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Fischetikettierung
Die Vielfalt der im Handel angebotenen Fische und Fischereierzeugnisse nimmt zu. Infolge dessen hat die Europäischen Kommission entschieden, dem Verbraucher einschlägige Informationen über die Hauptmerkmale der Erzeugnisse an die Hand zu geben. Im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 104/2000 über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und Aquakultur wurden daher zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften für Fische und bestimmte Fischereierzeugnisse festgelegt.
In Bayern erfolgt die Kontrolle der genannten Etikettierungsvorgaben durch die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), Institut für Ernährung und Markt.
Ausführungen zur Fischetikettierung des Instituts für Ernährung und Markt der LfL
April 2011
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Fischerei
Tel.: 08151/2692-121 • Fax: 08151/2692-170
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