Formulare für Legehennenbetriebe/Brütereien sowie die Vermarktung von Eiern

Meldung zum durchschnittlich gehaltenen Legehennenbestand

Angaben zum durchschnittlichen Legehennenbestand als Vorlage zur Meldung nach Art. 29 der VO (EG) NR. 2295/2003 sind nicht mehr notwendig.

Im Falle eines Printerdefekts sind die Eier entweder für die Dauer des Defekts nicht zu vermarkten oder von Hand zu stempeln bzw. in einer anderen Packstelle zu printen.


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Registrierung von Legehennenbetrieben

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