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Landesanstalt für LandwirtschaftErnährung und Markt → Geschützte Herkunftsbezeichnungen
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Herstellerverzeichnis von Produkten mit geschützten Herkunftsbezeichnungen

Für Bayern sind derzeit die unten aufgeführten Herkunftsbezeichnungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 geschützt. Hersteller von Lebensmitteln und Agrarerzeugnissen dürfen somit ihre Produkte nur dann mit diesen Bezeichnungen vermarkten, wenn die jeweilige Produktspezifikation eingehalten und kontrolliert wird.

Die genannten Betriebsstätten sind für die von ihnen genutzten Herkunftsbezeichnungen ordnungsgemäß im Kontrollsystem aufgenommen.

Bitte beachten Sie die Nutzungshinweise !



Gesamtübersicht der gemeldeten Betriebsstätten  PDF-Dokument



EU-Logo g.g.A.
EU-Logo g.g.A.
EU-Logo g.U.
EU-Logo g.U.

 



Oktober 2011
Dr. Peter Sutor, Nina Breunig, Veronika Herfellner
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Ernährung und Markt
Tel.: 089/17800-333 • Fax: 089/17800-332