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Der Weg zum Bio-Verarbeiter, Bio-Futtermittelhersteller, Bio-Händler
- Kontaktaufnahme mit einer in Bayern zugelassenen Kontrollstelle und Abschluss eines Kontrollvertrages gemäß Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und Verordnung (EG) Nr. 889/2008
- Die Kontrollstelle erteilt Ihnen eine EG-Kontrollnummer
- Die Kontrollstelle meldet Ihren Betrieb bei der Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Ernährungswirtschaft und Markt (Kontrollbehörde)
- Es erfolgt eine Erstkontrolle durch die Kontrollstelle vor Ort
- Es wird eine Betriebsbeschreibung und ein Kontrollbericht erstellt
- Die Kontrollstelle stellt Ihrem Betrieb ein Bio-Zertifikat (Konformitätsbescheinigung) aus
- Durch die Kontrollstellen erfolgen jährliche Nachkontrollen
Verzeichnis der in Bayern zugelassenen und beliehenen Kontrollstellen
März 2009
Johannes Enzler
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Ernährung und Markt
Tel.: 089/17800-333 • Fax: 089/17800-332
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