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Lagerung von Pflanzenschutzmitteln im landwirtschaftlichen und gärtnerischen Betrieb
Die verschiedenen "QS-Systeme", die eine umfassende Dokumentation aller Schritte beim Erzeuger vorschreiben, verlangen auch Angaben über die Lagerung von Pflanzenschutzmitteln auf dem Betrieb. Ebenso spielt die richtige Lagerung der Pflanzenschutzmittel bei den künftigen Kontrollen im Rahmen von Cross Compliance eine Rolle.
Die geltenden Vorschriften, die in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen verankert sind, sind in der LfL-Information "Sichere und ordnungsgemäße Lagerung von Pflanzenschutzmitteln im landwirtschaftlichen und gärtnerischen Betrieb" zusammengezogen und übersichtlich dargestellt. Der Schwerpunkt liegt bei den Vorschriften für die Lagerung geringer Mengen und bei der Darstellung der Risiken, die durch die Lagerung für Gewässer entstehen können.
Download der LfL-Information zur Lagerung von Pflanzenschutzmitteln
September 2004
Ulrich Steck
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Pflanzenschutz
Tel.: 08161/71-5651 • Fax: 08161/71-5735
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