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Gütesiegel und Öko-Labels

Neben der Codenummer bzw. dem Namen der jeweiligen Kontrollstelle geben auch zahlreiche Zeichen einen Hinweis auf die ökologische Herkunft der Produkte.

Gemeinschaftszeichen der EU

Für die Kennzeichnung von Erzeugnissen, die sowohl alle Anforderungen der EG-Öko-Verordnung erfüllen als auch bei allen Erzeugungs- und Aufbereitungsvorgängen dem Kontrollverfahren innerhalb der Gemeinschaft unterlagen, hat die Kommission ein eigenes Gemeinschaftsemblem geschaffen.

Ab 01.07.2010 ersetzt das neue EU-Bio-Logo die bisherigen Zeichen.

EU-Bio-Logo

Bei vorverpackten Lebensmitteln muss das Gemeinschaftslogo auf der Verpackung erscheinen. Im selben Sichtfeld wie das Logo muss auch der Ort der Erzeugung der landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe, aus denen sich das Erzeugnis zusammensetzt, erscheinen.

  • „EU-Landwirtschaft“, wenn die landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe in der EU erzeugt wurden
  • „Nicht-EU-Landwirtschaft“, wenn die landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe in Drittländern erzeugt wurden
  • „EU/Nicht-EU-Landwirtschaft“, wenn die landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe zum Teil in der Europäischen Gemeinschaft und zum Teil in einem Drittland erzeugt wurden

Sind mindestens 98 % aller landwirtschaftlichen Ausgangstoffe, aus denen sich das Erzeugnis zusammensetzt, in ein und dem selben Land erzeugt worden, so kann die genannte Angabe „EU“ oder „Nicht-EU“ durch die Angabe dieses Landes ersetzt oder um diese ergänzt werden.
Bei der Angabe „EU“ oder Nicht-EU“ müssen mindestens 98 % der Ausgangsstoffe landwirtschaftlichen Ursprungs aus EU- bzw. Nicht-EU-Landwirtschaft stammen.

Vorräte von Erzeugnissen, die vor dem 01. Juli 2010 nach Maßgabe der alten EG-Öko-VO (VO (EWG) Nr. 2092/91) oder der VO (EG) Nr. 834/2007 gekennzeichnet wurden, können weiterhin – bis die Vorräte aufgebracht sind – mit einer Bezugnahme auf die ökologische Produktion in den Verkehr gebracht werden.

Außerdem kann Verpackungsmaterial, das mit der VO (EWG) Nr. 2092/91 oder der VO (EG) Nr. 834/2007 im Einklang steht, bis zum 01. Juli 2012 für Erzeugnisse, die mit einer Bezugnahme auf die ökologische Produktion in den Verkehr gebracht werden, weiterhin verwendet werden. Daher kann auch das alte Gemeinschaftszeichen der EU noch bis zum 01. Juli 2012 auf dem Verpackungsmaterial stehen.

Weiterhin gibt es das staatliche Bio-Siegel in Deutschland, regionale Gütezeichen (z.B. Öko-Qualität garantiert Bayern), Zeichen in- und ausländischer Anbauverbände und Öko-Handelsmarken.


Staatliches Bio-Siegel

Bio-Siegel EG-Öko-Verordnung

Das Siegel ist ein bundeseinheitliches Zeichen für ökologisch erzeugte Produkte, die nach den Anforderungen der EG-Öko-Verordnung hergestellt werden.

Hersteller, die die Bestimmungen der EG-Öko-Verordnung einhalten und sich den vorgeschriebenen Kontrollen unterziehen, dürfen ihre Produkte als Bio- oder Öko-Ware verkaufen und mit dem Bio-Siegel kennzeichnen.

Produktanmeldung - Bio-Siegel


Zeichen der deutschen Anbauverbände:

Zeichen der Deutschen Anbauverbände

Zeichen der Deutschen Anbauverbände

Regionale Gütezeichen (Beispiele)


Öko-Qualität garantiert Bayern
Öko-Qualität garantiert Bayern
Bio-Zeichen Baden-Württemberg
Bio-Zeichen Baden-Württemberg
Bio-Zeichen Hessen
Bio-Zeichen Hessen
 

Qualitäts- und Herkunftssicherungsprogramm: Öko-Qualität garantiert - (Information des Bay. Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten)

Europäische Zeichen (Beispiele)

Europäische Zeichen

Öko-Handelsmarken (Beispiele)

Öko-Handelsmarken

Öko-Handelsmarken

Weitere Bio-Marken (Beispiele)

Weitere Bio-Marken


Februar 2012
Johannes Enzler, Walburga Haas
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Ernährung und Markt
Tel.: 089/17800-333 • Fax: 089/17800-332