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Zahl der Ökobetriebe in Bayern 2005

Übersicht zum Stand der Meldungen gemäß Artikel 8 EG-Öko-VO

Stand: 31.12.2005

Artikel 8 Ziffer (1): Jedes Unternehmen, das mit dem Ziel der Vermarktung Öko-Produkte erzeugt, aufbereitet oder aus einem Drittland einführt ist verpflichtet,

  • diese Tätigkeit bei der zuständigen Behörde des Mitgliedstaates, in dem diese Tätigkeit ausgeübt wird, zu melden
  • seine Tätigkeit dem Kontrollverfahren zu unterstellen.
Übersicht der Anzahl der Ökobetriebe
Unternehmen in den einzelnen Kontrollbereichen *) 1. Quartal 2005 2. Quartal 2005 3. Quartal 2005 4. Quartal 2005
A/AD 4.165  4.192  4.214  4.271 
AB/ABD 483  507  532  557 
B/BD 770  857  896  976 
BC/BCD 89  99  103  109 
C/CD 24  25  24  25 
AC/ABC/ABCD
E/BE/DE 65  55  54  57 
H     19  29 
Gemeldete Unternehmen gesamt 5.599  5.738  5.846  6.028 
Ökologisch bewirtschaftete Fläche ha gesamt 131.715
**) 
136.892
**) 
146.470
**) 
142.123 

*) Kontrollbereiche gem. Anhang III EG-Öko-VO
A = landwirtschaftliche Betriebe
B = Be- und Verarbeitungsbetriebe
C = Einführer aus Drittländern
AB/BC/ABC = Mischbetriebe
D = Vergabe von Tätigkeiten an Dritte, nur in Verbindung mit einem anderen Kontrollbereich
E = Futtermittelhersteller
H = Lagerung und/oder Vermarktung
**) Zahlen unvollständig, da einige Kontrollstellen dazu keine Daten vorgelegt haben

Übersicht der Anzahl der Ökobetriebe 2003

Übersicht der Anzahl der Ökobetriebe 2004

Die Kontrollstellen sind verpflichtet, der Landesanstalt vierteljährlich die Zahl der bei ihnen dem Kontrollverfahren unterworfenen Unternehmen zu melden. Diese Quartalsmeldungen sind bis spätestens zum Ende des Folgemonats der LfL vorzulegen. Eine Aktualisierung dieser Tabelle kann daher erst in der Mitte des folgenden Quartals erfolgen.



Mai 2006
Johannes Enzler
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Ernährung und Markt
Tel.: 089/17800-333 • Fax: 089/17800-332