Lebensmittelverpackungen, vor allem zum Nährwertgehalt, und diese besser lesbar – so lautet in Kürze das Ergebnis der neuen EU-Regelungen zur Kennzeichnung von Lebensmitteln, die am 6. Juli 2011 veröffentlicht worden sind. Damit werden die bestehende Lebensmittelkennzeichnungs-Verordnung und die Nährwertkennzeichnungs-Verordnung abgelöst und zu der neuen „Verordnung betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel“ (Lebensmittelinformations-Verordnung) zusammengeführt.

Die wichtigsten Änderungen auf einem Blick:

  • Neben dem Kaloriengehalt müssen folgende Nährstoffe bezogen auf 100 g bzw. 100 ml angegeben sein:
    Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker und Salz. Einige weitere Nährstoffe wie Eiweiß oder Ballaststoffe sind optional.
  • Die 14 häufigsten Allergene wie z. B. Gluten und Milcheiweiß müssen besonders hervorgehoben werden. Dies gilt auch für lose angebotene Ware.
  • Bei Imitat-Lebensmittel erfolgt ein Hinweis in direkter Nähe zum Produktnamen, z.B. „hergestellt aus Formfleisch“.
  • Die Herkunftsangabe für Schweine-, Geflügel-, Schaf- und Ziegenfleisch ist verpflichtend.
  • Warnhinweise bei koffeinhaltigen Lebensmitteln für Kinder, Schwangere und Stillende.
  • Pflichtangaben müssen deutlich lesbar sein, eine Mindestschriftgröße ist vorgeschrieben.

Die Anwendbarkeit der neuen Kennzeichnungsbestimmungen beginnt drei Jahre nach dem Erlass der Verordnung. Die Nährwertdeklaration ist erst fünf Jahre nach dem Erlass verbindlich. Die beiden bisherigen Möglichkeiten im Rahmen der freiwilligen Nährwertkennzeichnung, nämlich die „Big 4“ oder die „Big 8“ gibt es dann nicht mehr.

Die Verordnung im Detail - BMELV


Die schnelle Lösung macht nicht wirklich satt

Für viele ist „Fast Food“, das heißt Essen auf die Schnelle und nebenbei, zur Selbstverständlichkeit geworden. Eine aktuelle Studie, veröffentlicht im American Journal of Clinical Nutrition, bestätigt nun: Essen und gleichzeitig etwas anderes tun, verschafft kein Gefühl von Sättigung und führt dazu, dass zum Einen mehr gegessen wird und zum Anderen kurze Zeit danach wieder zum Essen gegriffen wird. Damit kann der Weg in das Übergewicht bereitet werden, mit dem immer mehr Menschen zu kämpfen haben.
Verschiedene Studien der letzten Jahre wiesen auf den Effekt hin, dass Aktivitäten während des Essens wie Fernsehen, vor dem Computer sitzen, Zeitung lesen oder Musik hören bewirken, dass mehr Nahrung aufgenommen wird. Oldham-Cooper et al. wollten nun wissen, ob dieser Effekt auch nach Beendigung der Mahlzeit bestehen bleibt. Die Studie mit 44 erwachsenen Teilnehmern zeigte, dass die Gruppe, die während des Mittagessens mit Computerspielen abgelenkt war, 30 Minuten danach doppelt so viele Kekse verzehrten wie die Teilnehmer, die sich ganz auf das Essen konzentrieren konnten. Sie berichteten außerdem von einem geringeren Sättigungsgefühl und konnten sich nicht mehr so gut daran erinnern, was sie gegessen hatten.
Zum Sattwerden gehört demnach mehr dazu als nur eine entsprechende Anzahl von Kalorien und ein bestimmtes Volumen an Nahrung aufzunehmen, nämlich auch psychische und emotionale Faktoren, wie sich Zeit nehmen, in Gemeinschaft essen und das Essen mit allen Sinnen genießen.

Quelle: Oldham-Cooper R. et al. (2011) "Playing a computer game during lunch affects fullness, memory for lunch, and later snack intake", The American Journal of Clinical Nutrition 2011; 93: 308-13.


Welche Nahrungsergänzung ist notwendig für Schwangere?

