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Landesanstalt für LandwirtschaftFischerei → Staatliche Fischerprüfung
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Der Weg zur staatlichen Fischerprüfung in Bayern

Angler-Symbol-Bild

Die staatliche Fischerprüfung findet jährlich landeseinheitlich am ersten Samstag im März statt. Falls Sie ordnungsgemäß angemeldet sind und die Prüfungsgebühr fristgerecht überwiesen haben, jedoch nicht an der Prüfung teilnehmen können oder nicht bestanden haben, besteht die Möglichkeit am letzten Samstag im Juni an einer Wiederholungsprüfung teilzunehmen.

Mit bestandener Fischerprüfung können Sie bei Ihrer Gemeinde einen Fischereischein beantragen.

Die Informationen unter den folgenden Punkten sollen Sie sicher zum Fischerprüfungszeugnis und damit zum Fischereischein führen.

Anmeldung zur Hauptprüfung

Online-Anmeldung

Sie können Ihre Anmeldedaten bis einschließlich

01. Dezember (Ausschlussfrist)

des der Prüfung vorhergehenden Jahres online eingeben. Bitte beachten Sie dabei die Hinweise, die während der Eingabe auf dem Bildschirm erscheinen.

Drucken Sie am Ende Ihre Anmeldebestätigung und Rechnung aus.

Welche Anmeldungen werden nicht angenommen?

Verspätete und unvollständige Anmeldungen sowie Anmeldungen von Personen die am Prüfungstag das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden zurückgewiesen.

Änderung/Korrektur Ihrer persönlichen Daten

Ist Ihr Name oder die Anschrift fehlerhaft oder unvollständig erfasst, kann dies zu Problemen bei der Zustellung Ihres Ladungsschreibens sowie Prüfungsergebnisses führen. Ein fehlerhafter Zeugnisdruck führt dazu, dass Ihnen Ihre zuständige Gemeinde später keinen Fischereischein ausstellen kann.
Teilen Sie deshalb Änderungen oder Korrekturen Ihrer persönlichen Daten dem Landesfischereiverband Bayern e.V. mit.

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Prüfungsgebühr

Bitte begleichen Sie die Prüfungsgebühr von

30 Euro bis spätestens zum 15. Dezember (Ausschlussfrist)

Überweisen Sie die Prüfungsgebühr genau nach den Angaben auf Ihrer Anmeldebestätigung und Rechnung mit Überweisungsformular oder über Online-Banking.

Wenn Sie die Anleitung nicht genau befolgen, laufen Sie Gefahr, dass die Prüfungsgebühr nicht auf Ihre Anmeldung bezogen verbucht werden kann und zurück überwiesen wird.

Nur wenn die Zahlung der Prüfungsgebühr fristgerecht und zugeordnet zu Ihren Anmeldedaten auf dem angegebenen Konto verbucht ist, können Sie an der Fischerprüfung des nächsten Jahres teilnehmen!

Bitte bewahren Sie den von Ihrer Bank erhaltenen Kontoauszug oder Ausdruck Ihrer Online-Banküberweisung als Nachweis Ihrer fristgerechten Einzahlung auf.

Sie haben Ihre Anmeldebestätigung und Rechnung verloren:

Bei Verlust Ihrer Anmeldebestätigung und Rechnung drucken Sie entweder mit Ihrer persönlichen Kennung selber eine Zweitschrift aus dem Internet oder Sie fordern schriftlich eine Zweitschrift beim Landesfischereiverband Bayern e.V. an.

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Fristen

Die Prüfungsbehörde hat keine Möglichkeit nach Ablauf der Ausschlussfristen verspätete Anmeldungen oder Zahlungen zu berücksichtigen.

Dies trifft auch dann zu, wenn die Einzahlung der Prüfungsgebühr aufgrund eines Fehlers auf dem Überweisungsauftrag, eines Bankirrtums oder aufgrund mangelnder Kontodeckung nicht fristgerecht eingeht.

