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Antragstellung, Formulare
Anbieter
Die Antragstellung für Anbieter erfolgt in drei Schritten:
- Molkereinachweis (Formblatt 1c; 2-fach) besorgen
- Gang zum Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und Vorlage von
- Molkereinachweis
- Antrag auf Bestätigung der Landesstelle (Formblatt Nachw.-A)
- Offenlegung der Eigentums- und Pachtverhältnisse (Formblatt Off)
- Daraufhin erstellt das Amt den Nachweis der Landesstelle (Formblatt 1e)
- Angebot (Formblatt 1b) vollständig ausfüllen und mit folgenden Anlagen spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist an der Übertragungsstelle oder beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einreichen:
- Molkereinachweis (1c)
- Nachweis der Landesstelle (1e)
Nachfrager
Die Antragstellung für Nachfrager erfolgt in zwei Schritten:
- Bankbürgschaft (Formblatt 1d) besorgen und von einer Bank in ausreichender Höhe ausstellen lassen.
- Nachfragegebot (Formblatt 1a) vollständig ausfüllen und mit dem Original der Bankbürgschaft spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist direkt bei der Übertragungsstelle einreichen.
Hier erhalten Sie die Formulare
Die benötigten Formulare können Sie hier
- entweder im PDF-Format herunterladen, ausdrucken und per Hand ausfüllen
- oder online ausfüllen und ausdrucken:
Nachfragegebot (1a)
- zum Online-Ausfüllen und Ausdrucken
Nachfragegebot (1a)
- zum Ausdrucken und Ausfüllen per Hand
Angebot (1b)
- zum Online-Ausfüllen und Ausdrucken
Angebot (1b)
- zum Ausdrucken und Ausfüllen per Hand
Molkereinachweis (1c)
Bankbürgschaft (1d)
- zum Online-Ausfüllen und Ausdrucken
Bankbürgschaft (1d)
- zum Ausdrucken und Ausfüllen per Hand
Antrag auf einen Nachweis der Landesstelle (Nachw.-A)
Antrag zur Offenlegung der Eigentums- und Pachtverhältnisse (Off)
Nach Fertigstellung erhalten Sie die Formulare auch bei Ihrem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, beim BBV oder bei Ihrer Molkerei.
Es kann nur 1 Angebot bzw. Nachfragegebot pro Übertragungstermin eingereicht werden. Nach Eingang beim Amt bzw. bei der Übertragungsstelle kann der Antrag weder zurückgenommen noch in Bezug auf Menge und Preis geändert werden.
Achtung !
Sollten die notwendigen Formulare nicht rechtzeitig eingehen, kann der Antrag nicht berücksichtigt werden; dies gilt auch für eventuelle Nachreichungen. Maßgeblich ist jeweils der Eingangsstempel. Nachfragegebote können ausschließlich bei der Übertragungsstelle selbst eingereicht werden, Abgabeangebote auch beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Auch im Fall einer Ablehnung wegen Verfristung wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben.
Dezember 2011
Josef Dick
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Ernährung und Markt
Tel.: 089/17800-333 • Fax: 089/17800-332
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