Schwangere Frauen können über die Nahrung nicht alle Nährstoffe in ausreichenden Mengen aufnehmen. Kritische Nährstoffe sind Folsäure, Jod und in manchen Fällen auch Eisen, die in Absprache mit dem Arzt in der Ernährung ergänzt werden sollten. Welche Nährstoffe sinnvoll sind und ab welchem Zeitpunkt sie eingenommen werden sollten, darüber bestehen teilweise große Wissenslücken auf Seiten schwangerer Frauen und der Ärzte, wie eine Untersuchung des Lehrstuhls für Ernährungsmedizin an der TU-München ergeben hat. Sie kam zu dem Ergebnis, dass die Einnahme von Folsäure oft viel zu spät erfolgt, Eisen überdosiert wird und Nährstoffe zusätzlich aufgenommen wurden, die nicht unbedingt notwendig sind bzw. deren Einnahme aufgrund fehlender Studien kritisch zu werten ist wie Magnesium und Omega-3-Fettsäuren. Die Jodsubstitution dagegen klappt gut: Ein Viertel der Befragten nimmt das Spurenelement bereits vor, nahezu 80 % während der Schwangerschaft ein.

Die richtige Nahrungsergänzung in der Schwangerschaft? - Pressemitteilung der TU- München vom 7.01.2011


Informationen zur Dioxinbelastung in Lebens- und Futtermitteln

Informationen zur aktuellen Rückstandsbelastung mit Dioxinen in Lebens- und Futtermitteln sind dem VIS-Verbraucherinformationssystem Bayern in der Rubrik „Ernährung und Lebensmittelsicherheit“ zu entnehmen. Verbraucher erhalten Antworten auf Fragen wie „Was sind Dioxine?“ „Wie gelangen Dioxine in Lebens- und Futtermittel“ „Welche Erzeugercodes bei Eiern sind betroffen?“ „Wer ist zuständig für die Lebensmittelsicherheit und Lebensmittelüberwachung?“

Verbraucherinformationssystem Bayern (VIS)


Quo vadis Öko? - Ergebnisse des Ökobarometer 2010

Das Ökobarometer 2010 bestätigt die Ergebnisse der letzten Jahre. Die Hauptgründe für den Kauf von Bio-Produkten sind nach wie vor die artgerechte Tierhaltung, eine geringe Schadstoffbelastung sowie die regionale Herkunft, gefolgt von dem Argument, dass weniger Zusatz- und Verarbeitungshilfsstoffe verwendet werden. An Bedeutung gewonnen hat der Aspekt der Entlohnung und der fairen Arbeitsbedingungen, der mit „Bio“ verbunden wird. Die persönlichen Kontakte zu anderen Bio-Käufern als „Entscheidungshilfe“ für Bio-Produkte sind wichtiger geworden. Informationen oder Werbung in den Medien oder im Internet spielen dabei eher eine untergeordnete Rolle. Beim Außer-Haus-Verzehr wird Bio-Kost vor allem bei Einladungen im Freundeskreis oder im Restaurant konsumiert. Bio-Mahlzeiten in der Gemeinschaftsverpflegung - wie der Kantine - haben (noch) einen geringen Anteil, wobei sich über 80 % der Teilnehmer eine Verpflegung in Bio-Qualität wünschen würden. Das Marktforschungsinstitut TNS Emnid erstellte im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz das Ökobarometer und befragte dafür repräsentativ 1.000 Verbraucher ab 14 Jahren zu Bio-Themen.
Mehr zu dieser Studie (mit Link hinterlegen)

Ökobarometer 2010 - Infoportal ökolandbau.de


EFSA-Stellungnahme zu Nitrat in Blattgemüse

Neben den Verzehrsdaten von Erwachsenen erfasst die EFSA (Europäische Behörde für Lebens-mittelsicherheit) nun auch die Verzehrsdaten von Kindern aus den einzelnen EU-Mitgliedsländern. Die aktuellen Daten veranlassten die EFSA zu einer Stellungnahme zu Nitrat in Blattgemüse. Darin weist sie auf die mögliche Gefahr einer hohen Nitrataufnahme für Säuglinge und Kleinkinder hin. Unter bestimmten Umständen kann das damit verbundene Risiko für eine Methämoglobinämie nicht ganz ausgeschlossen werden. Gefährdet können Säuglinge und Kleinkinder sein, die große Mengen an Spinat in Form selbstzubereiteter Beikost verzehren. Als kritische Menge nennt die EFSA die Aufnahme von mehr als 200 g Spinat pro Tag. Verstärkt wird diese Gefahr, wenn Kinder an bakteriellen, gastrointestinalen Infekten erkrankt sind, da die Bakterien die Umwandlung von Nitrat in Nitrit im Körper begünstigen. Erwähnt werden auch ungünstige, küchentechnische Maßnahmen wie Aufbewahrung des zubereiteten Spinats bei Zimmertemperatur.

