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Landesanstalt für LandwirtschaftErnährung und Markt → Obst, Gemüse, Speisekartoffeln
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Reform der Gesetzgebung zur Vermarktung von Obst und Gemüse ab 1. Juli 2009

LfL-information zur neuen Vermarktungsregelung

Zum 01.07.2009 gelten neue, vereinfachte Normen zur Kennzeichnung von frischem Obst und Gemüse im Handel zur Sicherstellung einer ausreichenden Qualität. Die Europäische Union beschränkt mit der Reform die Anwendung der speziellen Vermarktungsnorm auf die zehn wichtigsten inter- und intranational gehandelten Erzeugnisse. Für fast alle anderen frischen Obst- und Gemüsearten einschließlich für den Verzehr vorgesehener Kräuter führt die EU einen Mindestqualitätsstandard in Form einer allgemeinen Vermarktungsnorm ein. Als Alternative ist die Vermarktung nach UNECE-Normen möglich.
Die wichtigsten Informationen für die Praxis wurden vom Institut für Ernährung und Markt in einer Handreichung für Erzeuger und Vermarkter von frischem Obst und Gemüse in Bayern zusammengestellt.
Diese LfL-Information steht als Download zur Verfügung.


Reform der Gesetzgebung zur Vermarktung von Obst und Gemüse ab 1. Juli 2009  PDF-Dokument - Handreichung für Erzeuger und Vermarkter von frischem Obst und Gemüse in Bayern (26 Seiten)


Übersicht über die Neuregelung der Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse  PDF-Dokument - (1 Seite)



September 2009
Dr. Peter Sutor und Vera Martin
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Ernährung und Markt
Tel.: 089/17800-333 • Fax: 089/17800-332