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Biotopindex
Im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile auf Gemeindebasis“, das vom Julius Kühn-Institut (JKI), Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, zusammen mit den Ländern und Gemeinden erstellt wurde, findet man im Tabellenkopf die Begriffe "Biotopindex" und "SOLL". Anhand der Zahlen in den beiden Spalten kann abgeleitet werden, wie weit die NT-Auflagen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln eingehalten werden müssen.
"Biotopindex"
Zur Feststellung des "Biotopindex" müssen auf Gemeindeebene der Agrarraum ohne Grünland sowie vorhandene Kleinstrukturen erfasst werden.
Das JuliusKühn-Institut arbeitet bei der Festlegung des Kleinstrukturverzeichnissen mit "ATKIS-Daten". ATKIS ist das amtliche topografisch-kartographische Informationssystem der Vermessungsverwaltungen aller Bundesländer. Aus diesem Datenwerk, das in digitalisierter Form vorliegt und in dem alle Flächen definiert enthalten sind, werden die Angaben zur Festlegung der geforderten Flächenanteile entnommen.
- Im ersten Schritt wird der Agarraum einer Gemeinde aus ATKIS erfasst.
Definition "Agrarraum"
- Im zweiten Schritt wird die Ausstattung des Agrarraums der Gemeinde mit naturnahen Biotopen ermittelt. Das sind alle flächenförmigen und linienförmigen Kleinstrukturen, die aus ATKIS entnommen werden können und nicht weiter als 500 m von den Agrarflächen entfernt sind.
Definition "Flächenförmige und linienförmige Kleinstrukturen"
- Dazu gehören auch zusätzliche Kleinstrukturen, die nicht aus ATKIS zu ermitteln sind und die als landesspezifische Besonderheiten bei der Pflanzenschutzintensität von den Bundesländern in bestimmter Form und zu bestimmten Fristen an das JKI gemeldet werden können.
Definition "Zusätzliche Kleinstrukturen"
Der "Biotopindex" errechnet sich wie folgt:
"Biotopindex" (einer Gemeinde) = Summe aller Kleinstrukturen x 100 geteilt durch (Summe aller Kleinstrukturflächen + Agrarflächen ohne Grünland)
Dieser Wert ist der in einer Gemeinde vorhandene prozentuale Flächenanteil an naturnahen Biotopen. Diese sind erforderlich, um eine Wiedererholung von terrestrischen Lebensgemeinschaften (Tiere, Pflanzen) nach Pflanzenschutzanwendungen zu verbessern.
"SOLL"
Dem "Biotopindex" steht das "SOLL" gegenüber. Es spiegelt die vorgeschriebenen Anforderungen an die Mindestausstattung mit naturnahen Biotopen in einer Gemeinde wider.
- Für Gemeinden ohne chemische Pflanzenschutzanwendung sind mindestens 5 % der Fläche als Ausstattung mit naturnahen Biotopen erforderlich.
- Für Gemeinden mit maximaler Pflanzenschutzintensität (Obst- und Weinbaugemeinden) sind mindestens 20 % der Fläche als Ausstattung mit naturnahen Biotopen erforderlich. Bei der Berechnung werden verschiedene Gegebenheiten berücksichtigt:
Gegebenheiten in einer Gemeinde, die bei Bestimmung des "SOLL" berücksichtigt werden
Das "SOLL" (einer Gemeinde) = notwendiger Anteil naturnaher Biotope zwischen 5 % und 20 % Fläche, ermittelt aus der Intensität des Pflanzenschutzes in den Kulturen, die in der Gemeinde angebaut werden.
Bewertung der Zahlen im Kleinstrukturverzeichnis
- Wenn der "Biotopindex" in der Tabelle größer ist als das "SOLL", erfüllt die Gemeinde die notwendigen Vorgaben für die Wiedererholungsfähigkeit von terrestrischen Lebensgemeinschaften (Tiere, Pflanzen). Hier müssen nur bestimmte NT-Auflagen beachtet werden.
- Im umgekehrten Fall reicht die Wiedererholungsfähigkeit für terrestrische Lebensgemeinschaften (Tiere, Pflanzen) nicht aus. Alle NT-Auflagen müssen unbedingt beachtet werden.
- Bei nur geringer Differenz zwischen "Biotopindex" und "SOLL" kann die Gemeinde versuchen, ihre Kleinstrukturen zu vermehren und so dafür zu sorgen, dass nach erneuter Berechnung durch das JKI der "Biotopindex" größer ist als das "SOLL" und somit die Auflagen keine entscheidende Rolle mehr spielen.
Die wichtigsten Auflagen zum Schutz von Nichtziel-Organismen finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit:
Kodeliste für Kennzeichnungen und sonstige Auflagen zum Pflanzenschutzmittelverzeichnis“
Februar 2010
Jakob Maier
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Pflanzenschutz
Tel.: 08161/71-5651 • Fax: 08161/71-5735
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