Bei verspäteter Anmeldung und/oder verspätetem Zahlungseingang ist die Zulassung zur Haupt- oder Wiederholungsprüfung nicht möglich. Die Gebühr wird nicht auf das nächste Prüfungsjahr angerechnet. Bitte haben Sie Verständnis, dass jeder Prüfungsbewerber gleich behandelt wird.

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Überprüfung des Anmeldestatus – Ausdruck von personenbezogenen Formularen

Sobald Sie angemeldet sind, können Sie mit Ihrer persönlichen Kennung bestehend aus

Teilnehmernummer - Geburtsdatum - Familienname - Vorname

folgende personenbezogene Informationen in der Datenbank Fischerprüfung online abfragen sowie diverse Ausdrucke erstellen:

  • Den Bearbeitungsstand Ihres Anmeldeverfahrens kontrollieren (z.B. Anmeldedaten, Zahlungseingang der Prüfungsgebühr, Einteilung in ein Prüfungslokal)
  • Zweitschriften ausdrucken (z.B. Anmeldebestätigung und Rechnung)
  • Musterbriefvorlagen ausdrucken (z.B. Rücktritt von der Prüfung, Antrag auf Dolmetscher oder Lesehilfe, Antrag auf Wechsel des Prüfungslandkreises, Mitteilung an Prüfungsbehörde zur Änderung/Korrektur Ihrer persönlichen Daten)

Überprüfen Sie auf jeden Fall rechtzeitig vor dem 15. Dezember Ihren Bearbeitungsstand!

Nur wenn Sie dort den Vermerk

Gebühr bezahlt, zur Prüfung einzuteilen

finden, konnte die Zahlung korrekt verbucht werden. Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte an den Landesfischereiverband Bayern e.V..

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Dolmetscher

Zur Übersetzung der Prüfungsfragen kann ein staatlich beeideter Dolmetscher entweder direkt beim Online-Anmeldeverfahren oder in schriftlicher Form bis spätestens zum 15. Januar beantragt werden. Für die schriftliche Form drucken Sie das Formblatt selbst aus („Überprüfung meines Anmeldestatus“ dort „Nachträglicher Antrag auf Dolmetscher“) und schicken den Antrag an das für Sie zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) oder an den LFV.
Auskünfte über Dolmetscher erhalten Sie vom Landgericht oder ihrer Stadtverwaltung.

Bitte beachten Sie: Der Antragssteller übernimmt die Kosten für den Dolmetscher und falls erforderlich für einen zusätzlichen Prüfungsraum.

Sollten für eine Sprache mehr als 200 Anträge auf Dolmetscher eingehen, wird alternativ zu o.g. Vorgehensweise bis Jahresende der Erwerb einer schriftlichen Übersetzung der Prüfungsfragen angeboten. In diesem Fall werden Sie rechtzeitig über das weitere Vorgehen informiert.

Lesehilfe

Personen mit einer Leseschwäche (Legasthenie) können für die Prüfung eine Lesehilfe beantragen. Nach der Onlineanmeldung kann unter „Überprüfung meines Anmeldestatus“ einen Antrag auf Lesehilfe ausgedruckt werden. Der ausgefüllte Antrag sowie eine ärztliche oder schulische Bescheinigung oder ein Attest über Legasthenie schicken Sie an das für Sie zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) oder an den LFV.

Bitte beachten Sie: Der Antragssteller übernimmt die anfallenden Kosten (evtl. zusätzlichen Raum).

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Vorbereitungslehrgang

Lehrgangspflicht

Wer die Fischerprüfung ablegen will, muss an einem Vorbereitungslehrgang teilnehmen.
Nähere Informationen über die Ausbildungsinhalte entnehmen Sie dem Ausbildungsplan.

Bewerber, die den Nachweis der Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang zur Prüfung nicht vorlegen können werden von der Prüfung ausgeschlossen!