Stellungnahme der EFSA - (in englischer Sprache)


Alles nano oder was? - Informationen zur Nanotechnologie

Die Nanotechnologie wird als die Zukunftstechnologie schlechthin bezeichnet, die in nahezu allen Lebensbereichen Anwendung finden kann, auch in der Herstellung und Verpackung von Lebensmitteln. Die Nanotechnologie bietet ungeahnte Möglichkeiten, birgt jedoch auch Risiken, die ausreichend erforscht sein müssen. Informationen zu den derzeitigen Anwendungsgebieten der Nanotechnologie und zu Risiken, die diskutiert werden, bietet die Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).

Nanowissen Bayern - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)

Auf der Grundlage der neuen EU-Verordnung 450/2009 über „aktive und intelligente Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen“, wird intensiv zu neuen Verpackungsmaterialien geforscht, die die Eigenschaften von Lebensmitteln beeinflussen, wie z. B. die Haltbarkeit.
Das Fraunhofer Institut für Verfahrenstechnik und Verpackung in Freising forscht zum Einsatz der Nanotechnologie bei der Entwicklung neuer Verpackungen.

Fraunhofer-Institut für Verfahrenstechnik und Verpackung (IVV) - Broschüre "Nanotechnologieforschung für Mensch und Umwelt"



EU-Verbraucherminister einigen sich auf neue Lebensmittelkennzeichnung

Die EU-Verbraucherminister haben am 7. Dezember 2010 eine neue Verordnung zur Lebensmittelkennzeichnung beschlossen. Mit dieser neuen EU-Verordnung wird unter anderem die Nährwertkennzeichnung auf verpackten Lebensmitteln innerhalb der EU vereinheitlicht und zu einer verpflichtenden Angabe. Die Umsetzung dieser Vorgaben wird allerdings noch dauern: Die neue EU-Verordnung geht 2011 zur weiteren Beratung in das EU-Parlament und zur EU-Kommission. Nach der Zustimmung haben die Unternehmen noch einen gewissen zeitlichen Spielraum zur Umsetzung der neuen Vorgaben, meist sind das drei Jahre.

Die Änderungen auf einen Blick - Pressemitteilung des BMELV vom 07.12.10

Der Entwurf zur neuen EU-Verordnung - Europäische Kommision


Europäische Umfrage zu lebensmittelbezogenen Risiken

Wie eine aktuelle Umfrage in allen 27 EU-Mitgliedstaaten - der Eurobarometer „Food-related risks“ - ergeben hat, verbinden mehr als die Hälfte der befragten Verbraucher mit Lebensmittel und Essen positive Aspekte, wie die Auswahl von frischen und gut schmeckenden Lebensmitteln als auch Essen in der Gemeinschaft, in der Familie oder mit Freunden. Für knapp die Hälfte (44 %) steht Essen in Zusammenhang mit günstigen Preisen. Gefragt nach den gesundheitlichen Risiken in Verbindung mit Essen nennen viele Teilnehmer andere Gefahren als Wissenschaftler anführen würden. Jeder Dritte (31 %) ist beunruhigt über Pestizidrückstände in pflanzlichen Lebensmitteln. Danach kommt die Sorge, dass Rückstände von Antibiotika und Hormonen im Fleisch sind, gefolgt von der Angst, geklonte Tiere zu verzehren oder Umweltschadstoffe aufzunehmen. Nur 25 % verbinden hygienische Risiken mit dem Essen. Das aus Sicht der Wissenschaft größte gesundheitliche Risiko jedoch, nämlich keine ausgewogene Nahrung zu sich zu nehmen sowie übergewichtig zu werden, nennen nur 15 % der Befragten. An der Umfrage der EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) haben sich knapp 27.000 Menschen ab 15 Jahren beteiligt.

SPECIAL EUROBAROMETER 354 - Food-related risks - Bericht der EFSA vom November 2010 (34 Seiten, englisch)


Genauer Nachweis von Allergenen möglich

Bisher waren die Möglichkeiten, Allergene in geringen Spuren in Lebensmitteln analytisch nachzuweisen noch unbefriedigend. Bei hoch allergisch reagierenden Verbrauchern können jedoch bereits Spuren von Allergenen zu ernsten gesundheitlichen Problemen, bis hin zum allergischen Schock führen. Um nicht für mögliche Folgen haften zu müssen, sind viele Lebensmittelhersteller dazu übergegangen, ihre Produkte pauschal zu kennzeichnen, wie mit „Kann Spuren von ... enthalten.“ Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) entwickeln zurzeit neue Methoden, um in stark verarbeiteten Lebensmitteln allergene Substanzen nachweisen zu können. Außerdem soll es einen Schnelltest geben, der in wenigen Minuten Auskunft gibt, ob im Lebensmittel ein Allergen enthalten ist oder nicht.

