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Verpflichtungserklärung für Betreiber von Biogasanlagen, die Gärreste an Bio-Betriebe abgeben:
Öko-Betriebe, die aus einer Biogasanlage Gärreste beziehen bzw. in eine Anlage Substrate liefern und Gärreste wieder zurücknehmen, müssen der Kontrollstelle eine Verpflichtungserklärung des Betreibers vorlegen, dass keine anderen als im Anhang I der VO (EG) Nr. 889/2008 aufgeführten Stoffe eingesetzt werden und die Kontrollstelle jederzeit Einblick in das Betriebstagebuch, auch vor Ort, nehmen kann.
Formblatt
- Verpflichtungserklärung mit Anhang der VO (EG) Nr. 889/2008
Januar 2012
Johannes Enzler, Martina Zengel
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Ernährung und Markt
Tel.: 089/17800-333 • Fax: 089/17800-332
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