Getreideherbizide für die Frühjahrsbehandlung

Abgesehen von der Wintergerste erfolgt die chemische Unkrautkontrolle im Getreidebau vorwiegend im Frühjahr. Aufgrund der Anbaubedingungen und Klimaverhältnisse wird der Winterweizen in Bayern zu ca. 80 – 90 % erst im Frühjahr mit Herbiziden behandelt.

Einsatzkriterien

Weizenfeld vor Gehözstreifen während der Blüte.
Die Entscheidung für eine Herbizidbehandlung richtet sich nach den wirtschaftlichen Schadensschwellen bzw. nach der standortspezifischen Besatzdichte verschiedener Leitunkräuter.
Im Wintergetreide ist die chemische Unkrautbekämpfung i.d.R. die effektivste Maßnahme zur Absicherung des Ertragspotenzials. Beim Anbau von Sommergetreide kann auch ein gezielter Striegeleinsatz im Einzelfall ausreichend sein.
Für die chemische Regulierung wichtiger Unkräuter und Ungräser steht eine große Palette verschiedener Präparate zur Verfügung. Hinsichtlich der chemischen Wirkstoffgruppe dominieren Präparate aus dem Bereich der ALS-Hemmer (HRAC-Gruppe B). Für die reine Gräserbekämpfung hat auch die Gruppe der ACCase-Hemmer (HRAC A) eine größere Bedeutung.
Für eine ausreichende Breitenwirkung ist es teilweise erforderlich sogenannte „Breitbandherbizide“ mit einem weiteren Präparat zu ergänzen, um z. B. eine ausreichende Wirkung gegen einen hohen Besatz mit Klettenlabkraut zu erreichen.
Bei Tankmischungen sind die Mischbarkeit, Kulturverträglichkeit und die Anwendungsansprüche der Einzelkomponenten zu berücksichtigen.

Anwendungsansprüche

Die verschiedenen Herbizide unterscheiden sich in ihren Ansprüchen an die Umweltbedingungen (Witterung, Boden, ...) und die Entwicklung bzw. den Zustand der Ziel-Unkräuter und Kulturpflanzen teilweise erheblich. Die Berücksichtigung dieser spezifischen Ansprüche ist für die Wirkungssicherheit der Herbizidbehandlung ausschlaggebend. Im Einzelfall ist es sinnvoll, bessere Behandlungsbedingungen (z.B. Temperatur, Luftfeuchtigkeit) abzuwarten oder die Präparateauswahl entsprechend den gegebenen Bedingungen zu verändern.

Eigenschaften und Behandlungsansprüche der Getreideherbizide pdf 30 KB

Sonderbehandlungen

Unzureichende Wirkungen einer Vorbehandlung, z. B. im Herbst, oder später auftretende Problemunkräuter, wie z.B. Disteln, können durch eine Spätbehandlung in der Schossphase des Getreides noch reguliert werden. Bestimmte Problemunkräuter, wie z.B. Winden-Arten, Trespen-Arten, Gemeine Quecke oder herbizidresistenter Ackerfuchsschwanz, können durch eine Stoppelbehandlung, evtl. als Teilflächenbehandlung, besonders effektiv bekämpft werden. Hierdurch kann ein erhöhter Herbizideinsatz in der Folgekultur vermieden werden.

Herbizide für die Spätbehandlung pdf 28 KB

Auflagen und Umweltschutz

Beim Herbizideinsatz müssen Schäden an Nicht-Zielpflanzen (z.B. Feldgehölze) und der Wirkstoffaustrag in Oberflächengewässer oder das Grundwasser verhindert werden. Zur Verhinderung einer ungewollten Abdrift bei der Ausbringung ist der Einsatz moderner Spritztechnik mit bis zu 90 % abdriftmindernder Düsen eine effektive Maßnahme für den vorbeugenden Umweltschutz.
Zur Vermeidung der Abschwemmung oder Versickerung von Restwirkstoffen sind dagegen eine gezielte Präparateauswahl, angepasste Anbauverfahren (z.B. Mulch- oder Direktsaatverfahren) oder notwendige Schutzmaßnahmen, wie z.B. die Anlage von Pufferstreifen, erforderlich.

Abstandsauflagen der Getreideherbizide pdf 28 KB

Stand: März 2020