Die richtige Kennzeichnung von Fisch- und Fischereierzeugnissen

Regenbogenforellen küchenfretig

Der Markt für Fische und Fischereierzeugnisse ist geprägt von einer sich ständig vergrößernden Angebotspalette. Dies führte bei der Europäischen Kommission zu der Entscheidung, dem Verbraucher ein Mindestmaß an Informationen über die Hauptmerkmale der Erzeugnisse an die Hand zu geben und durch mehr Transparenz das Vertrauen der Verbraucher in die Erzeugnisse zu stärken. Im Zuge dieser gemeinsamen Marktorganisation von Fisch- und Fischereierzeugnissen der Europäischen Union (GMO) sind dabei spezialrechtliche Vorschriften zu Verbraucherinformationen einzuhalten. Diese wurden im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1379/2013, Kapitel IV festgelegt.

Somit können Fisch- und Fischereierzeugnisse auf der Stufe des Einzelhandels nur dann dem Endverbraucher zum Verkauf angeboten werden, wenn bei der Kennzeichnung oder Etikettierung die Handelsbezeichnung der Art, der wissenschaftliche Name, die Produktionsmethode, das Fanggebiet oder das Herkunftsland, sowie seit 2014 die Fanggerätekategorie, und ggf. ein Auftauhinweis angegeben werden.

Informationsbroschüre zur Fischkennzeichnung für Handel, Markt und Verbraucher

Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft hat im Zuge ihrer Zuständigkeit der Umsetzung und Kontrolle dieser spezialrechtlichen Kennzeichnungsvorschriften eine neue Informationsbroschüre zur Fischkennzeichnung erstellt. Diese soll sowohl Verbraucher als auch Marktbeteiligte über die Vorschriften zum Thema Fischetikettierung informieren. Vor allem bei der Kennzeichnung loser Ware beim Verkauf in Frischfischtheken besteht noch erheblicher Aufklärungsbedarf, wie die Kennzeichnungsvorschriften in der Praxis richtig umzusetzen sind.

Alle verpflichtenden Kennzeichnungsmerkmale (Verbraucherinformationen der GMO) werden in der Broschüre „Die richtige Kennzeichnung von Fisch- und Fischereierzeugnissen“ beschrieben und erklärt, Etikettierungsbeispiele illustriert und weitere Informationen zur Rückverfolgbarkeit erläutert.

Die richtige Kennzeichnung von Fisch- und Fischereierzeugnissen (Broschüre zum Ausdrucken) pdf 1,9 MB

Ansprechpartner:
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)
Institut für Ernährungswirtschaft und Märkte
Menzinger Strasse 54
80638 München
Tel.: 08161 8640-1308
Fax: 08161 8640-1332
E-Mail: Fischetikettierung@lfl.bayern.de