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Landesanstalt für LandwirtschaftFischerei → Staatliche Fischerprüfung
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Ausbildungsplan für Vorbereitungslehrgänge

Vorbemerkung:

Der Ausbildungsplan ist der verbindliche Rahmen für Vorbereitungslehrgänge zur staatlichen Fischerprüfung in Bayern. Er gibt den Lehr- und Prüfungsstoff sachlich und zeitlich vor.

Ein Prüfungsbewerber muss mindestens 30 Stunden a´60 Minuten eines Vorbereitungslehrgang besuchen, empfohlen wird der Besuch von 42 Stunden a´60 Minuten.

In den Fachgebieten 1 – 5 müssen mindestens je drei Stunden besucht werden.

In der folgenden Auflistung der Lehrinhalte werden Richtwerte zur Ausbildungsdauer gegeben.

1. - 5. Theoretische Ausbildung

1. Fischkunde (minimum 7 Std.) (empfohlen 9 Std.)

1.1 Allgemeine Fischkunde
1.2 Spezielle Fischkunde

2. Gewässerkunde (minimum 5 Std.) (empfohlen 7 Std.)

2.1 Gewässerkunde, Gewässerökologie
2.2 Pflanzen am und im Gewässer
2.3 Tiere am und im Gewässer

3 Schutz und Pflege der Fischgewässer, Fischhege (minimum 4 Std.) (empfohlen 6 Std.)

3.1 Grundlagen der Fischhege und Fischbewirtschaftung
3.2 Spezielle Fischhege
3.3 Biotopschutz
3.4 Krankheiten bei Fischen und Krebsen
3.5 Maßnahmen bei Gewässerverunreinigungen und Fischsterben

4. Fanggeräte, fischereiliche Praxis, Behandlung gefangener Fische (minimum 5 Std.) (empfohlen 7 Std.)

4.1 Angelruten
4.2 Angelrollen
4.3 Angelschnüre
4.4 Vorfächer
4.5 Knoten
4.6 Posen (Schwimmer)
4.7 Wirbel und Einhänger
4.8 Beschwerung
4.9 Haken
4.10 Künstliche Köder
4.11 Geräte zur Anlandung des Fanges
4.12 Zusatzausrüstung zum Angeln
4.13 Natürliche Köder und ihr Gebrauch
4.14 Fangmethoden
4.15 Behandlung gefangener Fische

5. Rechtsvorschriften (minimum 5 Std.) (empfohlen 7 Std.)

5.1 Fischereirecht
5.2 Tierschutzrecht
5.3 Wasserrecht
5.4 Naturschutzrecht
5.5 Verfassung des Freistaates Bayern
5.6 Waffengesetz

6.-7. Praktische Ausbildung

6. Praktische Einweisung in den Gebrauch der Fanggeräte (minimum 2 Std.) (empfohlen 3 Std.)

6.1 Praktische Übungen im Binden von Knoten
6.2 Kontrolle von Angelgeräten vor dem Einsatz
6.3 Praktische Übungen im Zusammenstellen von Angelgerät

7. Praktische Einweisung in die Behandlung gefangener Fische (minimum 2 Std.) (empfohlen 3 Std.)

7.1 Behandlung von Fischen, die zurückgesetzt werden sollen
7.2 Hältern von Fischen
7.3 Praktische Übungen zum Töten und Schlachten von Fischen

Detailierter Ausbildungsplan  PDF-Dokument



Oktober 2011
Dr. E. Leuner
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Fischerei