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Westlicher Maiswurzelbohrer - Biologie und Bekämpfung
Der Westliche Maiswurzelbohrer (Diabrotica virgifera virgifera) stammt aus Amerika und wurde 1992 nach Jugoslawien verschleppt. Von dort aus hat sich der sehr mobile Käfer rasch in Europa ausgebreitet, dabei spielen über größere Entfernungen LKWs, die Bahn, Schiffe und vor allem Flugzeuge eine wichtige Rolle.
Westlicher Maiswurzelbohrer auf Maisblatt (Foto: JKI)
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Westlicher Maiswurzelbohrer auf Maisblatt - Nahaufnahme (Foto: JKI)
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Lockstofffalle im Maisfeld
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Maiswurzelbohrer-Fänge in Bayern
- Stand: 07.10.09
Biologie und Aussehen
Bekämpfung
Weitere Information zum Westlichen Maiswurzelbohrer
Biologie und Aussehen
Die Käfer sind 4 bis 8 mm lang. Sie haben einen dunklen Kopf, einen gelben Halsschild und schwarze Flügeldecken mit gelben Längsstreifen, die breiter oder schmäler sind oder ganz fehlen können.
Im Spätsommer legen die Weibchen ihre ca. 500 Eier bevorzugt in Maisfelder in die obere Bodenschicht bis 30 cm Tiefe ab. Nach der Winterruhe der Eier entwickeln sich ab Juni des nächsten Jahres die ersten Larven und beginnen mit dem Wurzelfraß an den Maispflanzen. Nach kurzer Puppenruhe schlüpfen die ersten Käfer im Juli. Die meisten Käfer sind im August zu erwarten.
Die Schäden an den Maispflanzen werden hauptsächlich durch die im Boden lebenden Larven verursacht. Anfänglich fressen die Larven Wurzelhaare, später bohren sie sich auch in kräftigere Wurzeln ein. Wegen fehlender Wurzeln verlieren die Pflanzen an Standfestigkeit und nehmen nur verringert Wasser und Nährstoffe auf. Bei guter Wasserversorgung wächst der untere Stängelbereich der Pflanze schräg, während sich der obere Teil wieder aufrichten kann („Gänsehalssyndrom“). Extremer Befall führt zu Lager (Umfallen der Pflanzen). Fressen viele Käfer während der Blüte an den Narbenfäden der Kolben, ist die Befruchtung gestört und die Einkörnung nur noch eingeschränkt möglich.
Bei starkem Befall wird der Mais erheblich geschädigt, mehr als 50% Ertragsverlust sind möglich. Wird auf einer befallenen Maisfläche im nächsten Jahr kein Mais angebaut, verkümmern dagegen die allermeisten Larven und das weitere Befallsrisiko ist gering.
Bekämpfung
Der Westliche Maiswurzelbohrer ist in der EU als Quarantäneschaderreger eingestuft. Die EU-Quarantänemaßnahmen sind in der Entscheidung der Kommission 2003/766/EG vom 24. Oktober 2003 über Sofortmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Schadorganismus Diabrotica virgifera LeConte in der Gemeinschaft festgelegt, geändert durch die Entscheidung vom 17.08.2006 (2006/564/EG) und durch die Entscheidung 2008/644/EG vom 06.08.2008. In Umsetzung dieser Entscheidung hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 10. Juli 2008 eine Verordnung zur Bekämpfung des Westlichen Maiswurzelbohrers erlassen, geändert durch die Verordnung vom 19.12.2008.
Verordnung zur Bekämpfung des Westlichen Maiswurzelbohrers
1. Ausrottung
Bei Fund eines Käfers in einem bisher befallsfreien Gebiet wird die Ausrottungsstrategie verfolgt.
Die Verordnung beinhaltet u.a. folgende Punkte:
- Meldepflicht:
Das Auftreten oder der Verdacht des Auftretens des Schädlings ist sofort dem Pflanzenschutzdienst, in Bayern der LfL, zu melden.
- Monitoring:
Mit Hilfe von Sexuallockstofffallen, die aus einer beleimten transparenten Folie und dem Pheromon bestehen, wird das Auftreten des Käfers ermittelt.
- Bekämpfung bei Befall:
Bei Fund eines Westlichen Maiswurzelbohrers ist eine Befallszone von mindestens 1 Kilometer Radius rund um das Befallsfeld und eine Sicherheitszone mit einem Umkreis von mindestens 5 Kilometer um die Befallszone festzusetzen. Die Zonen werden zwei Jahre nach dem Jahr, in dem zuletzt der Schadorganismus gefunden wurde, aufgehoben.
