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Nachhaltigkeitsverordnungen für Biokraftstoffe und Stromerzeugung aus Biomasse

Blühendes Rapsfeld


Nachhaltigkeits-Zertifizierungssysteme für flüssige Biomasse zur Stromerzeugung und für die Biokraftstoffproduktion, national umgesetzt durch die BioSt- und Biokraft-Nachhaltigkeitsverordnungen, beinhalten ökologische Vorgaben bezüglich der Umweltverträglichkeit. Hauptziele sind der Nachweis, dass durch deren Einsatz die Treibhausgase um 35 % (ab 2017: 50 % 2018: 60%) gesenkt sowie für deren Produktion keine Flächen mit hohem Wert für die Natur und für die biologische Vielfalt verwendet werden.




Zugelassene Zertifizierungssysteme



Mai 2012
Josef Schnell
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Ernährung und Markt
Tel.: 089/17800-333 • Fax: 089/17800-332