Nachweismethoden für Allergie auslösende Stoffe verbessern - Pressemitteilung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) vom 09.12.2010


Süßungsmittel aus Stevia stehen vor der Zulassung

Es hört sich verlockend an: Süßen ohne Kalorien und ohne Gefahr für Karies, darüber hinaus noch aus einer Pflanze gewonnen und nicht synthetischen Ursprungs. Worum es sich dabei handelt, ist die ursprünglich aus Südamerika stammende Pflanze Stevia (Stevia rebaudiana), aus deren Blätter Substanzen mit einer sehr hohen Süßkraft gewonnen werden können. Viele Jahre war die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Süßungsmittel umstritten, sodass es innerhalb der EU keine Zulassung für den Einsatz in Lebensmitteln gab. Dies wird sich vermutlich in 2011 ändern, nachdem die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Süßungsmittel aus Stevia bescheinigt hat.

EFSA bewertet die Sicherheit von Steviolglycosiden - Webnachricht vom 14.04.2010


Die Health-Claims-Liste – ob sie 2011 wohl kommt?

Seit 1. Juli 2007 gilt die EG-Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben (Health-Claims-Verordnung), die irreführenden, gesundheitsbezogenen Werbeaussagen von Lebensmittelherstellern Einhalt gebieten soll. Um Sicherheit zu geben, welche Aussagen nun verwendet werden dürfen und welche nicht, war von der EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) geplant, eine Positivliste mit zugelassenen Werbeaussagen zu veröffentlichen. Diese dürfen nach der Zulassung auf allen Lebensmitteln verwendet werden, die bestimmte Kriterien für die Zusammensetzung (Nährwertprofil) erfüllen. Doch aufgrund der zahlreichen, gesundheits- und krankheitsbezogenen Aussagen, die bei der EFSA zur Prüfung eingegangen sind, konnte das vorgesehene Datum des 31.1.2010 nicht eingehalten werden. Jetzt wird in 2011 mit einem Veröffentlichungstermin gerechnet.

Register of Questions - Claims, die für die Positivliste beantragt wurden (EFSA)

Darüber hinaus dürfen Hersteller „individuelle Claims“ einreichen, die mit aktuellen, wissenschaftlichen Studien belegt sein müssen. Nach der Genehmigung durch die EFSA haben die Hersteller für einige Jahre ein exklusives Verwendungsrecht.

Scientific Documents - Stellungnahmen der EFSA zu eingereichten Claims


Aus für Diabetiker-Lebensmittel

Der Bundesrat-Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz folgte den neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und hat die Streichung der bisherigen Regelungen für Diabetiker-Lebensmittel beschlossen. Damit ist § 12 der Diätverordnung, der Anforderungen für diätetische Lebensmittel für Diabetiker enthält, hinfällig geworden. Die Verordnung zur Änderung der Diätverordnung trat am 9. Oktober 2010 in Kraft. Eine zweijährige Übergangsfrist für Hersteller ist vorgesehen, in der sie Rezepturen ändern und Verpackungsmaterial aufbrauchen können. Danach dürfen keine Produkte mehr hergestellt werden, die den Hinweis auf eine besondere „Diabetiker-Eignung“ tragen.

BfR befürwortet ersatzlose Streichung von Diabetikerlebensmitteln in der Diätverordnung - Stellungnahme des BfR vom 14. 10. 2009

Ernährung bei Diabetes mellitus Typ 2 - Verbraucherinformationssystem Bayern (VIS)


Neue Ausstellung zur Nachhaltigen Ernährung

Ernährung ist Bestandteil des täglichen Konsums und kann einen Beitrag zu einem nachhaltigeren und damit ressourcenschonenderen Lebensstil leisten. Die neue Ausstellung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten informiert über die zahlreichen Vernetzungen der Ernährung mit anderen Lebensbereichen, wie Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft, und zeigt Anknüpfungspunkte für Verbraucher auf.

Nachhaltige Ernährung - Essen für die Zukunft - Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten



August 2011
Angela Dietz
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Ernährung und Markt
Tel.: 089/17800-333 • Fax: 089/17800-332