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Beispiele für die Dokumentation von Pflanzenschutzmittelanwendungen im Gartenbau
Im Pflanzenschutzgesetz (§ 11 Abs. 1) sind die Daten, die aufgezeichnet werden müssen, festgelegt, nicht aber die Form. Deshalb sind unterschiedliche Verfahren zulässig, wie z. B.
- formlos (im Taschenkalender)
- Formblätter (Muster unten)
- schriftliche Schlagkarteien (LKP und andere Anbieter)
- PC-Schlagkarteien (beispielsweise Erzeugerring im Gemüsebau)
Hier finden Sie zwei Beispiele für die Dokumentation von Pflanzenschutzmittelanwendungen im Gartenbau:
März 2012
Jakob Maier, Dr. Wolfgang Kreckl
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Pflanzenschutz
Tel.: 08161/71-5651 • Fax: 08161/71-5735
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