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Rechtskonformer Umgang mit Tierarzneimitteln
Die Arzneimittelnachweisverordnung ist seit Januar 2007 in Kraft und erleichtert die Dokumentationsarbeit des Tierhalters. Bisher mussten sowohl der Tierarzt und der Landwirt Abgabe und Anwendung von Tierarzneimitteln schriftlich dokumentieren. Nach der neuen Verordnung entfällt diese doppelte Nachweispflicht. Der vom DBV geforderte Kombibeleg stellt eine Alternative dar.
Im folgenden Merkblatt sind die wesentlichen Änderungen und generellen Anforderungen bei der Anwendung und beim Umgang mit Tierarzneimitteln dargestellt.
Merkblatt zum rechtskonformen Umgang mit Tierarzneimitteln - mit Exkurs Impfstoffe
- (76 KB)
Beispiel für einen rechtskonformen Kombibeleg
- (25 KB)
Januar 2011
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Ernährung und Markt
Tel.: 089/17800-333 • Fax: 089/17800-332
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