Ausbildungsplan

Anmeldung zum Lehrgang

Anbieter von Vorbereitungslehrgängen sind z. B. Fischereiverbände, örtliche Fischereivereine und Schulungsgemeinschaften. Suchen Sie sich einen für Sie von den Unterrichtszeiten und dem Veranstaltungsort geeigneten Vorbereitungslehrgang aus und melden Sie sich beim Anbieter dieses Lehrgangs an.

Liste der Vorbereitungslehrgänge

Lehrinhalte, Prüfungsstoff

Die Lehrgänge umfassen folgende Prüfungsgebiete:

  • Fischkunde
  • Gewässerkunde
  • Schutz und Pflege der Fischgewässer, Fischhege
  • Fanggeräte, fischereiliche Praxis, Behandlung der gefangenen Fische
  • Einschlägige Rechtsvorschriften
  • praktische Einweisung in den Gebrauch der Fanggeräte
  • praktische Einweisung in die Behandlung der gefangenen Fische

Insgesamt müssen mindestens 30 Stunden (je 60 Minuten) absolviert werden.
In den Fachgebieten 1 – 5 müssen mindestens je drei Stunden besucht werden,
in den Fachgebieten 6 und 7 mindestens je eine Stunde.

Die meisten Lehrgänge bieten Ihnen ein deutlich höheres Angebot an Unterrichtsstunden.

Unsere Empfehlung:

Besuchen Sie alle Unterrichtsstunden, die in Ihrem Lehrgang angeboten werden. Bei komplettem Lehrgangsbesuch, verbunden mit Heimstudium Ihrer Arbeitsbücher zum Lehr- und Prüfungsstoff und Tests Ihres Wissens durch Beantwortung von Fragen, die so oder ähnlich in der Prüfung auf Sie zukommen können, sollten Sie beim ersten Anlauf zu den erfolgreichen Prüfungsabsolventen gehören.

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Prüfungslokal, Einladung zur Hauptprüfung

Prüfungslokal

Das Prüfungslokal, in das Sie eingeteilt werden, befindet sich in der Regel in Ihrem Wohnlandkreis, bei kreisfreien Städten im Stadtgebiet.

Wenn Sie die Fischerprüfung nicht in Ihrem Wohnlandkreis ablegen wollen, teilen Sie bitte dem Landesfischereiverband Bayern e.V. schriftlich

bis spätestens 26. Januar

den gewünschten Landkreis in Bayern mit.

(Briefvorlage im Internet siehe „Ausdruck von personenbezogenen Formularen“)

Falls Sie nach dem 26. Januar aus triftigem Grund die Fischerprüfung nicht in Ihrem Wohnlandkreis ablegen können, wenden Sie sich bitte umgehend schriftlich an den Landesfischereiverband Bayern e.V. mit Angabe der Verhinderung und schriftlicher Bestätigung ihres Arbeitgebers, Kurklinik etc.(Briefvorlage im Internet).

Einladung zur Prüfung

Sie erhalten ca. 3 Wochen vor dem Prüfungstermin ein Ladungsschreiben. Dieses enthält neben Hinweisen zur Prüfung genaue Angaben zu Ihrem Prüfungslokal und zum Prüfungstermin (Datum, Uhrzeit).
Die Einladung wird an Ihre Postanschrift versandt. Falls Ihnen zwei Wochen vor der Prüfung keine Ladung zur Prüfung zugestellt wird, wenden Sie sich bitte umgehend an den Landesfischereiverband Bayern e.V..

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Rücktritt - Nichtteilnahme an der Hauptprüfung

Teilnehmer, die sich schriftlich von der Hauptprüfung abgemeldet haben (Ausdruck von personenbezogenen Formularen) oder die aus verschiedenen Gründen am Tag der Hauptprüfung verhindert sind, haben die Möglichkeit an einer Wiederholungsprüfung teilzunehmen.

