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Kartoffelzystennematoden – Biologie und Bekämpfung

Die Kartoffelzystennematoden Globodera rostochiensis und G. pallida sind als Quarantäneschaderreger eingestuft und werden durch die EU-Richtlinie 2007/33/EG geregelt. Die am 13. Oktober 2010 in Kraft getretene Verordnung zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses und der Kartoffelzystennematoden setzt die EU-Richtlinie in deutsches Recht um. Die angeordneten Maßnahmen dienen der Feststellung der Verbreitung der Kartoffelzystennematoden in Deutschland sowie der Verhinderung der weiteren Ausbreitung. Die erfolgreiche Bekämpfung dieser klassischen Fruchtfolgeschädlinge muss sich an der Biologie der Erreger orientieren, da es in Deutschland zurzeit keine zugelassenen chemischen Mittel zur Bekämpfung gibt. Deshalb liegt das Hauptaugenmerk darauf, das Pflanzgut frei von Kartoffelzystennematoden zu halten, indem nur auf nachweislich befallsfreien Flächen Pflanzgut produziert wird. Ansonsten besteht das vorgeschriebene Bekämpfungsprogramm auf Befallsflächen im Wesentlichen im Anbau resistenter Kartoffelsorten kombiniert mit Anbaupausen.



Bild links: Gequetschte Zysten, Bild Mitte: Globodera rostochiensis an Wurzeln, Bild rechts: Befallsnest im Bestand

Bild links: Gequetschte Zysten

Bild Mitte: Globodera rostochiensis an Wurzeln

Bild rechts: Befallsnest im Bestand





Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Pflanzenschutz
Tel.: 08161/71-5651 • Fax: 08161/71-5735