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Herbizideinsatz in ein- und zweijährigen Sommerblumen und Knollen

Einleitung:

In den letzten Jahren haben die Flächen zum Selberschneiden von Blumen stark zugenommen, da sie den Landwirten und Gärtnern eine zusätzliche Einnahmequelle bieten. Dabei werden gut gepflegte Anlagen, die ein breites Spektrum an Frühjahrsblühern, Sommerschnittblumen und Stauden in einem Zeitraum von Frühling bis in den Herbst hinein anbieten stärker frequentiert. Der Einsatz von Bodenherbiziden nach dem Pflanzen kann den Aufwuchs von Unkräutern ca. 8 bis 10 Wochen hinauszögern. Außerdem wachsen die Kulturpflanzen oft besser, da der Konkurrenzdruck durch das Unkraut fehlt. In krautigen Gewächsen führt der Herbizideinsatz jedoch oft zu Unverträglichkeiten wie z.B. Wachstumsdepressionen, Nekrosen, Chlorosen oder anderen Verfärbungen. Die Schäden können im Extremfall zum Totalausfall führen. Daher ist es für den Praktiker sehr wichtig zu wissen, welches Herbizid in welchen Kulturen verträglich ist und zu welchem Zeitpunkt es angewandt werden sollte.
An der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft wurden in den vergangenen Jahren umfangreiche Versuche zur Kulturpflanzenverträglichkeit von einjährigen Sommerblumen für den Schnitt, von zweijährigen Frühjahrsblühern sowie von Knollengewächsen durchgeführt.


Sonnenblume "Pacino"

Material und Methoden:

Bei den Versuchen handelte es sich um 1 faktorielle Blockanlagen mit 3 bis 4fachen Wiederholungen. Die Parzellengröße betrug mindestens 5 m². Die Bodenherbizide wurden zwischen 3 und 10 Tage nach dem Pflanzen der Kulturen auf unkrautfreien Boden ausgebracht. Teilweise wurden in den einzelnen Jahren verschiedene Aufwandmengen geprüft. Die Bonituren erfolgten in regelmäßigen Abständen ab einer Woche nach der ersten Behandlung bis zu 3 Monaten nach der letzten Behandlung. Dabei wurde die Schadwirkung der Herbizide auf die Unkräuter in % erfasst, sowie die Kulturpflanzenverträglichkeit durch den prozentualen Anteil der Schäden und den prozentualen Anteil der Ausdünnung in den 3 oder 4 Wiederholungen festgestellt.

Mittel Wirkstoff Geprüfte Aufwandmengen


Genehmigung


Boxer  Prosulfocarb

 
5,0 l/ha  § 18a 
Butisan  Metazachlor  1,5 bis 2,0 l/ha  § 18a 
Flexidor  Isoxaben  1,0 l/ha  § 18b 
Stomp Aqua  Pendimethalin  3,5 l/ha*  § 18b 

* = getestete Aufwandmenge 4,4 l/ha

Parallelimporte
Pflanzenschutzmittel, die in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR zugelassen sind und in der Zusammensetzung mit einem in Deutschland zugelassenen Mittel (Referenzmittel) übereinstimmen, benötigen keine eigene Zulassung, aber eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung des BVL. Diese „Parallelimportmittel“ sind in diesem Verzeichnis nicht aufgeführt. Eine Liste der anerkannten Parallelimportmittel ist im Internet des BVL verfügbar (www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel/zugelassene Pflanzenschutzmittel/Liste der Bescheinigungen zur Verkehrsfähigkeit von Parallelimporten).
(Stand: 12.12.2011)

Ergebnisse:

Nachfolgender Tabelle kann man die Verträglichkeiten einer Reihe von Kulturen, nach der Behandlung mit Bodenherbiziden, entnehmen, die eine Genehmigung nach § 18a haben, bzw. nach § 18b in Zierpflanzen genehmigungsfähig sind.

Boxer Butisan Flexidor Stomp
Ageratum houstonianum   ++     
Antirrhinum majus   – –    +/– 
Bellis perennis      
Briza maxima       ++ 
Callistephus chinensis ++  ++    ++ 
Centaurea cyanus plena ++  ++    ++ 
Chrysanthemum frutescens ++  ++    ++ 
Chrysanthemum indicum-Hybriden ++      ++ 
Chrysanthemum parthenium     ++ 
Clarkia amoena   ++     
Consolida ajacis ++  +/-     
Consolida regalis ++       
Cosmos bipinnatus ++   
Dahlia variabilis   ++     
Dianthus barbatus --  ++  ++ 
Dianthus plumarius   ++     
Gladiolus   ++     
Helianthus annuus ++    ++   
Helichrysum bracteatum ++  ++    ++ 
Helipterum eximium ++  ++    -- 
Lavatera trimestris   ++     
Myosotis sylvatica   --     
Tagetes erecta ++  --     
Viola x wittrockiana   ++     
Xeranthemum annuum   ++     
Zinnia angustifolia   ++     
Zinnia elegans +/-  ++     
++  komplett verträglich 
verträglich, anfangs geringe Wuchsdepressionen möglich 
+/-  geringfügige Unverträglichkeit, Wuchsdepressionen möglich 
nicht verträglich, deutlich sichtbare Schäden, vereinzelt Pflanzenausfälle 
- -  nicht verträglich, sehr starke Schäden, hohe Ausfälle 

Ohne Gewähr, die Empfehlungen in der Tabelle beziehen sich auf eigene Versuchserfahrungen. Bei nicht sachgemäßer Anwendung (höhere Aufwandmengen) oder bei anderen Bodenverhältnissen bzw. Witterungsumständen können Schäden nicht vollständig ausgeschlossen werden. Zur Sicherheit sollte die Verträglichkeit des jeweiligen Pflanzenschutzmittels zunächst immer an wenigen Pflanzen getestet werden.



Februar 2012
Margarete Schlegel
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Pflanzenschutz
Tel.: 08161/71-5651 • Fax: 08161/71-5735