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Beispiel für die Ermittlung des Gleichgewichtspreises (GGP)

1. Stufe: Berechnung des Zwischenpreises (ZP)

Preis
€/kg
kumuliertes
Angebot in kg
kumulierte
Nachfrage in kg
Differenz kg Bemerkung
0,25  18.321  18.626.284  -18.607.963  Nachfrageüberhang 
0,30  7.539.918  18.345.357  -10.805.439  Nachfrageüberhang 
0,35  8.665.222  16.331.146  -7.665.924   Nachfrageüberhang 
0,40  8.750.645  15.567.015  -6.816.370  Nachfrageüberhang 
0,43  8.755.502  13.665.644  -4.910.142   Nachfrageüberhang 
0,44  8.769.431  12.074.851  -3.305.420  Nachfrageüberhang 
0,45  8.769.431  9.008.593  -239.162  Nachfrageüberhang 
0,46  8.769.431  8.848.993  -79.562  Nachfrageüberhang 
0,47  8.769.431  8.785.493  -16.062  geringste Differenz
(= ZP) 
0,48  8.769.431  7.728.156  1.041.275  Angebotsüberhang  
0,49  8.769.431  7.457.857  1.311.574  Angebotsüberhang  
0,50  8.769.431  7.255.677  1.513.754  Angebotsüberhang  
0,55  8.769.431  5.598.614  3.170.817  Angebotsüberhang  
0,60  8.769.431  4.874.744  3.894.687  Angebotsüberhang  
0,65  8.769.431  1.402.950  7.366.481  Angebotsüberhang  
0,66  8.769.431  833.274  7.936.167  Angebotsüberhang  
0,70 u. m.  8.769.431  692.547  8.076.884  Angebotsüberhang  

In diesem Beispiel liegt der Zwischenpreis bei 0,47 €/kg. Entsprechend liegt der Preiskorridor bei 0,66 €/kg. Nachfragegebote mit einem Preisgebot von 0,66 €/kg oder mehr werden daher bei der tatsächlichen Gleichgewichtspreisberechnung nicht mehr berücksichtigt (s.a. untenstehende Erläuterungen).

Graphische Darstellung  PDF-Dokument

2. Stufe: Berechnung des Gleichgewichtspreises (GGP)

Preis
€/kg
kumuliertes
Angebot in kg
kumulierte
Nachfrage in kg
Differenz kg Bemerkung
0,25  18.321  17.793.010  -17.774.689  Nachfrageüberhang 
0,30  7.539.918  17.512.083  -9.972.165  Nachfrageüberhang 
0,35  8.665.222  15.497.872  -6.832.650  Nachfrageüberhang 
0,40  8.750.645  14.733.741  -5.983.096  Nachfrageüberhang 
0,43  8.755.502  12.832.370  -4.076.868  Nachfrageüberhang 
0,44  8.769.431  11.241.577  -2.472.146  kleinster Nachfrageüberhang
(= GGP) 
0,45  8.769.431  8.175.319  594.112  Angebotsüberhang  
0,46  8.769.431  8.015.719  753.712  Angebotsüberhang  
0,47  8.769.431  7.952.219  817.212  Angebotsüberhang  
0,48  8.769.431  6.894.882  1.874.549  Angebotsüberhang  
0,49  8.769.431  6.624.583  2.144.848  Angebotsüberhang  
0,50  8.769.431  6.422.403  2.347.028  Angebotsüberhang  
0,55  8.769.431  4.765.340  4.004.091  Angebotsüberhang  
0,60  8.769.431  4.041.470  4.727.961  Angebotsüberhang  
0,65  8.769.431  569.676  8.199.755  Angebotsüberhang  
0,66  8.769.431  8.769.431  Angebotsüberhang  
0,70 u. m.  8.769.431  8.769.431  Angebotsüberhang  

Erläuterungen:

Regel

  • Nach § 17 der MilchQuotV ist der Gleichgewichtspreis (GGP) derjenige Preis, zu dem die Summe der angebotenen und nachgefragten Quote deckungsgleich ist oder zu dem der kleinste Nachfrageüberhang besteht. Die Aufsummierung der Mengen geschieht deshalb, weil ein Anbieter, welcher (in o.g. Beispiel) mindestens 0,25 €/kg gefordert hat, selbstverständlich erst recht abgeben möchte, wenn der Preis 0,40 €/kg oder noch höher sein sollte. Entsprechendes gilt für die Nachfrager. Deren Nachfragemengen werden vom höchsten Preis aus aufsummiert. Bietet ein Nachfrager (in diesem Beispiel) 0,60 €/kg, dann will er ja erst recht eine Quote erwerben, wenn sie nur 0,45 € oder 0,30 € kosten würde.

