Seitenanfang : weiter zum Inhalt|
weiter zur Themennavigation|
LfL - Ernährungswirtschaft: Logo mit Link zu Startseite| Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft |
Wappen mit Link auf die Startseite des StMELF|
Kopfnavigation: weiter zur Position im Verzeichnisbaum|
Position im Verzeichnisbaum: weiter zum Inhalt|
Landesanstalt für LandwirtschaftErnährung und MarktÖkolog. Landbau → Öko Land- und Ernährungswirtschaft
Inhalt: zurück zum Seitenanfang|

Der Weg zum Bio-Verarbeiter, Bio-Futtermittelhersteller, Bio-Händler

Getreidelager/-verarbeitung
  1. Kontaktaufnahme mit einer in Bayern zugelassenen Kontrollstelle und Abschluss eines Kontrollvertrages gemäß Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und Verordnung (EG) Nr. 889/2008
  2. Die Kontrollstelle erteilt Ihnen eine EG-Kontrollnummer
  3. Die Kontrollstelle meldet Ihren Betrieb bei der Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Ernährungswirtschaft und Markt (Kontrollbehörde)
  4. Es erfolgt eine Erstkontrolle durch die Kontrollstelle vor Ort
  5. Es wird eine Betriebsbeschreibung und ein Kontrollbericht erstellt
  6. Die Kontrollstelle stellt Ihrem Betrieb ein Bio-Zertifikat (Konformitätsbescheinigung) aus
  7. Durch die Kontrollstellen erfolgen jährliche Nachkontrollen

Verzeichnis der in Bayern zugelassenen und beliehenen Kontrollstellen



März 2009
Johannes Enzler
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Ernährung und Markt
Tel.: 089/17800-333 • Fax: 089/17800-332