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Reform der Gesetzgebung zur Vermarktung von Obst und Gemüse ab 1. Juli 2009
Zum 01.07.2009 gelten neue, vereinfachte Normen zur Kennzeichnung von frischem Obst und Gemüse im Handel zur Sicherstellung einer ausreichenden Qualität. Die Europäische Union beschränkt mit der Reform die Anwendung der speziellen Vermarktungsnorm auf die zehn wichtigsten international gehandelten Erzeugnisse. Für fast alle anderen frischen Obst- und Gemüsearten einschließlich für den Verzehr vorgesehener Kräuter führt die EU einen Mindestqualitätsstandard in Form einer allgemeinen Vermarktungsnorm ein. Als Alternative ist die Vermarktung nach UNECE-Normen möglich.
Die wichtigsten Informationen für die Praxis wurden vom Institut für Ernährung und Markt in einer Handreichung für Erzeuger und Vermarkter von frischem Obst und Gemüse in Bayern zusammengestellt.
Diese LfL-Information steht als Download zur Verfügung:
Reform der Gesetzgebung zur Vermarktung von Obst und Gemüse ab 1. Juli 2009
- Handreichung für Erzeuger und Vermarkter von frischem Obst und Gemüse in Bayern (26 Seiten)
Übersicht über die Neuregelung der Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse
- (1 Seite)
Mit den EU-Normen werden die Mindestqualitäts-, Klassifizierungs- und Kennzeichnungseigenschaften der für den Frischmarkt bestimmten Obst- und Gemüseerzeugnisse festgelegt. Die Normen berücksichtigen notwendige spezifische Erfordernisse der einzelnen Obst- und Gemüseerzeugnisse. Sie stehen in Übereinstimmung mit den internationalen Handelsvereinbarungen (UN/ECE-Normen sowie Codex Alimentarius) und sollen die Marktbelieferung mit Erzeugnissen minderer Qualität verhindern, die Erzeugung auf die Anforderungen der Verbraucher ausrichten und den Handel auf der Grundlage eines lauteren Wettbewerbs erleichtern. Insgesamt kann damit die Rentabilität der Erzeugung verbessert werden.
Informationen zu den Inhalten der einzelnen Normen:
Die europäischen Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse sind jeweils nach einem einheitlichen Aufbau gegliedert:
Grundsätzlicher Aufbau und Gliederung von EU–Normen für Obst und Gemüse
Oktober 2011
Dr. Peter Sutor und Vera Martin
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Ernährung und Markt
Tel.: 089/17800-333 • Fax: 089/17800-332
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