Die Erstattung der Prüfungsgebühr kann nur verlangen, wer in Folge einer unrichtigen Sachbehandlung durch die Prüfungsbehörde an der Prüfung nicht teilnehmen konnte. Eine Erstattung der Prüfungsgebühr aus anderen Gründen sowie ein Übertrag auf die nächste Prüfung ist nicht möglich.

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Haupt- und Wiederholungsprüfung

Was müssen Sie zur Prüfung mitbringen?

Am Prüfungstag werden vor Einlass in das Prüfungslokal Ihre Personalien und die Zulassungsvoraussetzungen überprüft. Bringen Sie deshalb folgende Unterlagen zur Prüfung mit:

  • amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Führerschein)
  • bei Jugendlichen ohne Lichtbildausweis die Geburtsurkunde
  • Ihr Ladungsschreiben
  • den Ausbildungsnachweis mit Lehrgangsbestätigung
  • Bleistift 2 B und Radiergummi

Was müssen Sie bei der Prüfung beachten?

Beachten Sie die Hinweise zum Ausfüllen des Prüfungsbogens genau.

Am Ende der Prüfung geben Sie die vollständig ausgefüllte letzte Seite des Prüfungsbogens (Prüfungsbeleg mit den von Ihnen gekennzeichneten Antworten zu den 60 Fragen) beim Prüfungspersonal ab.

Sie dürfen während der Prüfung keinen Kontakt mit anderen Prüfungsbewerbern aufnehmen und keine unerlaubten Hilfsmittel (Fachliteratur, Aufzeichnungen, Mobilfunkgeräte und ähnliches) bei sich führen oder benützen. Bei einem Verstoß gegen diese Vorschriften werden Sie von der Prüfung ausgeschlossen. Nehmen Sie deshalb am besten unerlaubte Hilfsmittel nicht mit zur Prüfung und auf keinen Fall mit in den Prüfungsraum.

Wie wird geprüft?

Die Prüfung ist schriftlich (multiple choice). Sie haben zwei Stunden Zeit, je 12 Fragen aus fünf Prüfungsgebieten zu beantworten. Eine zusätzliche praktische oder mündliche Prüfung gibt es nicht.

Die Prüfung ist bestanden, wenn in jedem Prüfungsgebiet nicht mehr als die Hälfte der 12 Fragen und von den insgesamt 60 Fragen nicht mehr als 15 nicht oder nicht richtig beantwortet sind.


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Prüfungsergebnis

Das Prüfungsergebnis wird Ihnen 4 - 6 Wochen nach der Prüfung vom Institut für Fischerei zugesandt.


Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Prüfungszeugnis. Die erzielte Punktzahl wird aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes nicht mitgeteilt.

Haben Sie die Prüfung nicht bestanden, erhalten Sie einen Bescheid über das Prüfungsergebnis mit Angaben der Fehlerzahl bezogen auf die Prüfungsgebiete.

Aus Gründen des Datenschutzes dürfen wir Ihnen das Prüfungsergebnis telefonisch nicht mitteilen.

Falls Sie 6 Wochen nach der Prüfung noch keine schriftliche Mitteilung über das Prüfungsergebnis erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Institut für Fischerei.

Sie haben die Prüfung nicht bestanden

Sollten Sie die Hauptprüfung nicht bestanden haben, so haben Sie die Möglichkeit an der Wiederholungsprüfung teilzunehmen.

Wiederholungsprüfung

Personen, die ordnungsgemäß zur Hauptprüfung angemeldet waren (Anmeldung und fristgerechte Einzahlung) aber nicht zur Prüfung erscheinen konnten oder diese nicht bestanden haben, können an einer Wiederholungsprüfung teilnehmen.


