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Landesanstalt für LandwirtschaftErnährung und MarktMeldewesen, Ernährungsnotfallvorsorge → Meldewesen
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Erhebungs- und Berichtszeitraum

Die Meldungen sind bis zum 31. März 2007 für das Kalenderjahr 2006 abzugeben. Die Meldungen sind an die nach Landesrecht zuständige Behörde zu richten.

zuständige Behörde

Die nach Landesrecht zuständige Behörde für die Erhebung nach Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung (EWMV) ist das Institut für Ernährungswirtschaft und Markt an der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft, Menzinger Str. 54, 80638 München

Postanschrift: Postfach 200527, 80005 München

Ihre Ansprechpartnerin für Rückfragen: Ulrike Heyne
Telefon: 089/17800-239 oder 222
Telefax: 089/17800-247

E-Mail-Adresse: ewmv@lfl.bayern.de

Abgabe der Meldung

Den Meldepflichtigen wurde mit der Neufassung der Verordnung zum 10. Dezember 2006 die Möglichkeit der elektronischen Meldung eröffnet.

Sollten die Meldepflichtigen die Möglichkeit der elektronischen Meldung nicht nutzen können, können Sie sich auf dieser Internetseite den entsprechenden Mantel- und Erhebungsbogen im Pdf-Format herunterladen und ausdrucken:

Erhebungsbögen (Vordrucke)

Die zuständige Landesstelle versendet bei Bedarf die Meldebögen in Papierform – verwenden Sie hierfür bitte die Fax-Antwort:

Fax-Antwort  PDF-Dokument



Januar 2007
Ulrike Heyne
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Ernährung und Markt
Tel.: 089/17800-333 • Fax: 089/17800-332