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Aktuelle Hopfenbauhinweise
Hinweise vom 18. Mai 2012
1. Zulassungsverlängerung für Envidor
Laut Mitteilung der Fa. Bayer CropScience hat das Pflanzenschutzmittel „Envidor“ zur Bekämpfung von Spinnmilben an Hopfen eine Zulassungsverlängerung bis 30.12.2012 erhalten.
Somit kann Envidor in der Saison 2012 im Hopfen zur Bekämpfung der Spinnmilben wie bisher bezogen und eingesetzt werden.
2. Witterungsbedingte Wachstumsdepressionen und Aufhellungen an Hopfen
Die kühle Witterung der vergangenen Tage hat bei empfindlichen Sorten (z.B. Hall. Tradition, Perle, Saphir und bei Magnum) v.a. in Kältelagen zu Wachstumsdepressionen und Aufhellungen an den Triebspitzen und jüngeren Blättern geführt.
Da die Symptome leicht mit Peronospora-Primärbefall (Bubiköpfe), Virusbefall oder Nährstoffmangel verwechselt werden können, sollten Sie vor Ergreifung irgendwelcher produktionstechnischer Maßnahmen die Ursache unbedingt von den Spezialisten der Hopfenberatung oder den Ringfachberatern abklären lassen; denn jede unnötige Maßnahme kostet Geld und kann den Stress für die Pflanze noch verstärken.
3. Wild- und Durchwuchshopfen konsequent beseitigen!
In der Verordnung zur Bekämpfung wilden Hopfens ist festgelegt, dass Wildhopfen vom Grundstücksbesitzer bis spätestens 15. Juni zu roden ist. Vom Wildhopfen geht nicht nur die Gefahr der unerwünschten Befruchtung und Samenbildung aus, sondern gefährlicher ist er momentan als Infektionsherd für Peronospora und Echten Mehltau. Dasselbe gilt auch für gerodete aufgelassene Hopfengärten und ehemalige Hopfenflächen, in denen der Durchwuchshopfen schon vielfach erkrankt ist und eine Krankheitsausbreitung auf gesunde Gärten zu befürchten ist.
Kontrollieren Sie deshalb die Umgebung Ihrer Hopfengärten auf Wild- oder Durchwuchshopfen und veranlassen Sie deren Beseitigung.
Achtung:
Durchwuchshopfen in gerodeten Gärten, die mit Nutzungscode 591 (Ackerland aus der Erzeugung genommen) codiert sind, dürfen nur auf Teilflächen mit selektiven Mitteln behandelt werden!
In Ackerkulturen (z.B. Getreide und Mais) ist Durchwuchshopfen mit in den Kulturen zugelassenen Präparaten zu beseitigen!
Beachten Sie dabei, dass auf Nicht-Zielflächen chemische Bekämpfungsmaßnahmen nicht zulässig sind!
Hopfenbauhinweise 2012
Hopfenbauhinweise 2012
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung
Tel.: 08161/71-3637 • Fax: 08161/71-4102
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