Bitte beachten Sie, dass zur Wiederholungsprüfung keine Prüfungsteilnehmer aus vorherigen Jahren oder Neuanmeldungen berücksichtigt werden können. Personen die wegen Unterschleifs von der Hauptprüfung ausgeschlossen wurden, dürfen an der Wiederholungsprüfung nicht teilnehmen.


Nach fristgerechtem Eingang der Wiederholungsprüfungsgebühr von

30 Euro zum 02. Mai (Ausschlussfrist)

sind Sie verbindlich angemeldet.

Bitte übernehmen Sie auf dem Überweisungsträger alle Daten, die Sie bereits zur Einzahlung für die Hauptprüfung angegeben haben.

Etwa vier Wochen vor der Wiederholungsprüfung erhalten Sie ein Ladungsschreiben mit dem Hinweis Ihres Prüfungslokals.

Bitte beachten Sie, dass für die Wiederholungsprüfung je Regierungsbezirk nur ein bis zwei Lokale zur Verfügung stehen und dass damit eine längere Anreisezeit verbunden sein kann.

Ein Prüfungslokalwechsel ist nicht möglich.

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Zuständigkeiten

örtliche Prüfungsbehörde

  • Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

    - Bitte entnehmen Sie das für Sie zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ihrer Anmeldebestätigung und Rechnung

ist im Rahmen der Prüfung für Folgendes zuständig:


Entgegennahme und Bearbeitung von Anträgen auf Prüfungserleichterung (Zulassung eines Dolmetschers oder einer Lesehilfe)

Durchführung der Prüfung für den Zuständigkeitsbereich (Festlegung der Prüfungsräume, Einteilung der Bewerber in die Prüfungslokale, Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen der Bewerber bei Einlass in das Prüfungslokal, Abnahme und Beaufsichtigung der Prüfung, Übermittlung der Prüfungsunterlagen an das Institut für Fischerei)

Anmeldeverfahren:

  • Landesfischereiverband Bayern e.V., Pechdellerstr. 16 81545 München
    Tel.: 089/6427 2623 Fax: 089/6427 2666

ist im Rahmen der Prüfung für Folgendes zuständig:


Entgegennahme und Bearbeitung der schriftlichen Anmeldungen zur Prüfung

Überprüfung des Zahlungseingangs der Prüfungsgebühr; Bearbeitung von Fragen zur Zahlung der Prüfungsgebühr

Notwendige Korrekturen der persönlichen Daten der Bewerber

Anträge auf Ablegung der Prüfung außerhalb des Wohnlandkreises

Organisation der Wiederholungsprüfung (Festlegung der Prüfungsräume)

Zentrale Prüfungsbehörde

  • Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Fischerei, Weilheimer Str. 8 82319 Starnberg
    Tel.: 08151/26 92 130 Fax: 08151/26 92 -170

ist im Rahmen der Prüfung für Folgendes zuständig:


Landeseinheitliche Festlegung des Anmeldeverfahrens zur staatlichen Fischerprüfung und des Verfahrens zur Zahlung der Prüfungsgebühr

Ausschluss der Bewerber vom weiteren Prüfungsverfahren deren Prüfungsgebühr nicht fristgerecht einbezahlt wurde

Erstellung des landeseinheitlichen Prüfungsbogens und Zuleitung der benötigten Prüfungsbögen an die örtliche Prüfungsaufsicht

Erstellung und Versand der Ladungsschreiben an die Prüfungsbewerber

Zentrale Auswertung der Prüfungsbelege und Mitteilung des Prüfungsergebnisses an die Bewerber (Zusendung von Prüfungszeugnis bzw. Bescheid über Nichtbestehen der Prüfung)

Bearbeitung von Fragen zum Prüfungsergebnis

Bearbeitung von fischereifachlichen Fragen und Fragen zur Fischerprüfung mit überregionaler oder landesweiter Bedeutung



Der Weg zur Staatlichen Fischerprüfung  PDF-Dokument - (pdf)



September 2010
Dr. Eberhard Leuner
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Fischerei