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Schlachtviehpreise

Die aktuellen Schlachtviehpreise aus der amtlichen Preisfeststellung sind für Schweine jeden Dienstag (ab 14.00) und für Rinder jeden Mittwoch (ab 14.00) abrufbar.

Mit nachfolgendem Link erhalten Sie die aktuellen Schlachtviehpreise der Vorwoche für Rinder und Schweine:

Aktuelle Schlachtviehpreise - Bayern

Aktuelle Schlachtviehpreise - Baden-Württemberg


Erläuterung zur amtlichen Preisfeststellung

  • Wozu?

    Aufgrund des ständigen Wechsels von Angebot und Nachfrage unterliegt das Marktgeschehen auf dem Schlachtviehsektor starken Schwankungen. Die Marktübersicht wird durch eine Vielzahl von Lieferanten (Landwirte oder Händler, EG`s etc.) und Abnehmern erschwert. Um dennoch Markttransparenz zu gewährleisten, wurde die amtliche Preisfeststellung geschaffen.
    Sie stellt die Grundlage für aussagefähige und vergleichbare Preise dar.
  • Wer ist zuständig ?

    Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), Institut für Ernährung und Markt ist die zuständige Stelle für die Erstellung und Bekanntgabe der amtlichen Preisfeststellung in Bayern.

    Das Fleischgesetz sowie die erste Fleischgesetz-Durchführungsverordnung regeln den Ablauf.
  • Wer meldet ?

    Jeder Betrieb in Bayern, der durchschnittlich pro Woche mehr als 75 Rinder, 200 Schweine oder 75 Schafe schlachtet, ist gesetzlich verpflichtet, Preismeldungen abzugeben.

    Dies sind wöchentlich ca. 20 Meldungen für Rinder und Kälber und 37 für Schweine.

    Die restlichen Betriebe sind von der Meldepflicht befreit.
  • Was muss wöchentlich gemeldet werden ?

    - Stückzahl
    - Schlachtgewicht
    - der an die Lieferanten mit dem Schlachtgewicht gewogene Auszahlungspreis frei Eingang Schlachtstätte,
    unterteilt nach Kategorie, Handelsklasse und pauschal.

Hier finden Sie ausführliche Informationen zum Ablauf der amtlichen Preisfeststellung:  PDF-Dokument



Ralf Bundschuh, Michael Isenberg
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Ernährung und Markt
Tel.: 089/17800-333 • Fax: 089/17800-332