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Zahl der Ökobetriebe in Bayern 2004

Übersicht zum Stand der Meldungen gemäß Artikel 8 EG-Öko-VO

Stand: 31.12.2004

Artikel 8 Ziffer (1): Jedes Unternehmen, das mit dem Ziel der Vermarktung Öko-Produkte erzeugt, aufbereitet oder aus einem Drittland einführt ist verpflichtet,

  • diese Tätigkeit bei der zuständigen Behörde des Mitgliedstaates, in dem diese Tätigkeit ausgeübt wird, zu melden
  • seine Tätigkeit dem Kontrollverfahren zu unterstellen.
Übersicht der Anzahl der Ökobetriebe
Unternehmen in den einzelnen Kontrollbereichen *) 1. Quartal 2004 2. Quartal 2004 3. Quartal 2004 4. Quartal 2004
A/AD 4.200  4.205  4.202  4.223 
AB/ABD 363  405  457  474 
B/BD 747  820  785  854 
BC/BCD 90  91  92  95 
C/CD 23  26  24  24 
AC/ABC/ABCD
E/BE/DE 17  33  60  52 
Gemeldete Unternehmen gesamt 5.443  5.583  5.623  5.725 
Ökologisch bewirtschaftete Fläche ha gesamt 126.205,54
**) 
128.303,13
**) 
128.315,30
**) 
132.044 

*) Kontrollbereiche gem. Anhang III EG-Öko-VO
A = landwirtschaftliche Betriebe
B = Be- und Verarbeitungsbetriebe
C = Einführer aus Drittländern
AB/BC/ABC = Mischbetriebe
D = Vergabe von Tätigkeiten an Dritte, nur in Verbindung mit einem anderen Kontrollbereich
E = Futtermittelhersteller
**) Zahlen unvollständig, da einige Kontrollstellen dazu keine Daten vorgelegt haben

Übersicht der Anzahl der Ökobetriebe 2003

Die Kontrollstellen sind verpflichtet, der Landesanstalt vierteljährlich die Zahl der bei ihnen dem Kontrollverfahren unterworfenen Unternehmen zu melden. Diese Quartalsmeldungen sind bis spätestens zum Ende des Folgemonats der LfL vorzulegen. Eine Aktualisierung dieser Tabelle kann daher erst in der Mitte des folgenden Quartals erfolgen.



Februar 2005
Johannes Enzler
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Ernährung und Markt
Tel.: 089/17800-333 • Fax: 089/17800-332