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Arbeitsgemeinschaft der Anerkennungsstellen für landwirtschaftliches Saat- und Pflanzgut
Die Durchführung der Aufgaben nach dem Saatgutverkehrsgesetz ist in der Bundesrepublik Deutschland den Bundesländern übertragen.
In der Bundesrepublik Deutschland bestehen 15 Anerkennungsstellen. Diese arbeiten in der Arbeitsgemeinschaft der Anerkennungsstellen für landwirtschaftliches Saat- und Pflanzgut eng zusammen.
Ziel dieser Zusammenarbeit ist die einheitliche Umsetzung des Saatgutverkehrsgesetz, der Saatgutverordnung und der Pflanzkartoffelverordnung. Zur einheitlichen fachlichen Umsetzung wurden u. a. Richtlinien für die Feldbesichtigung sowie für die Probenahme, Kennzeichnung und Verschließung von Saatgut erstellt.
Außerdem finden Sie hier die bundesweit zusammengefassten Ergebnisse aller Kontrollproben der „nicht obligatorischen Beschaffenheitsprüfung“ (NOB).
Link zur Arbeitsgemeinschaft der Anerkennungsstellen in Deutschland
April 2010
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung
Tel.: 08161/71-3637 • Fax: 08161/71-4102
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