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Beispiele für die Dokumentation von Pflanzenschutzmittelanwendungen im Gartenbau
Im Pflanzenschutzgesetz (§ 6 Abs. 4) sind die Daten, die aufgezeichnet werden müssen, festgelegt, nicht aber die Form. Deshalb sind unterschiedliche Verfahren zulässig, wie z. B.
- formlos (im Taschenkalender)
- Formblätter (Muster unten)
- schriftliche Schlagkarteien (LKP und andere Anbieter)
- PC-Schlagkarteien (beispielsweise Erzeugerring im Gemüsebau)
Hier finden Sie zwei Beispiele für die Dokumentation von Pflanzenschutzmittelanwendungen im Gartenbau:
März 2010
Jakob Maier, Dr. Wolfgang Kreckl
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Pflanzenschutz
Tel.: 08161/71-5651 • Fax: 08161/71-5735
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