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Erzeugererklärung zur Lebensmittelsicherheit
Ab 01.01.2010 dürfen Rinder, Schafe und Ziegen ohne Vorliegen der Erzeugererklärung nicht mehr geschlachtet werden.
Der Tierhalter hat nach dem Futtermittel- und Lebensmittelhygienerecht der EU zu gewährleisten, dass von seinem Schlachtvieh keine gesundheitliche Gefahr für den Konsumenten ausgeht. Dies muss er mit der "Information zur Lebensmittelkette" (auch "Informationen zur Lebensmittelsicherheit" oder "Erzeugererklärung" genannt) unterschriftlich bestätigen und damit nachweislich Verantwortung übernehmen.
Das folgende Merkblatt beinhaltet Informationen sowie ein Muster "Erzeugererklärung zur Lebensmittelsicherheit".
Merkblatt Erzeugererklärung zur Lebensmittelsicherheit
- mit Standarderklärung für alle Tierarten
Information zu weiteren "Begleitpapieren":
Bei Tiertransporten ist aus Tierschutzgründen das Tier-Transportpapier mitzuführen (nicht nötig beim Transport eigener Tiere mit betriebseigenem Fahrzeug unter 50 km Transportentfernung).
Beim Verbringen von Schafen und Ziegen ist ein Begleitpapier entsprechend der Viehverkehrsverordnung (VVVO) zu erstellen, dem Empfänger auszuhändigen und von diesem mindestens drei Jahre aufzubewahren.
Schweine müssen beim Verbringen zu oder von einem Viehmarkt/Sammelstelle von einem Begleitpapier, das auch in elektronischer Form erstellt werden kann, oder von einem sonstigen Dokument mit entsprechendem Inhalt (Name und Anschrift oder Betriebsnummer des abgebenden Tierhalters, Anzahl der verbrachten Schweine und die Kennzeichnung) begleitet werden. Der Empfänger hat die Dokumente mindestens drei Jahre aufzubewahren.
Tier-Transportpapier
- (LfL)
Begleitpapier für Schafe und Ziegen
- (25 KB)
Begleitpapier für Schweine
- (11 KB)
Information zum Rinderpass bzw. Stammdatenblatt
- (LKV)
Januar 2010
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Ernährung und Markt
Tel.: 089/17800-333 • Fax: 089/17800-332
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