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Verlängerung der Genehmigungsdauer
Genehmigungsbescheide nach § 18b PflSchG, die von der Bayerischen Landesanstalt für Bodenkultur und Pflanzenbau befristet waren, können bei Vorliegen der Voraussetzungen (z.B. zugelassenes Pflanzenschutzmittel) auf Antrag verlängert werden.
Neuanträge sind gesondert mit dem bisherigen Antragsformular zu stellen.
Dr. Josef Huber
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Pflanzenschutz
Tel.: 08161/71-5651 • Fax: 08161/71-5735
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