Maßnahmen in der Befallszone:
- im Befallsjahr Behandlung der Maisfelder mit einem wirksamen Insektizid gegen die adulten Käfer - im Befallsjahr keine Ernte von Maispflanzen vor dem 1. Oktober und kein Verbringen frischer Teile dieser Pflanzen vor dem 1. Oktober aus der Befallszone - Anbauverbot von Mais für zwei Jahre nach dem Fund - auf Feldern, auf denen kein Mais angebaut wird, ist der Maisdurchwuchs bis zum 14. Juni zu entfernen - kein Transport von Erde von Feldern, auf denen im Befallsjahr Mais angebaut war, von innerhalb der Befallszone nach außerhalb - Reinigung der landwirtschaftlichen Maschinen, die auf Maisfeldern verwendet wurden, vor Verlassen der Befallszone
Maßnahmen in der Sicherheitszone:
- in der Sicherheitszone darf auf den Flächen, auf denen im Jahr des Fundes Mais angebaut wurde, in zwei aufeinander folgenden Jahren nur einmal Mais angebaut werden.
Abweichend von den genannten Maßnahmen kann die LfL in Bayern zusätzliche zur Bekämpfung des Schadorganismus erforderliche Anordnungen treffen oder auf Antrag Ausnahmen von z.B. der Fruchtfolge genehmigen.
Allgemeinverfügungen der LfL
Allgemeinverfügungen der LfL über Maßnahmen zur Bekämpfung des Westlichen Maiswurzelbohrers; der genaue Grenzverlauf der festgelegten Zonen kann den beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und bei der LfL, Institut für Pflanzenschutz, ausliegenden Plänen entnommen werden:
Allgemeinverfügung vom 23.02.2010
- betreffend Gebiete der Stadt Freising und der Gemeinden Eitting, Hallbergmoos, Marzling, Langenbach und Oberding
Allgemeinverfügung vom 03.09.2008
- betreffend Gebiete der Gemeinden Kiefersfelden und Oberaudorf
Allgemeinverfügung vom 23.10.2008
- betreffend Gebiete der Gemeinden Kiefersfelden und Oberaudorf
Allgemeinverfügung vom 31.08.2009
- betreffend Gebiete der Stadt Freilassing, der Gemeinden Ainring, Saaldorf-Surheim und Markt Teisendorf
Allgemeinverfügung vom 18.09.2009
- betreffend Gebiete der Großen Kreisstadt Bad Reichenhall, der Stadt Freilassing, der Gemeinden Ainring, Anger, Bayerisch Gmain und Piding
Allgemeinverfügung vom 29.01.2010
- betreffend Gebiete der Stadt Freilassing, der Gemeinden Ainring, Saaldorf-Surheim und Markt Teisendorf sowie der Großen Kreisstadt Bad Reichenhall, der Gemeinden Anger, Bayerisch Gmain und Piding
2. Eingrenzung
Hat sich der Westliche Maiswurzelbohrer in einem Gebiet etabliert, wird zur Eingrenzungsstrategie übergegangen. Mit der Empfehlung über Programme zur Eingrenzung der weiteren Ausbreitung des Schadorganismus Diabrotica virgifera in Gemeinschaftsgebieten, in denen er nachgewiesen worden ist (2006/565/EG), zeigt die Kommission den Mitgliedstaaten Wege zur Eindämmung des Westlichen Maiswurzelbohrers auf. Mit der Änderung vom 19.12.2008 wurden die Eingrenzungsprogramme in die Verordnung zur Bekämpfung des Westlichen Maiswurzelbohrers aufgenommen.
Allgemeinverfügung der LfL
Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) hat zur Umsetzung des Eingrenzungsprogrammes in Niederbayern und in der Oberpfalz eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Das Eingrenzungsgebiet erstreckt sich über die Befallsgebiete und rund 30 Kilometer in das bisher befallsfreie Gebiet hinein. Befallsgebiete sind die Gemeinden, in denen bisher Käfer des Westlichen Maiswurzelbohrers gefunden wurden. Das Eingrenzungsgebiet umfasst die Städte Regensburg, Passau und Straubing sowie die Landkreise Cham, Deggendorf, Dingolfing-Landau, Freyung-Grafenau, Kelheim, Passau, Regen, Regensburg, Rottal-Inn und Straubing-Bogen. In diesem Gebiet darf Mais in drei aufeinander folgenden Jahren nur zweimal angebaut werden. In den Befallsgebieten wird der Maisanbau 2009 in der Fruchtfolge berücksichtigt. In dem neu hinzugekommenen Eingrenzungsgebiet in den Landkreisen Cham, Kelheim und Regensburg ist außerhalb der Befallsgebiete als erstes Zähljahr für die Fruchtfolgeregelung das Jahr 2010 anzuwenden, in dem übrigen Eingrenzungsgebiet beginnt die Berechnung der Fruchtfolge mit dem Jahr 2009. Zusätzliche Vorsorgemaßnahmen sind zu beachten. Der Pflanzenschutzdienst wird weiterhin ein intensives Monitoring mit Pheromonfallen durchführen.
Allgemeinverfügung der LfL vom 19.10.2009
Weitere Information zum Westlichen Maiswurzelbohrer
Anfragen an Diabrotica@LfL.bayern.de
Februar 2010
Carolin Bögel
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Pflanzenschutz
Tel.: 08161/71-5651 • Fax: 08161/71-5735
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