Verfahren

  • Zur Ermittlung dieses GGP erfasst die Übertragungsstelle alle gültigen Nachfragegebote und Abgabeangebote mit ihrer Menge und dem höchstens gebotenen bzw. mindestens geforderten Preis.
  • Sie summiert dann die Angebots- und Nachfragemengen in Cent-Schritten auf und vergleicht diese Mengen. Dort, wo die Mengendifferenz gleich Null oder am kleinsten ist, liegt dann der sogenannte Zwischenpreis (ZP).
  • Von diesem ZP ausgehend errechnet die Übertragungsstelle anschließend den für das Übertragungsgebiet maßgeblichen Preiskorridor von 40%.
  • In einem zweiten Rechenschritt ermittelt die Übertragungsstelle den tatsächlichen GGP. Bei dieser Berechnung werden Anträge, deren Preisgebot oder Preisforderung bei oder über dem vorgenannten Preiskorridor liegt, aus der Berechnung ausgeklammert. Dadurch kann es (wie im vorstehenden Zahlenbeispiel) vorkommen, dass der tatsächliche GGP niedriger ist als der vorher ermittelte Zwischenpreis. In der Praxis kommt dies in der Regel nur dann vor, wenn eine größere Anzahl von Nachfragern mit ihrem Preisgebot vom Preiskorridor betroffen ist. Der Preiskorridor findet keine Anwendung, wenn der ZP bereits unter 30 Ct/kg liegt.
  • Für die tatsächliche GGP-Ermittlung gilt, dass dieser Preis dort liegt, wo die Angebotssumme und die Nachfragesumme gleich groß ist bzw. wo der kleinste Nachfrageüberhang vorherrscht. In o.g. Zahlenbeispiel ist die Mengendifferenz zwar beim Preis 0,45 €/kg am geringsten, allerdings existiert dort ein Angebotsüberhang. Folglich liegt der gesetzlich definierte GGP bei 0,44 €/kg.

Wer ist erfolgreich?

  • Alle Nachfrager sind erfolgreich, die mindestens den Gleichgewichtspreis geboten haben, aber nicht durch den zunächst berechneten Preiskorridor ausgeschlossen wurden. Im vorstehenden Beispiel kommen daher alle Nachfrager mit einem Preisgebot von 0,44 bis 0,65 €/kg zum Zuge. Alle erfolgreichen Nachfrager bezahlen für ihre zugeteilte Menge (ungeachtet ihres tatsächlichen Preisgebotes) 0,44 €/kg.
  • Entsprechendes gilt für die Anbieter: alle Anbieter, welche für ihre Quote nicht mehr als den GGP verlangt haben, sind erfolgreich und erhalten (ungeachtet ihrer Preisforderung) 0,44 €/kg.

Wer ist nicht erfolgreich?

  • Alle Nachfrager, welche weniger als den GGP geboten haben oder den Zwischenpreis um 40 oder mehr Prozent überschritten haben, sind nicht erfolgreich.
  • Alle Anbieter, welche mehr als den GGP gefordert haben, sind nicht erfolgreich.

Weitere Fakten

  • Die tatsächlich gehandelte (von den erfolgreichen Anbietern gegen Entgelt auf die erfolgreichen Nachfrager übergehende) Menge beträgt in diesem Beispiel 8.769.431 kg. Da die zum GGP nachgefragte Menge größer ist als die zum GGP angebotene Menge, wird die Nachfragemenge jedes einzelnen Nachfragers in diesem Beispiel um 21,9% Prozent gekürzt. Soweit die in der Landesreserve befindlichen Mengen reichen, erfolgt jedoch ein (kostenloser) Ausgleich dieser Fehlmenge aus dieser Landesreserve.
  • Wie die bisherigen Börsentermine gezeigt haben, kann der tatsächliche GGP sehr stark schwanken und zwar in Abhängigkeit von der tatsächlichen Angebots- und Nachfragesituation.
  • Vollkommen unabhängig vom Gesamtangebot und von der Gesamtnachfrage kann bei der Preisstufe mit der geringsten Mengendifferenz (eigentlicher GGP) auch die Angebotsmenge größer sein als die Nachfragemenge. In solchen Fällen ist durch die MilchQuotV festgelegt, dass der tatsächliche GGP dann beim nächstniedrigeren Preis liegt, bei dem die Nachfragemenge größer ist als die Angebotsmenge (sog. künstlicher Nachfrageüberhang). Durch dieses Verfahren wird vermieden, dass an die erfolgreichen Anbieter Teilmengen zurückgegeben (repartiert) werden müssen. Außerdem hat dieses Verfahren auch einen – wenn auch kleinen – Verbilligungseffekt. Allerdings wird von dieser Vorgabe dann nicht Gebrauch gemacht, wenn zu diesem niedrigeren Preis keine Angebotsmenge mehr vorhanden wäre und somit keine Übertragung zustande käme.


Juni 2008
Josef Dick
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Ernährung und Markt
Tel.: 089/17800-333 • Fax: 089/17800-332